ULTRASCHALL IN DER SCHWANGERSCHAFT : „Baby-TV“ ab 2020 passé – Ultraschalls dennoch unverzichtbar in der Pränataldiagnostik

24. April 2019 // Monica Dick

Das sogenannte „Baby-Watching“, bei dem werdende Eltern einen ersten Blick auf ihr ungeborenes Kind im 3D-Ultraschall werfen können, ist laut neuer Strahlenschutzverordnung ab 2020 verboten. Zwar begrüßt die Deutsche Gesellschaft für Ultraschall in der Medizin e.V. (DEGUM) die Sanktion der Kommerzialisierung dieser Praktik, für die Experten steht allerdings fest: Zu einer umfassenden Pränatal-Diagnostik sind Ultraschalluntersuchungen extrem sinnvoll und müssten bald in die Kassenleistung aufgenommen werden.

Für viele werdende Eltern eine willkommene Methode, vorab ihr ungeborenes Kind zu betrachten: Das „Baby-Watching
Für viele werdende Eltern eine willkommene Methode, vorab ihr ungeborenes Kind zu betrachten: Das „Baby-Watching".

zwd Berlin. Googlet man „Baby-Watching“, stößt man oder frau auf ein riesiges Online-Angebot an Ultraschalluntersuchungen zur Betrachtung eines Fötus. Anbieten kann dies im Prinzip auch jede*r Nicht-Mediziner*in – damit avanciert dieser Service allerdings zu einer hoch problematischen Sachlage. Denn eine Ultraschalluntersuchung durch nicht ausreichend geschultes Personal birgt die Gefahr, dass Fehlbildungen am Fötus - ebenso wie Erkrankungen - unerkannt bleiben. Werdende Eltern könnten dadurch in falscher Sicherheit gewiegt werden.

Die Anfang des Jahres beschlossene Strahlenschutzverordnung zum Verbot solcher auf eine Kommerzialisierung ausgerichteten Angebote begrüßt auch die DEGUM. Denn ein medizinischer Hintergrund für das Baby-Watching bestehe ihrer Meinung nach nicht. Die Praktik unterscheide sich immens von Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft nach geltenden Mutterschaftsrichtlinien, die für eine gesundheitliche Vorsorge notwendig seien.

Wird zu viel „geschallt?“

Mit Sorge beobachtet allerdings Prof. Dr. Kai Sven-Heling, Vizepräsident der DEGUM, eine durch die Strahlenschutzverordnung ausgelöste Angst vor den vermeintlichen gesundheitlichen Risiken durch Schallbelastungen in der Schwangerschaft. Anlass zu Kritik an dem Verfahren und den Auswirkungen von Ultraschalluntersuchungen per se bestünde nach Auffassung Helings jedoch nicht. „Es gibt keinerlei Erkenntnisse, die einen ultraschallbedingten Schaden am Fötus nachweisen“, ergänzten weitere Vertreter der Fachgesellschaft am Mittwoch in Berlin. Verunsicherungen seitens werdender Eltern bezeichnete der DEGUM-Vizepräsident als unberechtigt - vielmehr sei ein solches Verfahren als Teil sogenannter „Screeningtests“ für eine allumfassende Pränatal-Diagnostik unverzichtbar. Damit können schwerwiegende Krankheiten wie Trisomie 21 ausgeschlossen werden. Gerade als Basis für anschließende Bluttests fungieren Ultraschalluntersuchungen den Experten zufolge als unabdingbare Methode bei der Versorgung von Mutter und Kind.

DEGUM und der Gemeinsame Bundesausschuss fordern Aufnahme in die Kassenleistung

Eine umfassende medizinische Betreuung fuße auf einem Zusammenspiel der genannten Methoden sowie einer intensiven Beratung, betonte Prof. Dr. Peter Kozlowski, DEGUM-Vorstandsmitglied. Aus diesem Grund forderte die Fachgesellschaft eine Aufnahme dieser Leistungen in den Regelkatalog von Krankenkassen. Diese sind bisher nicht Bestandteil der Routinevosorge in der Schwangerschaft und müssen von den werdenden Eltern selbst finanziert werden. Da „mehr als die Hälfte relevanter fataler Fehlbildungen dabei frühzeitig erkannt werden können“, ist das Screening nach den Worten Kozlowskis in allen mütterlichen Altersgruppen sinnvoll und empfehlenswert. Nicht nur die DEGUM sieht Handlungsbedarf: Bereits vor kurzem hatte ebenfalls der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) gefordert, dass Ultraschalluntersuchungen künftig für Risikoschwangere von der Kasse übernommen werden sollen.

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