KABINETTSBESCHLUSS ZU § 219a : „Die Entmündigung geht weiter“

7. Februar 2019 // ticker

Das Bundeskabinett hat am Mittwochmorgen den Referentenentwurf der Bundesregierung zur Reform des § 219a StGB gebilligt. Kritiker*innen lassen von ihren Forderungen nach einer Streichung derweil nicht ab.

Bild: Flickr
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zwd Berlin (md). Der Gesetzesentwurf erlaubt Ärzt*innen, darüber zu informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Eine Nennung der dabei angewandten Methoden fällt dem Paragrafen nach jedoch weiterhin unter verbotene Werbung. Weitergehende Informationen müssen sich Betroffene über Bundes- und Landesbehörden einholen.

Frauen- und Menschenrechtsorganisationen wie Terre des Femmes kritisierten den Entwurf der Bundesregierung: „Damit wird jede Frau, die sich selbstbestimmt informieren möchte, bevormundet. Die einzige akzeptable Lösung ist die Streichung des Paragrafen 219a.“ Der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, bemängelte den Kompromiss von Union und SPD als „ gleichermaßen ein Misstrauensvotum gegenüber Frauen als auch gegenüber Ärztinnen und Ärzten“. Auch aus den Oppositionsfraktionen im Bundestag wurde Kritik deutlich. Cornelia Möhring, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, sprach von einem Voranschreiten der Entmündigung von Frauen und forderte: „Wenn den Kolleg*innen in der SPD die Selbstbestimmungsrechte von Frauen und Ärzt*innen etwas Wert sein sollten, dann erwarte ich jetzt von ihnen einen Aufstand und die Freigabe der Abstimmung im Bundestag. Nur damit kann die SPD ihr Gesicht noch wahren.“ Ähnlich sieht es auch der stellvertretende FDP-Koalitionsvorsitzende Stephan Thomae: „Wenn es die Große Koalition nicht richten kann, dann muss es wohl der Bundestag tun. Und deswegen fordern wir die Bundeskanzlerin auf, die Abstimmung freizugeben, damit wir eine Lösung bekommen, die wirklich trägt."

Bis dahin ist es jedoch noch ein weiter Weg: So geht der Gesetzentwurf zunächst in den Bundesrat. Nach Angaben der SPD-Bundestagsfraktion wird der Paragraf prognostisch nicht vor April dieses Jahres auf der Tagesordnung im Bundestag landen.

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