KOMMENTAR: MARIA NOICHL : „Nein und nochmals Nein zu diesem Kompromiss“

10. Januar 2019 // Maria Noichl

Der Kompromiss der Bundesregierung zur Reformierung des § 219a StGB ist so nicht zustimmungsfähig, erklärt die Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Frauen (ASF), Maria Noichl.

Bild: eigene Homepage
Bild: eigene Homepage

zwd Brüssel. Stellvertretend für die Arbeitsgemeinschaft der sozialdemokratischen Frauen und für alle Frauen in der SPD sage ich „Nein und nochmals Nein“ zu dem erarbeiteten Papier zu § 219a.

Ich möchte mit dem Schluss des Papieres beginnen. Die CDU/CSU hat sich hier mit einem populistischen Gedanken durchgesetzt, der mir rote Flecken am Hals macht. Unter Punkt fünf wird eine Studie in Aussicht gestellt, die sich mit den negativen seelischen Folgen der Schwangerschaftsabbrüche auseinandersetzen soll. In ganz Europa ist das einer der Argumentationsstränge von angeblichen „Lebensschützern“, die – mit dem Ziel, Abtreibungen generell zu verbieten – über Frauen und ihr Leben bestimmen wollen. Dass alle Frauen mit einem seelischen Schaden aus dieser Situation hinausgehen, ist seit Langem ein Mantra, das die Bewegung gegen das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche vor sich herträgt und bei seiner Arbeit gegen § 218a verwendet. Dass sich dies nun in der Grundlage für eine Überarbeitung des § 219a wiederfindet, zeigt nur, dass auch der § 218a vielen in der CDU/CSU, die immer weiter nach rechts rückt, ein Dorn im Auge ist. Schon die Tatsache, dass diese Argumentationslinie übernommen wurde, offenbart die tatsächliche Position der CDU/CSU und macht deutlich, dass mit ihnen kein Kompromiss möglich ist.

Ein Kompromiss müsste ein Treffen auf halber Strecke sein. Im vorgeschlagenen, angeblichen Kompromisspapier wird aber der § 219a nicht gestrichen, sondern nur verändert. Dem können die SPD Frauen niemals zustimmen. Werbung für Schwangerschaftsabbrüche soll weiterhin verboten bleiben. Eine längst fällige Distanzierung von dem Wort „Werbung“ wurde nicht vollzogen. Allein das Wort „Werbung“ suggeriert, Frauen würden sich zur Abtreibung locken lassen, weil sie heute gerade nichts Anderes zu tun hätten... Dies ist und bleibt zynisch.

Wir kämpfen weiterhin für eine Streichung des § 219a – nur die Streichung wird der Arbeit der Ärzt*innen und dem Recht, das durch § 218a gesichert wird, gerecht.

In der Vorlage, die nun für die Formulierung des Gesetzes vorliegt, sind auch gute Punkte enthalten. Wir begrüßen ganz klar, dass die Bundes­ärztekammer und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Zukunft zentralisiert über die Namen der Ärzt*innen verfügen soll, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Dies wird uns in Zukunft auch ermöglichen, genauer zu sehen, in welchen Regionen Deutschlands die Versorgung eventuell sogar gefährdet ist. Besonders wichtig ist das versprochene Signal, dass auch die Ärzt*innen in Zukunft darüber informieren dürfen, dass sie Abbrüche durchführen. Doch auch diese wichtigen und grundlegenden Punkte können unsere Bewertung des Papieres leider nicht verändern.

Artikel als E-Mail versenden