15. ALTERSSICHERUNGSKONFERENZ : ver.di und SoVD fordern auskömmliche Rente

29. August 2019 // Julia Trippo

„Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss von der Rente auch gut leben können“: So lautete der Tenor auf der 15. Alterssicherungskonferenz von ver.di und dem Sozialverband Deutschland (SoVD). Trotz Erwerbstätigkeit resultierten zu niedrige Löhne oft in Altersarmut.

Foto: AdobeStock / Anke Thomass
Foto: AdobeStock / Anke Thomass

zwd Berlin. Aus frauenpolitischer Perspektive wurde ferner bemängelt, dass gerade im Dienstleistungsbereich Frauen schlechter entlohnt werden, als Kollegen in den typischen männerdominierten Berufen. Deshalb wurden dringende „Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt und bei der Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen zugunsten der Beschäftigten“ gefordert. Auch die Grundrente sollte für alle Frauen, aber insbesondere auch Alleinerziehende erreichbar sein, indem neben der bezahlten Arbeit auch Kindererziehungs- und Pflegezeiten bei den Rentenversicherungszeiten entsprechend angerechnet werden sollen.

Auch kritisierte die Gewerkschaft das Frauenbild, dass in der Argumentation für eine Bedürftigkeitsprüfung oft wiedergegeben wird. ver.di sprach sich gegen die Anrechnung von Partnereinkommen oder Vermögen und für eine eigenständige Existenzsicherung von Frau und Mann aus. Einzige Voraussetzung für Leistungen müsse sein, dass eine Person 35 Jahre gearbeitet habe. ver.di und der SoVD stellten sich damit hinter den Plan von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), eine Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung noch in dieser Legislaturperiode gesetzlich zu verankern. Der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske warnte, dass bei Fortsetzung der derzeitigen Rentenpolitik eine zweistellige Millionenzahl von Menschen auf eine Rente an der Grundsicherungsgrenze zusteuere.

Zur 15. Alterssicherungskonferenz von ver.di und dem SoVD waren rund 180 Teilnehmer*innen zusammengekommen, um über Lösungen zur Bekämpfung von Altersarmut zu debattieren.

Artikel als E-Mail versenden