ENTGELTTRANSPARENZ : Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit tritt in Kraft

4. Januar 2018 // Rita Schuhmacher

Ab dem 6. Januar 2018 gilt der individuelle Auskunftsanspruch in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 Beschäftigten. Das lange umstrittene Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit sei ein erster Schritt, vielen geht es jedoch nicht weit genug.

zwd Berlin. Im Juli 2017 ist das Entgelttrasparenzgesetz in Kraft getreten, dessen Ziel es ist, das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen. In wenigen Tagen gilt nun der individuelle Auskunftsanspruch in Betrieben und Dienststellen mit mehr als 200 Beschäftigten. Zudem werden Betriebe mit mehr als 500 Beschäftigten verpflichtet, Prüfverfahren zur Entgeltstruktur einzuführen und entsprechende Berichte zu verfassen.

Bundesfrauenministerin Katarina Barley (SPD) sieht in dem nun wirksam werdenden Gesetz eine Stärkung der Rechte der Frauen: „Weiß eine Frau sicher, dass sie im Vergleich zu einem Mann schlechter bezahlt wird, kann sie ihren Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche und gleichwertige Arbeit gerichtlich einklagen“

Grüne: „Weniger als Placebo“

Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion, steht dem neuen Rechtsanspruch kritischer gegenüber. Das Entgelttransparenzgesetz sei nach ihren Worten „weniger als ein Placebo.“ Es bewirke nichts gegen die "unsägliche" Lohnungerechtigkeit zwischen Frauen und Männern und lasse zwei Drittel der Frauen im Regen stehen, die in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten arbeiten. Und diejenigen, die individuell Auskunft erhielten über ihre ungerechte Bezahlung, lasse dieses Gesetz bei einer Klage gegen den Arbeitgeber*innen alleine, kritisierte Schauws.

Union befürchtet bürokratischen Aufwand

Auch Nadine Schön, stellvertretende Vorsitzende der Unions-Fraktion, räumte ein, dass es in ihrer Fraktion Bedenken gegen das Gesetz gebe. Die Wirtschaftspolitiker*innen in der Union befürchteten ein Übermaß an Bürokratie. Trotzdem hatte ihre Fraktion dem Gesetz zugestimmt, da auch sie die Forderung nach gleicher Bezahlung für gleiche Arbeit unterstütze.

Mona Küppers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrates (DF), forderte die künftige Bundesregierung zu einer Überarbeitung des Gesetzes auf. Entgeltdiskriminierung dürfe in der Politik nicht weiter als individuelles, sondern müsse als ein strukturelles Problem behandelt werden. "Deshalb muss im nächsten Koalitionsvertrag der Bundesregierung das Verbandsklagerecht nachverhandelt werden.“ Mit einem Verbandsklagerecht können Organisationen wie Antidiskriminierungsverbände oder MitarbeiterInnen-Vertretungen stellvertretend für die Betroffenen klagen. Frauen müssten nicht mehr alleine vor Gericht ziehen. Sie würden damit gestärkt und ermutigt, zu ihrem Recht zu kommen, so die DF-Vorsitzende.

IG Metall: „Der Schwellenwert ist zu hoch“

Die Note „Gut mit Einschränkung“ bekam das Gesetz von Christiane Benner, Zweite Vorsitzende der IG Metall. Es sei „ein Schritt in die richtige Richtung“ erklärte sie, doch der Schwellenwert sei zu hoch. Beschäftigte sollten den gesetzlichen Auskunftsanspruch nun aktiv nutzen, um Klarheit zu bekommen, ob sie aufgrund des Geschlechts diskriminiert werden. Denn je mehr Menschen schwarz auf weiß hätten, dass sie schlechter bezahlt werden, desto eher würden sich die Unternehmen bewegen und Männern und Frauen das gleiche Entgelt zahlen, konstatierte Benner.

Das sogenannte Entgelttransparenzgesetz stammt von Barleys Vorgängerin Manuela Schwesig (SPD) und wurde im März 2017 gegen das Votum der Grünen bei Enthaltung der Linken beschlossen.

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