„GUTE-KITA-GESETZ“ : Gewerkschaften und Grüne mahnen langfristige Unterstützung des Bundes bei der Kita-Finanzierung an

20. September 2018 // Hannes Reinhardt

Am Mittwoch stellte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) ihr „Gute-Kita-Gesetz“ vor. Dass der Bund die Länder jedoch nicht dauerhaft bei der Finanzierung unterstützen will, sorgt für Kritik.

Stellte das neue Gesetz in einer Kita in Berlin-Mitte vor: Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). - Bild: zwd
Stellte das neue Gesetz in einer Kita in Berlin-Mitte vor: Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). - Bild: zwd

zwd Berlin. So sieht das neue Gesetz vor, dass der Bund 5,5 Milliarden Euro in den kommenden vier Jahren, also bis 2022, in die Kita-Landschaft investiert. Das reicht der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft nicht aus: „Nach Expertenrechnungen sind jährlich zehn Milliarden notwendig“, sagte das GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit, Björn Köhler. Die Verteilung der Gelder über Umsatzsteuerpunkte bedeute zudem, dass die Länder nur per Selbstverpflichtung dazu angehalten werden könnten, das Geld in die Kita-Qualität zu investieren. Die Gewerkschaft kritisierte zudem einen zu großen Schwerpunkt auf der Gebührenfreiheit der Kindertagesbetreuung statt auf einer Verbesserung der Strukturqualität und der Arbeitsbedingungen der Fachkräfte.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte vor allem den Zeitrahmen der Unterstützung von vier Jahren. „Sollte die Bundesregierung bei Dauer und Art der Finanzierung nicht deutlich nachbessern, droht das lang erwartete und bildungs- und familienpolitisch wichtige Gesetz zu scheitern“, warnte die stellvertretende Vorsitzende Elke Hannack. Dies wäre für die Familien in Deutschland ein „verheerendes Zeichen.“

Rix (SPD): „Knüpfen an die Stärken einerseits und den Entwicklungsbedarf andererseits an“

Für die Grünen-Bundestagsfraktion ist Giffeys Kita-Gesetz zwar „mehr als überfällig“ – bei genauerem Hinschauen spiele die Ministerin jedoch „das Allerwichtigste, nämlich die Qualität, gegen die Beitragsfreiheit aus.“ Schritte zur Beitragsfreiheit – die grundsätzlich positiv seien, aber in einem Qualitätsgesetz nichts zu suchen hätten – würden zur prioritären Maßnahme erklärt. Neben der nicht ausreichenden Finanzierungsdauer von vier Jahren sei es weder gesichert, dass die Länder die Bundesgelder tatsächlich für zusätzliche Qualitätsmaßnahmen ausgeben, statt einfach bisherige Landesmittel zu ersetzen, noch habe der Bund Steuerungs- oder gar Sanktionierungsmöglichkeiten. Mit Giffeys Entwurf werde somit die Chance verschenkt, nachhaltig gute und vergleichbare Qualität in die Kitas zu bekommen.

Der familienpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Sönke Rix, verteidigte die Vorlage. „Das Gute-Kita-Gesetz gibt ausdrücklich keine bundesweit einheitlichen Qualitätsstandards vor. Vielmehr sollen die Länder das Geld dort investieren können, wo es am meisten hilft“, betonte er. Der Bund knüpfe demnach an die Stärken einerseits und den Entwicklungsbedarf andererseits in den Ländern an und stelle ihnen einen „Instrumentenkasten“ zur Verfügung. Rix: „Für die Umsetzung der Ziele schließen Bund und Länder Verträge. Inwieweit die Länder ihre Ziele erreicht haben, wird jährlich in einem Monitoringbericht des Bundesfamilienministeriums transparent gemacht.“

Auch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion widersprach den Grünen: „Eine Senkung der Kitabeiträge ist ein wichtiges Ziel. Es sollte jedoch auf keinen Fall zu Lasten der Qualität der Kinderbetreuung gehen.“

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