SEXUALSTRAFRECHT : Koalition einigt sich offiziell auf „Nein heißt Nein“

23. Juni 2016 // zwd Berlin (yh/ticker).

  • SPD, Union und Frauenverbände der Parteien mit gemeinsamem Änderungsantrag
  • Frauen: „Sexuelle Selbstbestimmung soll besser geschützt werden"

  • Der Grundsatz „Nein heißt Nein“ soll in der Sexualstrafrechtsreform umgesetzt werden. Darauf haben sich die Bundestagsfraktionen von SPD und CDU/CSU am Freitag zusammen mit Frauen Union der CDU und der ASF in einem gemeinsamen Änderungsantrag geeinigt. „Gemeinsam bringen Frauen Frauenanliegen voran. Damit beweisen die Koalitionsfrauen ihre Tatkraft und sorgen für einen Paradigmenwechsel im Sexualstrafrecht. Das Selbstbestimmungsrecht von Frauen wird gestärkt“, erklärten die Abgeordneten Eva Högl, Carola Reimann (beide SPD), Karin Maag und Elisabeth Winkelmeier-Becker (beide CDU) sowie die Bundesvorsitzende der Frauen Union (FU) Annette Widmann-Mauz und die Bundesvorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF) Elke Ferner in ihrem Antrag.

    Zwei neue Strafrechtsbestände: Grapschen und Straftaten von Gruppen

    Mit dem gemeinsamen Änderungsantrag werde der Schutz der sexuellen Selbstbestimmung mit dem Grundsatz „Nein heißt Nein“ konsequent umgesetzt, so die Frauen. Zudem erfülle der Antrag endlich auch die Vorgaben der Istanbul-Konvention. Durch die Nein-Regelung reiche es in Zukunft, wenn sich der Täter über den erkennbaren Willen des Opfers hinwegsetzt, damit eine strafrechtliche Verfolgung möglich ist. Der Wille des Opfers muss demnach nicht mehr gewaltsam überwunden werden, wie es der bisher geltende Vergewaltigungsparagraf vorgesehen hat, heißt es in dem Papier.

    Zusätzlich sollen mit dem Antrag zwei neue Straftatbestände eingeführt werden. Diese beträfen zum einen das sogenannte Grapschen, das in Zukunft als sexuelle Belästigung angemessen geahndet werden soll. Zum anderen habe sich die Koalition auf einen Tatbestand für sexuelle Handlungen, die aus Gruppen heraus gegen den Willen eines Opfers begangen werden, geeinigt. Hier sollen sich in Zukunft alle an einer solchen Gruppe beteiligte Menschen strafbar machen.

    Entwurf von Maas ging nicht weit genug

    SPD-Fraktionsvize Eva Högl bezeichnete die Einigung der Parteien auf diese neuen Regelungen als einen „Meilenstein für die Wahrung der Rechte der Frauen“. Der ursprüngliche Gesetzentwurf zur Änderung des Sexualstrafrechts von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) war bereits in den Bundestag eingebracht worden, ist in den vergangenen Wochen aber auf Kritik gestoßen. Vielen ging er nicht weit genug. ASF) und FU hatten in einer gemeinsamen Erklärung schon Mitte Mai einen besseren Schutz der sexuellen Selbstbestimmung gefordert. Mit dem nun vorgelegten Änderungsantrag soll der Gesetzentwurf Anfang Juli verabschiedet werden.

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