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 Petition der deutschen Wissenschaft zur Föderalismusreform
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| Plädoyer für einen kooperativen Föderalismus
in der Bildungs- und Forschungspolitik |
| Petition der deutschen Wissenschaft zur Föderalismusreform
an den Deutschen Bundestag, die Landtage und Bürgerschaften der Länder und an das Abgeordnetenhaus Berlin
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(zwd) Berlin – Die bisher zwischen Bund und Ländern vereinbarte Föderalismusreform und insbesondere die in der Koalitionsvereinbarung vorgeschlagenen neuen Regelungen für den Bereich Bildung und Forschung sind nicht hinreichend, um den Herausforderungen von zunehmender Internationalisierung, wachsender Wissensbasierung und Innovationsorientierung Deutschlands und eines umfassenden demographischen Wandels gerecht zu werden. Sie sind vielmehr geeignet, dem Bildungs- und Forschungsstandort Schaden zuzufügen und eine bundesweit vergleichbare und international durchsetzungsfähige Bildungs- und Forschungspolitik zu gefährden.
I. Die Unterzeichner dieser Petition erklären zur Föderalismusreform:
Wir unterstützen den Bund und die Länder in ihrem Vorhaben, die bundesstaatliche Ordnung Deutschlands zu reformieren und dabei die Zuständigkeiten, Aufgaben und Verantwortlichkeiten klarer zu bestimmen und abzugrenzen. Dies ist die Voraussetzung, um dem Bund wie den Ländern in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich bessere Handlungsmöglichkeiten und Handlungsressourcen zu sichern.
Eine zunehmend innovationsgetriebene, wissensbasierte Wirtschaft und Gesellschaft, die Europäisierung und Internationalisierung der Bildungs- und Forschungsräume und nicht zuletzt die absehbare demographische Entwicklung stellen unser Bildungs- und Innovationssystem vor erhebliche Herausforderungen. Dadurch entsteht unübersehbar auch ein Reformbedarf des deutschen Bildungs- und Forschungsföderalismus.
Wir begrüßen daher ausdrücklich die Einbeziehung des Bildungs- und Forschungsbereichs in eine Föderalismusreform.
Die vorliegenden Vorschläge zur Föderalismusreform orientieren sich aber zu sehr an einer politischen Binnenrationalität und der Frage von Kompetenzen. Sie berücksichtigen zu wenig die offenkundigen sachlichen Anforderungen an eine moderne, effiziente und international durchsetzungsstarke Bildungs-, Wissenschafts- und Forschungspolitik.
Die Kritikpunkte sind im Einzelnen:
1. Das vorgesehene Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern für Gegenstände der ausschließlichen Gesetzgebung der Länder wie Schulen und Hochschulen ist eine international beispiellose Einschränkung der gemeinsamen Handlungsmöglichkeiten unterschiedlicher staatlicher Ebenen.
2. Selbst bei Konsens hinsichtlich des Bedarfs und der Form einer gemeinsamen Anstrengung zur Verbesserung des deutschen Bildungssystems wären für den Fall der Umsetzung in Zukunft entsprechende Initiativen verfassungsrechtlich untersagt. Auch abgesehen vom Kooperationsverbot erscheinen die vorgeschlagenen Hürden für Finanzhilfen des Bundes an die Länder und Gemeinden unangemessen hoch.
3. Die vorgeschlagene Abschaffung der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau droht die Kluft zwischen den finanzstarken großen und den finanzschwachen, eher kleineren Bundesländern noch zu vergrößern.
4. Die vorgesehene Begrenzung der Bundeskompetenz im Hochschulbereich auf den Hochschulzugang und die Abschlüsse wird den eingangs beschriebenen Anforderungen ebenfalls nicht gerecht und ist aufgrund der Abweichungsmöglichkeit der Länder geeignet, über regional unterschiedliche Bildungschancen die bundesweite Vergleichbarkeit der Lebensbedingungen zu gefährden.
5. Die Vorteile der ebenfalls vorgeschlagenen Aufgabe der gemeinsamen Bildungsplanung von Bund und Ländern sind ebenfalls nicht offenkundig. Insbesondere ist die Zukunft gemeinsamer Modellversuche von Bund und Ländern im Bildungswesen ungeklärt.
6. Bund und Länder sollen mit Ausnahme der gemeinsamen Beteiligung an internationalen Vergleichsstudien in Zukunft nicht mehr zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens zusammenwirken können.
7. Bei der Forschungsförderung des Bundes könnte die vorgeschlagene Regelung so interpretiert werden, dass etwa auch die Projektförderung des Bundes wie die gemeinsame Forschungsförderung dem Konsenszwang mit allen 16 Ländern unterworfen werden soll. Die negativen Folgen hinsichtlich Flexibilität, Effizienz, Bürokratie und Geschwindigkeit sind absehbar. Die Projektforschungsförderung des Bundes muss daher von der Föderalismusreform unberührt bleiben.
8. Offen ist ferner, in welchem institutionellen Arrangement die Koordination der gemeinsamen Forschungsförderung erfolgen soll, wenn die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung (BLK) tatsächlich zur Disposition stehen sollte. Die vorgeschlagene Regelung lässt ebenfalls die Zukunft der gemeinsamen Forschungsförderung von Fachhochschulen offen.
II. Die Unterzeichner dieser Petition fordern daher im Sinne eines kooperativen Föderalismus:
1. Gemeinsame Initiativen von Bund und Ländern zur Verbesserung des Bildungssystems müssen weiterhin möglich sein und entsprechende Instrumente vorhanden bleiben.
2. Hochschulbau- und Hochschulsonderprogramme müssen seitens des Bundes im Konsens mit den Ländern weiterhin möglich sein.
3. Die Möglichkeit einer eigenständigen Projektförderung des Bundes in der Forschung ist auch für die Zukunft abzusichern. Die Koordination der gemeinsame Forschungsförderung von Bund und Ländern muss weiter institutionell eigenständig gesichert werden.
4. Eine gemeinsame Bund-Länder- Bildungsplanung mit entsprechenden Instrumenten ist unverzichtbar und sollte fortgesetzt werden.
Berlin, im Frühjahr 2006
Erstunterzeichnende (am 24. Mai 2006):
1. Prof. Dr. Gesine Schwan, Präsidentin der Europa-Universität Viadrina 2. Prof. Dr. Rita Süssmuth Bundestagspräsidentin a.D. 3. Prof. Dr. Klaus Landfried ehem. Präsident der Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
Weitere Unterzeichnende sind veröffentlicht unter http://www.petition-der-wissenschaft.de/liste.php
Weitere Unterzeichnungsmöglichkeit unter http://www.petition-der-wissenschaft.de
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