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SPD-Abgeordnete Reiche und Miersch für eine neue Verfassung als Alternative zur Föderalismusreform
"Eine Alternative zur jetzigen Föderalismusreform"
  • Der Brief der SPD-Bundestagsabgeordneten Steffen Reiche und Matthias Miersch an die Mitglieder des Bundestages
  • Aufsatz von Prof. Dr. Hans Meyer gemeinsam mit den SPD-Bundestagsabgeordneten Steffen Reiche und Matthias Miersch
  • zwd Berlin – Die SPD-Bundestagsabgeordneten Steffen Reiche und Matthias Miersch haben in einem Brief an alle Parlamentarier des Bundestages eine Alternative zur jetzigen Föderalismusreform zur Diskussion gestellt. Sie beziehen sich dabei auf einen Aufsatz, den die Abgeordneten gemeinsam mit dem Rechtswissenschaftler und ehemaligen Präsidenten der Humboldt-Universität zu Berlin, Prof. Hans Meyer, verfasst haben. Nachstehend dokumentiert die zwd-Redaktion zunächst das Anschreiben an die Abgeordneten des Bundestages und daran im Anschluss den Wortlaut des Aufsatzes.

  • Das Anschreiben an die Abgeordneten des Bundestages

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    Wir alle wollen eine Föderalismusreform. Aber nur wenige wollen diese.
    Dem einen geht sie nicht weit genug, dem anderen zu weit, für viele geht sie in die falsche Richtung und stärkt nicht genügend die Republik für ihre Aufgaben im europäischen und globalen Kontext.

    Es ist nicht der erste Reformversuch nach der Einigung. Die Grundgesetzänderungen von 1994 sind vielen in schlechter Erinnerung, wenn sie an die Auswirkungen denken und die schon jetzt notwendigen Änderungen der damaligen Änderung.

    Was der Bundesrat in seiner damaligen Mehrheit dem Bundestag abtrotzte, hat den sich wechselnden Mehrheiten sinnvolle Beschlüsse im Bundestag erheblich erschwert und sie zunehmend vor dem Verfassungsgericht mit ihren Gesetzen scheitern lassen. Zugleich ist uns die durch die Reform von 1994 entstandene Gefahr der Versteinerung des Bundesrechts in der Anhörung eindrücklich vor Augen gestellt worden.

    Die Föderalismusreform in ihrer vorliegenden Fassung ist Teil des Koalitionsvertrages und so kann es durchaus sein, dass viele Abgeordnete mehr nolens als volens einer nicht nur ungeliebten, sondern auch für falsch gehaltenen Reform letztlich zustimmen, weil sie, respice finem, nicht die Koalition gefährden wollen. Wir sind der Hoffnung, dass einige der am meisten kritisierten Punkte in ein Änderungspaket Eingang finden, um das Gesamtpaket dann zustimmungsfähig zu machen. Denn Deutschland regierungsunfähig machen und Neuwahlen riskieren, wo eine so große Reformagenda von der Koalition abgearbeitet werden muss und vor der deutschen Ratspräsidentschaft und der G8-Präsidentschaft die Regierung gefährden wollen dann doch viele nicht.

    Viele denken, dass es keine Alternative gibt, eine Verfassung für Deutschland zu entwickeln, die die guten Erfahrungen von 57 Jahren Grundgesetz mit den Herausforderungen des 21. Jahrhunderts für Deutschland in Europa und in der Welt verbindet.

    Aber es gibt eine Alternative, die die Mütter und Väter des Grundgesetzes 1949 selbst aufgezeigt haben, wohl wissend, dass ihre Erfahrungen und die Möglichkeiten eines geteilten Deutschland unter Besatzungsherrschaft nicht der Weisheit letzter Schluss sein müssen.
    Dieser Weg ist 1990 nicht beschritten worden. Dafür haben wir bei allem Bedauern Verständnis, denken aber, dass gerade die vermutlich beschlossene Föderalismusreform diesen Weg noch zwingender zu gehen notwendig machen wird.

    Heute nur denkbare Dinge werden machbar, wenn die Zeit reif ist. Wenn genügend Abgeordnete einer die Parteien übergreifenden Koalition sagen
    würden: „Wir sind jetzt bereit, den 1949 gewiesenen Weg zu gehen“, dann wäre der Weg offen.

    Wir brauchen eine neue und bessere Balance zwischen dem Bundesstaat und seinen Ländern. Wir brauchen eine neue Struktur der Länder. Was bei Gemeinden und Kreisen in den letzten Jahren aus guten Gründen durch die Länder vollzogen wurde, muss auch auf der Länderebene umgesetzt werden.
    Die starken Geberländer diskutieren dies ja schon am Tegernsee und die kleineren Länder und ihre Bürgerinnen und Bürger wissen, dass es notwendig ist und sind zwar nicht zu Schritten einzelner Länder, aber zu einer bundesweiten Neugliederung bereit.

    Es ist eine neue Freude an Deutschland in Europa entstanden; das Wort Nation und das entsprechende Bewusstsein entwickelt sich im Wesentlichen in einer unsere Nachbarn beruhigenden Weise. Sie sehen, dass wir ein normales Glied der europäischen Staatengemeinschaft geworden sind, das beides – seine Geschichte und seine heutige Verantwortung in Europa und der Welt anzuerkennen bereit ist.

    Wenn Sie dem von Prof. Dr. Hans Meyer, MdB Dr. Matthias Miersch und MdB Steffen Reiche gewiesenen Weg in dem Aufsatz „Föderalismusreform
    alternativ: Erfüllung eines Versprechens“ nicht nur für denkbar halten, sondern uns darin unterstützen wollen, dafür Mehrheiten zu finden, wären wir Ihnen dankbar. Teilen Sie uns das dann bitte an die angegebene Adresse im Deutschen Bundestag mit.

    Sie können dies unabhängig von Ihrer Abstimmung tun, denn sowohl wer „Ja“ als auch wer „Nein“ oder „Enthaltung“ zu dem abzustimmenden Föderalismusreformpaket sagt, ist uns willkommen. Um so mehr Abgeordnete über diesen Weg nachdenken und ihn für unterstützungswürdig halten, umso eher ist er begehbar.

    Was die Mütter und Väter des Grundgesetzes damals für möglich, ja notwendig hielten, kann heute nicht falsch sein.

    Mit herzlichen Grüßen

    gez. Matthias Miersch gez. Steffen Reiche


  • Anlage: Der Aufsatz
    „Föderalismusreform alternativ: Erfüllung eines Versprechens“



    _________________


    Föderalismusreform alternativ: Erfüllung eines Versprechens Eine Idee, die nicht gefährlich ist, verdient es nicht, überhaupt Idee genannt zu werden.
    Oscar Wilde

    Alle wollen eine grundlegende Reform des Föderalismus. Denn Deutschland braucht ein neues Miteinander von Bund und Ländern. Naturgemäß aber haben die Länder eine grundlegend andere Vorstellung von der Mutter aller Reformen als der Bund und die Bürger. Im bisherigen Verfahren ist aus diesen widersprüchlichen Interessen von Bund und Ländern nur ein mühsamer Kompromiss geworden. Es wurde gefeilscht und gehandelt. Für das eine, was gegeben wurde, musste etwas anderes an Verantwortung übertragen werden. Oft war nicht die Frage maßgeblich, wer es besser kann bzw. welche Ebene der Aufgabe gemäß ist. Das Motto war meist nicht „Was Deutschland nützt, machen wir“ sondern „Wir geben dem Bund etwas, wenn er uns dafür etwas gibt“.

    Herausgekommen ist eine Reform, mit der aus gegensätzlichen Gründen niemand wirklich zufrieden ist. Weil keiner eine Alternative sieht zu dieser in einem jahrelangen Ringen erkämpften und schon in einem ersten Anlauf gescheiterten Reform, wollen alle missmutig zustimmen. Das Ungleichgewicht zwischen den Ländern wird mit dieser Reform vertieft. Deutschland wird seiner Rolle als größter Partner in der EU nicht besser wahrnehmen können und Deutschlands Rolle in der globalen Dynamik wird nicht gestärkt.

    Aber was passiert, wenn nach den Wochen den Anhörungen im Mai über 38 Stimmen im Bundestag fehlen werden und damit die Zweidrittelmehrheit verfehlt wird?

    Viele Abgeordnete insbesondere der SPD und der Opposition verweisen darauf, dass Grundgesetzänderungen Gewissensfragen sind und sie deshalb ihre Zustimmung zum Koalitionsvertrag nicht in die Koalitionsdisziplin zwingen kann. Zu viel steht auf dem Spiel. Deshalb muss die Frage gestellt werden: Wie geht es weiter, wenn die Reform scheitert? Die Frage bliebe: Wie können wir den Föderalismus reformieren? Und die Lage bliebe dieselbe: es geht nur in einer großen Koalition der beiden Volksparteien, weil nur so eine Zweidrittelmehrheit, eine grundgesetzändernde Mehrheit erreicht werden kann. Ein Dilemma, das viele zwingen könnte, nolens volens doch zuzustimmen. Wider besseren Wissens, dass Deutschland damit nur anders, aber nicht besser wird, dass Deutschland für die Herausforderungen in Europa und der Welt zumindest nicht besser aufgestellt ist.

    Es gibt eine Alternative. Wie die Revolution in Osteuropa, der Sturz der Mauer und die Einheit Deutschlands zeigen, gibt es immer Auswege, auch aus scheinbar ausweglosen Situationen. Die Alternative ist die Erfüllung eines Versprechen eben jener Verfassung, die eine sinnvolle Reform so schwer macht. Denn: „Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist" (Art 146 GG). Dass dieses Grundgesetz die beste Verfassung ist, die Deutschland bisher hatte, sieht man nicht nur daran, dass sie sich in Vielem so bewährt hat, sondern dass sie wie alles Große, über sich hinausweist.

    Das gewählte deutsche Parlament schafft die Voraussetzungen zur Wahl einer verfassungsgebenden Nationalversammlung oder konstituiert sich selbst als Verfassungsgebende Versammlung. Es geht damit den von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes gerade für den Fall der deutschen Einheit in Freiheit gewiesenen Weg. Es legt dem deutschen Volk eine neue Verfassung zur freien Entscheidung vor. 16 Jahre nach „Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands“ haben wir allen Anlass, demütig die Weisheit der Mütter und Väter des Grundgesetzes zu nutzen. Der Bundestag ist der von dem deutschen Volke gewählte Gesetz- und Verfassungsgeber. Gerade auch wegen seiner im Grunde alternativlosen Bestimmung zu einer Großen Koalition darf er diesen Auftrag auch für sich annehmen. Der Bundestag muss in diesem Fall nicht mit dem Bundesrat kooperieren wie Art. 79 Abs. 2 GG für Grundgesetzänderungen vorsieht. Denn das Verfahren nach Artikel 146 GG ändert nicht das Grundgesetz, sondern es ersetzt es. Die maßgebende Entscheidung liegt nach Art. 146 GG beim Volk.

    Die Erarbeitung der Verfassung kann legitimer Weise nur durch ein vom ganzen deutschen Volk gewähltes Gremium erfolgen. Das ist der Bundestag, denn er setzt sich aus Abgeordneten die in den alten Ländern und in den 1990 hinzugetretenen Ländern gewählt worden sind. Schon die Wahl der Abgeordneten nach Landeslisten weist ihre föderale Herkunft aus. Sie können aus ihrer Mitte einen zwischen 50 und 100 Abgeordnete umfassenden Verfassungsausschuss wählen und ihn mit der Erarbeitung einer neuen Verfassung beauftragen.

    Ein paritätisch besetztes Gremium aus Bundesrat und Bundestag liefe Gefahr, in ähnliche Dilemmata zu geraten, wie wir sie jetzt bei der Diskussion um die Föderalismusreform vorfinden. Eines ist klar: Der Föderalismus soll mit dem Ziel erneuert werden, zu seiner Stärke, der sinnstiftenden Machtverteilung zwischen Bund und Ländern nach dem Subsidiaritätsprinzip zu finden und einen Wettbewerb zwischen den Ländern dergestalt zu ermöglichen, dass die Gleichartigkeit der Lebensverhältnisse nicht zerstört wird. Niemand wäre gut beraten, die Idee des föderativen Staats in Frage zu stellen. Eine neue Verfassung für Deutschland muss zudem nicht gänzlich neu erfunden werden. Wir sind alle vom Grundgesetz geprägt und Zeit unseres Lebens bei den Vätern und Müttern des Grundgesetzes in die Lehre gegangen. Viel Bewährtes kann übertragen werden. Vor allem die Grundrechte haben sich in ihrer knappen und präzisen Formulierung als starke und geschätzte Abwehrrechte etabliert. Auch wenn die Maßgaben des Art. 79 GG für einen verfassungsändernden Gesetzgeber, nicht aber für einen (neuen) Verfassungsgeber gelten, so sollte dennoch der Leitgedanke des Art. 79 Abs. 3 GG, die sogenannte "Ewigkeitsgarantie" für die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung und die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze in der neuen Verfassung respektiert werden.

    Die neue Verfassung könnte bis zum Ende diesen Jahres vorgelegt werden. Eine neue Verfassung sollte dann zeitgleich mit einem Volksentscheidgesetz dem Bundesrat vorgelegt und der Öffentlichkeit vorgestellt werden. Das Volksentscheidgesetzt könnte vorsehen, dass die neue Verfassung angenommen ist, wenn über 50% der Wahlberechtigten in Deutschland an der Abstimmung teilnehmen und wiederum über 50 % von ihnen mit einem "Ja" gestimmt haben. Dem deutschen Volke sollte die neue Verfassung zur freien Entscheidung am 23. Mai 2007, dem Tag des Grundgesetzes, vorgelegt werden. Diese neue Verfassung für Deutschland könnte dann zum 1.1.2008, also noch in dieser Legislaturperiode, in Kraft treten. Dieser Weg bietet sich auch deshalb an, weil für die neue, vom Grundgesetz nicht antizipierbare Situation der Bundesrepublik in einem sich vereinigenden Europa und in einer globalen Welt eine neue Verfassung geschrieben werden würde, die frei wäre von Alliiertenvorbehalten und nach 60 Jahren demokratischer Entwicklung in Deutschland auch frei von nicht mehr notwendigen Reflexen auf die Zeit der nationalsozialistischen Diktatur und den undemokratischen Zentralstaat. Deutschland lässt sich nicht durch das Klein-Klein einer oder mehrer Föderalismusreformen europafähig machen. Wir brauchen den Weg einer neuen, richtungsweisenden Verfassung. Das heißt, es wäre eine sich aus dem Grundgesetz entwickelnde moderne Verfassung, die alles was sich bewährt hat, bewahrt und einiges weiterentwickelt.

    Die Frage steht deshalb jetzt im Raum: Wollen wir den Kompromiss des kleinsten erreichbaren Nenners von Bund und Ländern, der dem Parlament jetzt vorliegt oder haben wir den Mut, den visionär von den Vätern und Müttern gewiesenen Weg einer neuen Verfassung zu gehen?

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