zwd-INTERVIEW: ELKE FERNER (ASF) : "Warum soll ausgerechnet die Geschlechterquote verfassungswidrig sein?"

7. Dezember 2017 // Holger H. Lührig & Dr. Dagmar Schlapeit-Beck

zwd-Herausgeber Holger H. Lührig und zwd-Chefredakteurin Dr. Dagmar Schlapeit-Beck sprachen mit der Bundesvorsitzenden der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Frauen (ASF), Elke Ferner, über die Chancen für ein Paritätsgesetz und die Förderung von Frauen in der SPD.

Bild: BMFSFJ
Bild: BMFSFJ

zwd-POLITIKMAGAZIN: Frau Ferner, die ASF setzt sich seit Langem für ein Paritätsgesetz ein. Dazu bestehen jedoch verfassungsrechtliche Bedenken. Wie schätzt die ASF diese ein?

Elke Ferner, ASF-Bundesvorsitzende: Das ist ja immer ein sehr beliebtes Argument der Juristen, dass etwas nicht geht wegen der Verfassung. Ich bin keine Juristin, aber wenn ich meinen gesunden Menschenverstand bemühe, muss mir erst einmal jemand erklären, warum eine Regionalquote, wie wir sie seit der letzten Wahlrechtsänderung haben, nicht verfassungswidrig ist, eine Geschlechterquote hingegen doch. Es könnte ja im Extremfall dazu kommen, dass etwa bei einer ganz niedrigen Wahlbeteiligung in Sachsen-Anhalt das Land Sachsen-Anhalt mehr Abgeordnete hat, als vielleicht das Saarland mit einer sehr hohen Wahlbeteiligung. Darin erkenne ich auch eine Quote. Und ich frage mich natürlich, warum ausgerechnet nur die Geschlechterquote verfassungswidrig sein soll. Zumal wir ja auch Artikel 3 des Grundgesetzes haben, der nach seiner letzten Änderung explizit frauenfördernde Elemente vorsieht.

Sollte man nicht eine Regelung wie bei den Überhangmandaten finden? Wenn man in der Verfassung definiert, dem Parlament gehören 50 Prozent Frauen und Männer an, dann würde das etwa bedeuten, dass aus den Listen zunächst einmal die Frauen greifen, bis die 50 Prozent erreicht sind?

Das kann man so machen. Das setzt aber voraus, dass es keinen Überhang bei den Direktmandaten der Männer gibt und es setzt voraus, dass die Listen überhaupt noch ziehen. Wenn ich mir Bayern anschaue, wo die CSU alle Direktmandate geholt hat. Da zieht die Liste überhaupt nicht. Man muss auf der Seite der Direktmandate auch etwas ändern, um voranzukommen. Man kann sicherlich überlegen, ob man auf der Seite der Ausgleichsmandate bei Wahrung der Proportionalität, eine Frauenquote einführt. Hierbei stellt sich jedoch auch die Frage, ob CDU und CSU einzeln betrachtet werden müssen. Die CSU selbst hat ja durch ihr Wahlergebnis eine ganze Reihe von Ausgleichsmandaten produziert. Das ist eine Aufgabe für die Mathematikerinnen. Fast alle Länder in Europa diskutieren dieses Thema oder haben bereits entsprechende Regelungen in ihren Wahlgesetzen bis hin zu Mittelamerika oder Afrika. Das ausgerechnet in Deutschland nicht darüber diskutiert wird, ist nicht mehr hinnehmbar. Schließlich ist unser Frauenanteil ja nicht so gut, dass man sagen könnte, wir hätten es nicht nötig.

Das vollständige Interview mit Elke Ferner lesen Sie in der kommenden Ausgabe des zwd-POLITIKMAGAZINs.

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