OBJEKTIVE INFORMATION ÜBER SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH : SPD legt Gesetzentwurf vor: Abschaffung des § 219 a

3. März 2018 // Holger H. Lührig / Dr. Dagmar Schlapeit-Beck

Für die Streichung des Paragrafen 219 a aus dem Strafgesetzbuch gibt es im Bundestag einstweilen keine Mehrheit. Drei Gesetzentwürfe von Grünen, Linken und aktuell nun auch der SPD wollen die Abschaffung, CDU/CSU und AfD sind für Beibehaltung der jetzigen strafrechtlichen Regelung, die FDP möchte mit einem eigenen Gesetzentwurf die Regelung nicht abschaffen, aber zeitgemäß ausgestalten. Ein fraktionsübergreifendes Bündnis von Parlamentarierinnen steht dahin. Klarheit wird vielleicht die nächste Sitzungswoche im Reichstag bringen.

Bild: Deutscher Bundestag
Bild: Deutscher Bundestag

zwd Berlin. Nach Grünen, Linken und FDP wird nun auch die SPD-Bundestagsfraktion in der kommenden Woche einen eigenen Gesetzentwurf zur Streichung des Paragrafen 219 a des Strafgesetzbuchs im Bundestag einbringen. Wie die stellvertretende Vorsitzende der Fraktion, die Berliner Bundestagsabgeordnete Eva Högl, gegenüber dem zwd-POLITIKMAGAZIN erläuterte, hatte ihre Fraktion in der letzten Woche vergeblich versucht, in Gesprächen mit den Spitzen des potenziellen Koalitionspartners CDU/CSU eine Verständigung zu diesem Problem zu erreichen. Deshalb hatte die Fraktion zunächst darauf verzichtet, ihren bereits im Dezember vergangenen Jahres erarbeiteten Gesetzentwurf in den Bundestag einzubringen. Für den Verzicht auf eine eigene Gesetzesvorlage war die Partei in der Bundestagsdebatte zum Paragrafen 219 a am 22. Februar von Politikerinnen der Grünen und der Linken, aber auch einigen Frauenverbänden scharf kritisiert worden.

Die SPD-Fraktionsvizin Högl hatte in der Bundestagsdebatte zwar deutlich gemacht, dass sie sich für eine komplette Streichung des Paragrafen 219 a einsetze. Gleichzeitig hatte sie aber auch für eine fraktionsübergreifende Lösung geworben. Adressatin dieses Appells war insbesondere die FDP-Bundestagsfraktion, die mit ihrem eigenen Gesetzentwurf lediglich eine "Modernisierung" des Strafrechtsparagrafen befürwortet, aber ein komplette Streichung abgelehnt hatte. Damit hätte die Forderung nach Streichung des Paragrafen 219 a im Bundestag keine Mehrheit, denn die Unionsfraktion und die AfD haben klar gemacht, dass sie unabdingbar auf der Beibehaltung der Strafrechtsregelung beharren.

Für die SPD-Rechtspolitikerin Högl muss die Neuregelung dem Prinzip folgen: "Ärzt*innen müssen sachlich über Schwangerschaftsabbrüche informieren dürfen!" Als wichtigen Schritt auf diesem Weg sieht die Politikerin, dass die parlamentarischen Beratungen nun auf der Basis von vier Fraktions-Entwürfen – unabhängig von der zukünftigen Regierungskonstellation - in der nächsten Sitzungswoche des Parlaments erfolgen können. Dabei gehe es am Ende um eine" Lösung, die es Ärztinnen und Ärzten ermöglicht, objektiv über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren, nicht mehr und nicht weniger" (Högl).

Artikel als E-Mail versenden