BUNDESGESETZLICHE CORONA-"NOTBREMSE" : Alle Bildungseinrichtungen müssen bei Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 schließen

10. April 2021 // ticker/ig

Wird in einem Landkreis oder eine kreisfreien Stadt der Schwellenwert der Corona-Inzidenzwert von 200 drei Tage lang überschritten, muss der Präsenzunterricht an „Schulen, Hochschulen, außerschulischen Einrichtungen der Erwachsenenbildung und ähnlichen Einrichtungen“ untersagt werden. Das sieht die Formulierungshilfe der Bundesregierung für eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vor, den die Regierungsfraktionen voraussichtlich Anfang der Woche in den Bundestag einbringen werden.

Nach dem am Wochenende "durchgesicherten" Entwurf ist vorgesehen, dass ab einer 100er-Inzidenz „Schülerinnen und Schüler allgemeinbildender Schulen bei Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal in der Woche nach einem anerkannten Testverfahren auf eine Infektion mit Coronavirus SARS-CoV-2″ getestet werden müssen. Die Forderung nach einer allgemeinen Testpflicht hatten zunächst die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, weitere Lehrkräfteverbände sowie die Bundesschüler:innenvertretung erhoben. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hatte sich diese Forderung zueigen gemacht. In einem am 8. April veröffentlichten KMK-Beschluss heißt es: "Die Länder wollen gleichwohl begleitet durch eine umfassende Test- und Impfstrategie so viel Präsenzunterricht wie möglich anbieten – sei es im modifizierten Regelbetrieb oder im Wechselmodell. Nach dem Willen der KMK soll "allen Schüler:innen sowie den Lehrkräften und sonstigen an Schule Beschäftigten zweimal wöchentlich die Möglichkeit für einen Selbsttest angeboten werden" können. Die für Schule zuständigen Ressortchef:innen setzen sich weiterhin dafür ein, "dass allen Beschäftigten an Schulen, die im unmittelbaren Kontakt zu Schülerinnen und Schülern stehen, ein frühestmöglicher Impftermin angeboten wird." Auf diese Weise - mit einer flächendeckenden Teststrategie und durch die stetige Zunahme der Anzahl der geimpften Lehrkräfte auch an weiterführenden Schulen - werden, wie die Minister:innenrunde glaubt, weitere Rahmenbedingungen geschaffen, die einen Präsenz- oder Wechselunterricht bis zu den Sommerferien ermöglichen.

Schüler:innen konnten sich nach Ansicht der KMK "gut auf das Abitur vorbereiten"

Zentrales Ergebnis der KMK-Sitzung am 8. April war, dass die Abiturprüfungen im laufenden Schuljahr 2020/21 auf jeden Fall durchgeführt werden sollen. Die Minister meinen, dass sich dafür die Schüler:innen der Abschlussklassen rotz der aktuellen Pandemiesituation "gut auf das Abitur, die Fachhochschulreife, die Prüfungen für den Ersten und den Mittleren Schulabschluss sowie ihre Berufsabschlussprüfungen hätten vorbereiten" können.

Begrüßt haben die Länder das gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung geplante Förderprogramm zum Abbau pandemiebedingter Lernrückstände bei Schülerinnen und Schülern, das die in den Ländern bestehenden und geplanten Programme ergänzt und stärkt. Zugleich fordern die Länder die Bundesregierung auf, die hierzu bundesseitig notwendige Finanzierung sicherzustellen.

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