Die Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft“ bietet ab dem Monat März ein vereinfachtes Antragsverfahren an. Dieses richtet sich an Förderinteressierte, die eine Fördersumme unter 100.000 Euro für ihr Projekt beantragen wollen. Mit dem neuen Antragsverfahren können kleinere Projekte schneller bewilligt werden, da der Weg der Antragstellung kürzer ist – es gibt nur noch ein einstufiges Auswahlverfahren.
Einreichungsfristen sind nicht mehr zu beachten, Anträge können jederzeit gestellt werden. Nach Auskunft der Bundesinitiative läuft das Verfahren wie folgt: Förderinteressierte, die ein Projekt mit einem Fördervolumen unter 100.000 Euro einreichen möchten, wenden sich direkt an das Bundesverwaltungsamt (BVA). Das BVA schickt den Antragstellenden die Zugangsdaten zu einer Online-Datenbank (dem so genannten Circa-Server), auf dem diese die Antragsunterlagen direkt bearbeiten können. Das Antragsformular wird für die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens genutzt, die Excel-Antragsmappe zur Darstellung des Finanzplans. Beide Dokumente stehen auch auf der Website der Bundesinitiative zur Ansicht bereit.
Die Antragstellenden speichern die ausgefüllten Antragsunterlagen sowie mögliche Anhänge, wie Einverständniserklärungen der BetriebspartnerInnen und Absichtserklärungen der KooperationspartnerInnen auf dem Circa-Server ab, informieren das BVA per E-Mail und schicken die Originale unterschrieben per Post an das BVA. Dann wird das Vorhaben auf seine finanztechnische und inhaltliche Förderfähigkeit geprüft. Schließlich versendet das BVA einen positiven beziehungsweise einen negativen Bescheid an die ProjektträgerInnen.
SozialpartnerInnen werden unterstützt
Im Rahmen der Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden die SozialpartnerInnen unterstützt, durch spezifische Maßnahmen die Beschäftigungssituation von Frauen in der Wirtschaft zu verbessern. Das Programm wurde gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) entwickelt.
Mehr zur vereinfachten Antragstellung unter:
www.bundesinitiative-gleichstellen.de (Stichwort Downloads)
Einreichungsfristen sind nicht mehr zu beachten, Anträge können jederzeit gestellt werden. Nach Auskunft der Bundesinitiative läuft das Verfahren wie folgt: Förderinteressierte, die ein Projekt mit einem Fördervolumen unter 100.000 Euro einreichen möchten, wenden sich direkt an das Bundesverwaltungsamt (BVA). Das BVA schickt den Antragstellenden die Zugangsdaten zu einer Online-Datenbank (dem so genannten Circa-Server), auf dem diese die Antragsunterlagen direkt bearbeiten können. Das Antragsformular wird für die inhaltliche Beschreibung des Vorhabens genutzt, die Excel-Antragsmappe zur Darstellung des Finanzplans. Beide Dokumente stehen auch auf der Website der Bundesinitiative zur Ansicht bereit.
Die Antragstellenden speichern die ausgefüllten Antragsunterlagen sowie mögliche Anhänge, wie Einverständniserklärungen der BetriebspartnerInnen und Absichtserklärungen der KooperationspartnerInnen auf dem Circa-Server ab, informieren das BVA per E-Mail und schicken die Originale unterschrieben per Post an das BVA. Dann wird das Vorhaben auf seine finanztechnische und inhaltliche Förderfähigkeit geprüft. Schließlich versendet das BVA einen positiven beziehungsweise einen negativen Bescheid an die ProjektträgerInnen.
SozialpartnerInnen werden unterstützt
Im Rahmen der Bundesinitiative „Gleichstellung von Frauen in der Wirtschaft" des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales werden die SozialpartnerInnen unterstützt, durch spezifische Maßnahmen die Beschäftigungssituation von Frauen in der Wirtschaft zu verbessern. Das Programm wurde gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) entwickelt.
Mehr zur vereinfachten Antragstellung unter:
www.bundesinitiative-gleichstellen.de (Stichwort Downloads)