Unter dem Stichwort „Gesundheit nach der Wahl“ haben Vertreter der AOK Baden-Württemberg, des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg und der Ärzteorganisation MEDI Baden-Württemberg harsche Kritik an der Gesundheitspolitik der schwarz-gelben Koalition geübt. Auf einer Pressekonferenz in Berlin monierten die Vertreter der Organisationen, die Politik der letzten vier Jahre sei von „Stillstand, Rückstand und Restauration“ geprägt gewesen. Im bisher vorgegebenen gesundheitspolitischen Rahmen könne eine effiziente qualitätsorientierte Vollversorgung von PatientInnen in Zukunft nicht mehr gewährleistet werden.
Durch Zentralismus und Gleichmacherei seien in der Vergangenheit Qualität und Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems aufs Spiel gesetzt worden, spitzte der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Christopher Hermann, die Kritik seiner Organisation zu. Er plädierte für eine neue Weichenstellung nach der Wahl, die diejenigen ins Zentrum rückt, um die es im Gesundheitswesen gehen sollte: die PatientInnen. Bisher sei dies nur als Lippenbekenntnis geschehen. Die Gesundheitspolitik werde der demographischen Entwicklung in Deutschland nicht mehr gerecht. Es mangele an zukunftsweisenden Lösungen insbesondere für die Regelversorgung von chronisch Kranken und Älteren.
Demgegenüber wurde in Baden-Württemberg nach Darstellung der drei Organisationen in den vergangenen fünf Jahren ein neues System der Patientenversorgung entwickelt, das nach wissenschaftlichen Untersuchungen einen hohen Grad an Zufriedenheit sowohl bei PatientInnen als auch bei den Hausärzten gewährleistet. In dem baden-württembergischen System sieht Hermann ein zukunftsweisendes Modell für ganz Deutschland: „Die von uns konsequent und gemeinsam betriebene Ausrichtung auf Qualität, Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit zeigt den Weg aus der Sackgasse des Altsystems“.
Scharfe Kritik an der Gesundheitsreform der Koalition von 2011 und der Übernahme des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes EBM übte auch der Vorsitzende des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg, Berthold Dietsche. Die gültigen Gebührenordnung, aufgrund derer mit dem einheitlichen Bewertungsmaßstab vertragsärztlich erbrachte, ambulante oder belegärztliche Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden, führe dazu, dass die ohnehin viel kritisierte „5-Minuten-Medizin“ dazu tendiere, sich eher noch zu verkürzen. ÄrztInnen und PatientInnen steht nach Darstellung von Dietsche nach dem EMB in Zukunft noch weniger Zeit für Anamnese, Analyse und Beratung zur Verfügung als bisher. Dagegen würden die im Ländle praktizierten Hausarztverträge bewirken, dass die Arbeitsbedingungen deutlich verbessert und auch das Berufsbild der ÄrztInnen aufgewertet werde, weil diese wieder mehr Zeit für PatientInnen hätten. Zudem werde damit der Praxiswert gesteigert, was auch angesichts des Nachwuchsmangels bei der Nachfolgesuche von Vorteil sei.
Forderungskatalog an die künftige Bundesregierung
Nach der Wahl sei ein „gesundheitspolitischer Ruck, der durchs Land geht“ nötig, verlangte Hermann. Der baden-württembergische AOK-Chef tritt für ein patientenorientiertes, auf Wettbewerb ausgerichtetes, solidarisches Versorgungssystem ein, wie es durch Selektivverträge im Südwesten entstanden sei. AOK, MEDI und Hausärzteverband haben in einem gemeinsamen Forderungskatalog an eine neue Bundesregierung sechs Positionen formuliert, auf denen die dringend notwendigen Reformen in der Gesundheitspolitik basieren sollten:
1. Durch den Wegfall der Refinanzierungsklausel (§ 73b, Absatz 5a SGB V) soll die dringend notwendige Investitionskultur für zukunftsfähige Versorgungsstrukturen sichergestellt werden.
2. Durch den dauerhaften Fortbestand der Kassenpflicht zum Angebot von Hausarztverträgen soll das Recht der Versicherten auf eine hausarztzentrierte Versorgung gesichert bleiben.
3. Facharztverträge sollen analog zu Hausarztverträgen für Krankenkassen verpflichtend werden, um neben der Regelversorgung ein umfassendes alternatives Versorgungsangebot auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen.
4. Die sogenannte „Bereinigung“ (Vergütungsausgleich) soll unmittelbar gesetzlich so geregelt sein, dass für alle Beteiligten eine bürokratiearme und rechtssichere Ausgestaltung garantiert ist.
5. Ärztliche Vergütungsverträge sollen wieder auf der Ebene der Krankenkassen (bzw. von deren Verbänden) einzeln mit den Krankenversicherten vereinbart und nicht zwangsweise gemeinsam und einheitlich gestaltet werden.
6. Durch breite selektivvertragliche Optionen soll Qualitätswettbewerb für Versicherte und PatientInnen gestärkt und die Integration einzelner Behandlungsbausteine ganzheitlich ermöglicht werden.
Durch Zentralismus und Gleichmacherei seien in der Vergangenheit Qualität und Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems aufs Spiel gesetzt worden, spitzte der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Christopher Hermann, die Kritik seiner Organisation zu. Er plädierte für eine neue Weichenstellung nach der Wahl, die diejenigen ins Zentrum rückt, um die es im Gesundheitswesen gehen sollte: die PatientInnen. Bisher sei dies nur als Lippenbekenntnis geschehen. Die Gesundheitspolitik werde der demographischen Entwicklung in Deutschland nicht mehr gerecht. Es mangele an zukunftsweisenden Lösungen insbesondere für die Regelversorgung von chronisch Kranken und Älteren.
Demgegenüber wurde in Baden-Württemberg nach Darstellung der drei Organisationen in den vergangenen fünf Jahren ein neues System der Patientenversorgung entwickelt, das nach wissenschaftlichen Untersuchungen einen hohen Grad an Zufriedenheit sowohl bei PatientInnen als auch bei den Hausärzten gewährleistet. In dem baden-württembergischen System sieht Hermann ein zukunftsweisendes Modell für ganz Deutschland: „Die von uns konsequent und gemeinsam betriebene Ausrichtung auf Qualität, Wettbewerb und Wirtschaftlichkeit zeigt den Weg aus der Sackgasse des Altsystems“.
Scharfe Kritik an der Gesundheitsreform der Koalition von 2011 und der Übernahme des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes EBM übte auch der Vorsitzende des Hausärzteverbandes Baden-Württemberg, Berthold Dietsche. Die gültigen Gebührenordnung, aufgrund derer mit dem einheitlichen Bewertungsmaßstab vertragsärztlich erbrachte, ambulante oder belegärztliche Leistungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden, führe dazu, dass die ohnehin viel kritisierte „5-Minuten-Medizin“ dazu tendiere, sich eher noch zu verkürzen. ÄrztInnen und PatientInnen steht nach Darstellung von Dietsche nach dem EMB in Zukunft noch weniger Zeit für Anamnese, Analyse und Beratung zur Verfügung als bisher. Dagegen würden die im Ländle praktizierten Hausarztverträge bewirken, dass die Arbeitsbedingungen deutlich verbessert und auch das Berufsbild der ÄrztInnen aufgewertet werde, weil diese wieder mehr Zeit für PatientInnen hätten. Zudem werde damit der Praxiswert gesteigert, was auch angesichts des Nachwuchsmangels bei der Nachfolgesuche von Vorteil sei.
Forderungskatalog an die künftige Bundesregierung
Nach der Wahl sei ein „gesundheitspolitischer Ruck, der durchs Land geht“ nötig, verlangte Hermann. Der baden-württembergische AOK-Chef tritt für ein patientenorientiertes, auf Wettbewerb ausgerichtetes, solidarisches Versorgungssystem ein, wie es durch Selektivverträge im Südwesten entstanden sei. AOK, MEDI und Hausärzteverband haben in einem gemeinsamen Forderungskatalog an eine neue Bundesregierung sechs Positionen formuliert, auf denen die dringend notwendigen Reformen in der Gesundheitspolitik basieren sollten:
1. Durch den Wegfall der Refinanzierungsklausel (§ 73b, Absatz 5a SGB V) soll die dringend notwendige Investitionskultur für zukunftsfähige Versorgungsstrukturen sichergestellt werden.
2. Durch den dauerhaften Fortbestand der Kassenpflicht zum Angebot von Hausarztverträgen soll das Recht der Versicherten auf eine hausarztzentrierte Versorgung gesichert bleiben.
3. Facharztverträge sollen analog zu Hausarztverträgen für Krankenkassen verpflichtend werden, um neben der Regelversorgung ein umfassendes alternatives Versorgungsangebot auf freiwilliger Basis entstehen zu lassen.
4. Die sogenannte „Bereinigung“ (Vergütungsausgleich) soll unmittelbar gesetzlich so geregelt sein, dass für alle Beteiligten eine bürokratiearme und rechtssichere Ausgestaltung garantiert ist.
5. Ärztliche Vergütungsverträge sollen wieder auf der Ebene der Krankenkassen (bzw. von deren Verbänden) einzeln mit den Krankenversicherten vereinbart und nicht zwangsweise gemeinsam und einheitlich gestaltet werden.
6. Durch breite selektivvertragliche Optionen soll Qualitätswettbewerb für Versicherte und PatientInnen gestärkt und die Integration einzelner Behandlungsbausteine ganzheitlich ermöglicht werden.