STARKE-FAMILIEN-GESETZ IM BUNDESRAT : Auch für Giffey die „Basis einer Kindergrundsicherung“

12. April 2019 // Monica Dick

Die Länderkammer hat am Freitagmorgen das Starke-Familien-Gesetz verabschiedet. Damit folgte der Bundesrat einer Empfehlung des Ausschusses für Familien und Senioren. Forderungen nach einer Kindergrundsicherung verstummten allerdings nicht, wie aus Redebeiträgen der Vertrerter*innen der Bundesländer Thüringen und Bremen und ebenso aus Reaktionen von familiennahen Verbänden deutlich wurde. Selbst die Initiatorin des Gesetzespakets, Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD), versteht das Inkrafttreten dieses Gesetzes als einen ersten Schritt hin zu einer Kindergrundsicherung.

Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei ihrem Redebeitrag vor dem Bundesrat. Bild: zwd
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei ihrem Redebeitrag vor dem Bundesrat. Bild: zwd

zwd Berlin. Die SPD-Ministerpräsidentinnen Malu Dreyer (Rheinland-Pfalz) sowie Parteikollegin Manuela Schwesig (Mecklenburg-Vorpommern) begrüßten bei der abschließenden Behandlung des Gesetzespakets vergangenen Freitag im Bundesrat, dass der Deutsche Bundestag in der aufgrund der Ausschussberatungen aufgenommenen Änderungen eine Reihe von Anregungen der Länder aufgegriffen hatte (zwd berichtete). Dreyer bezeichnete das Starke-Familien-Gesetz in ihrem Redebeitrag als „wichtigen und notwendigen Schritt zu mehr Chancengleichheit“ und befürwortete den durch eine vereinfachte Beantragung verringerten bürokratischen Aufwand. Außerdem sorge die Streichung der 100 Euro-Freibetragsgrenze für von Kindern erwirtschaftetem Einkommen für einen echten Fortschritt, von dem zukünftig insbesondere Alleinerziehende mit älteren Kindern profitieren würden. Als „einen guten Tag für Familien“ würdoigte auch Schwesig die Verabschiedung des Gesetzes. Vor allem zeigte sie sich über die „gute gemeinschaftliche Arbeit zwischen Bund und Ländern“ erfreut.

Forderungen nach Kindergrundsicherung bleiben auf der Agenda

Der Finanzsenatorin und Bürgermeisterin von Bremen, Karoline Linnert (Grüne), laufen die Maßnahmen des Starke-Familien-Gesetzes allerdings nach wie vor zu bürokratisch ab. In ihrer Rede vor dem Bundesrat verdeutlichte sie, dass immer noch zeitnahe Verbesserungen erforderlich seien. Um „jedem Kind ein soziokulturelles Existenzminimum zu gewähren“, müsse eine Kindergrundsicherung geschaffen werden. Dem schloss sich der Thüringer Minister für Kultur, Bundes- und Euopraangelegenheiten Prof. Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) an. Seiner Meinung nach löst nur ein – wie bereits eingehend in erster Lesung im Bundestag deutlich gemacht – fester monatlicher Betrag für Kinder das Problem der strukturellen Kinderarmut. Als „nächster logischer Schritt“ führe dieser zur Abkehr vom Nebeneinander-Bestehen der Fördersysteme. Da diese Forderung in diesem Gesetzgebungsverfahren „nicht zu erledigen“ sei, stimme das Bundesland Thüringen in der Abstimmung dem Starke-Familien-Gesetz gleichwohl zu. Dennoch verwies Hoff darauf, dass es die Aufgabe des Bundes und der Länder sei, einer von Arbeits- und Sozialministerkonferenz eingerichteten Arbeitsgruppe zur ernsthaften Konzepterarbeitung einer Kindergrundsicherung in Zukunft Gehör zu verschaffen.

Auch Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD), Initiatorin des Gesetzes gemeinsam mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), unterstrich in ihrem abschließenden Redebeitrag im Bundesrat, dass das Starke-Familien-Gesetz einen ersten Ansatz in Richtung auf eine Grundsicherung für Kinder darstelle. Schritt für Schritt sei eine Weiterentwicklung von Familienleistungen ein wichtiger perspektivischer Punkt für das Bundesfamilienministerium. „Das, was wir jetzt tun können, in diesem Jahr, mit dem Starke-Familien-Gesetz, ist die Basis dafür, dass wir unsere familienpolitischen Leistungen in Deutschland perspektivisch hin zu einer Kindergrundsicherung entwickeln können“, versprach Giffey an die Länderkammer gerichtet.

Zur Abstimmung im Bundesrat äußerte sich der Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, über den Kurzmitteilungsdienst Twitter kritisch: „Das stärkste am heute verabschiedeten so genannten Starke-Familien-Gesetz ist wahrscheinlich der Titel. Der große Wurf gegen Kinderarmut ist es aber sicher nicht", bemängelte er das Ausbleiben einer gesetzlichen Grundfinanzierung von Kindern. Auch für das Bündnis Kindergrundsicherung, ein Subbündnis des Deutschen Kinderschutzbundes, bedeutete die Bundesratsabstimmung „kein Grund zum Feiern“. In einer Erklärung der Bündnispartner anlässlich ihres zehnjährigen Bestehens am 12. April hatten diese bereits verdeutlicht, dass das Starke-Familien-Gesetz nicht weit genug reiche. So forderte das Bündnis vielmehr eine „sozial gerechte Kinder- und Familienförderung in Form einer Kindergrundsicherung, die viele Leistungen bündelt, mit steigendem Einkommen abgeschmolzen und einfach und unbürokratisch ausgezahlt wird“. Es sei nun an der Zeit, die Grundsicherung von Kindern in Deutschland zur politischen Realität zu machen, forderte das Bündnis.

Das Starke-Familien-Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Geplant ist ein stufenweises Inkrafttreten: Der Kinderzuschlag soll ab dem 01. Juli diesen Jahres sowie ab dem 01. Januar 2010 wirken. Die veränderten Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets greifen voraussichtlich ab dem 01. August 2019.


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