ANTRAG FDP : Kulturschaffende: Auch Liberale fordern Unternehmerlohn

30. November 2020 // Ulrike Günther

Nach den Grünen wird nun auch vonseiten der Liberalen Kritik an den Neustarthilfen der Bundesregierung für Selbständige laut. Die Leistung sei zwar erstmals auch zum Decken von Lebenshaltungskosten gedacht, in der Höhe jedoch viel zu gering angesetzt. Stattdessen fordert die FDP-Fraktion einen unbürokratisch zu beantragenden Unternehmerlohn, der die Freischaffenden in der Krise angemessen absichert.

Viele Kulturschaffende erleiden in der Krise hohe Einnahmeeinbußen. - Bild: Piqsels
Viele Kulturschaffende erleiden in der Krise hohe Einnahmeeinbußen. - Bild: Piqsels

zwd Berlin. In einem Antrag (Drs. 19/24786) moniert die FDP-Bundestagsfraktion, dass die Regierung viele in der Corona-Krise durch Einnahmeeinbußen existenziell bedrohte Selbständige, Kunst- und Kulturschaffende sowie Freiberufler*innen zum Absichern ihres Lebensunterhalts faktisch auf Arbeitslosengeld (ALG) II verwiesen habe.

Wie vor ihnen schon die Grünen-Fraktion (zwd-POLITIKMAGAZIN berichtete) bemängeln die Liberalen die ungleiche Behandlung von Freischaffenden im Vergleich zu Angestellten, deren Gehälter während der Pandemie unter die mehrfach flexibel an die Ausnahmesituation angepassten Regelungen zum Kurzarbeitergeld fallen. Insbesondere beanstanden die Antragsteller*innen, dass sich die Regierung trotz zahlreicher parteiübergreifender Appelle zu keiner Zeit bereiterklärt habe, die Vermögensprüfung auszusetzen.

FDP: Neustarthilfen bleiben unterhalb der Grundsicherung

Mit der erstmalig ab Dezember von der Regierung vorgesehenen Zahlung dürften Solo-Selbständige laut den Liberalen zwar ihre Lebenshaltungskosten decken. Insgesamt entfielen aber auf die einzelnen Monate nur jeweils ein paar Hundert Euro, der Betrag verbleibe sogar unter dem Niveau der Grundsicherung. Im Rahmen der Mitte November von der Regierung für die Monate Januar bis Juni 2021 aufgelegten Überbrückungshilfen III können Freischaffende eine einmalige Förderhilfe in Höhe von bis zu 5.000 Euro erhalten.

Die FDP-Fraktion schlägt vor, für alle krisenbedingt in finanzielle Engpässe geratenen Selbständigen „ein passgenaues Hilfsprogramm aufzustellen, das unbürokratisch, rechtssicher und verlässlich die Kosten deckt“. In diesem Sinne verlangen die Liberalen von der Regierung, für die gesamte Dauer der die Erwerbstätigkeit einschränkenden staatlichen Maßnahmen einen Unternehmerlohn zu entwerfen, der deutlich höher als die Neustarthilfe und ohne Einschränkung verwendbar ist und die Freischaffenden abseits des ALG II angemessen absichert. Die Anträge sollten ab sofort und unkompliziert zu stellen und keine Branchen von der Unterstützung ausgenommen sein.

Liberale sehen steuerliche Entlastung bei Umsatzausfällen vor

Ähnlich hatten die Grünen schon im Oktober (Drs. 19/23704) die Regierung aufgefordert, u.a. die Kosten zum Lebensunterhalt von Solo-Selbständigen pauschal zu übernehmen und ihnen während der Krise sowohl künftig als auch rückwirkend pro Monat einen „fiktiven Unternehmerlohn“ von 1.200 Euro zu zahlen. Darüber hinaus sollte sie die Kosten für Krankenversicherungen, Weiterbildungen und die Stornierung von Provisionen bei Künstlervermittlungen übernehmen.

Der Deutsche Kulturrat (DK) hatte die Neustarthilfen hingegen als Fortschritt bei der Förderung von Kulturschaffenden während der Pandemie gewertet. Seit Beginn der Krise hatte der DK wiederholt darauf gedrängt, Solo-Selbständigen einen fiktiven Unternehmerlohn zu zahlen, zuletzt noch Anfang November. Zusätzlich zum Unternehmerlohn möchte die FDP-Fraktion ihrem Antrag zufolge für steuerpflichtige Selbständige eine sog. negative Gewinnsteuer einführen: Von Einnahmeeinbußen betroffene Unternehmer*innen sollen demnach von Finanzämtern direkt Steuerbeträge rückerstattet bekommen, um ihre Liquidität sicherzustellen. Erst nach der Krise würden dann überschüssige Zahlungen verrechnet.

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