GRUNDGESETZÄNDERUNG : Linke, Grüne und FDP planen Ausweitung des Diskriminierungsschutzes

28. Mai 2019 // Julia Trippo

Artikel 3 des Grundgesetzes soll nach Auffassung der Bundestagsfraktionen der Grünen, Linken und Liberalen um die Klausel „sexuelle Identität“ erweitert werden. Für die Umsetzung wird eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat benötigt. Union und SPD äußerten jedoch bereits Kritik zu dem Vorhaben.

Zum 70. Geburtstag des Grundgesetz am 23. Mai 2019 erschien das GG in einem modernen Magazin-Layout - Foto: kc-press.com
Zum 70. Geburtstag des Grundgesetz am 23. Mai 2019 erschien das GG in einem modernen Magazin-Layout - Foto: kc-press.com

zwd Berlin. „Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauung benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ So steht es in Artikel 3 Grundgesetz (GG).

Jene, die von Diskriminierung aufgrund ihrer sexuellen Identität - so wie Lesben, Schwule und Bisexuelle - betroffen sind, müssen auch von dem Grundgesetzes geschützt und sichtbar gemacht werden, schreibt die frauen- und queerpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestagsfraktion und Mitinitiatorin des Gesetzentwurfes, Ulle Schauws, auf ihrem Twitterkanal. Gemeinsam mit Doris Achelwilm, queerpolitische Sprecherin der Linken sowie Jens Brandenburg, Sprecher für LSBTI der FDP, stellte Schauws zum 70. Geburtstages des Grundgesetzes und 25 Jahre nach der letzten Bundestagsdebatte, die zu diesem Thema geführt wurde, den Gesetzentwurf vor. Achelwilm stützte sich in ihrer Argumentation auch auf die Landesverfassungen von Berlin, Brandenburg, Bremen, Saarland und Thüringen, die bereits die Ungleichbehandlung aufgrund sexueller Identität verbieten.

Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat benötigt

Für eine Verfassungsänderung bedarf es einer Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundesrat als auch im Bundestag. Ob sich die fünf oben genannten Bundesländer auch in der Länderkammer für die Ergänzung um "sexuelle Identität" im Grundgesetz einsetzen werden, bleibt abzuwarten, denn aufgrund der diesjährigen Landtagswahlen könnten sich die Landesregierungen und damit die politische Ausrichtung in Bremen, Brandenburg und Thüringen verändern. Insgesamt machen die Stimmen der Berliner, Brandenburger, Bremer, Saarländer und Thüringer Regierungsvertreter*innen nur 18 von insgesamt 69 Stimmen im Bundesrat aus, für eine Zweidrittelmehrheit werden mindestens 46 Stimmen benötigt.

Auch im Bundestag wird es politischen Beobachter*innen zufolge eine ambitionierte Aufgabe, die benötigte Majorität zu erlangen. Wie lange sich so ein Prozess ziehen kann, zeigte beispielsweise die Abstimmung für die „Ehe für alle" Ende Juni 2017. Außerdem verbleiben den Antragsteller*innen lediglich zwei Sitzungswochen im Bundestagsplenum vor der Sommerpause.

Koalitionsparteien kritisieren die Initiative

Wenngleich Karl-Heinz Brunner, LSBTI-Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, ebenfalls die Ergänzung des Grundgesetzes um „sexuelle Identität“ erreichen möchte, bemängelte er in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung den Vorstoß der Grünen, Linken und Liberalen als „nicht hilfreich“. Um die nötigen Mehrheiten zu erlangen benötige es zeitaufwändige, parteiübergreifende Gespräche, wie sie die SPD führen wolle.

Auch eine ausreichende Zahl von Stimmen von Unionsabgeordneten sind für das Vorhaben unabdingbar. CDU-Fraktionsvize Thorsten Frei sprach sich jedoch bereits gegen den Vorschlag aus. „Das Grundgesetz darf nicht mit Änderungen oder Ergänzungen überfrachtet erden, für die es gar keine Notwendigkeiten gibt“, so der Christdemokrat gegenüber der FAZ.

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