DEUTSCHER FRAUENRAT ZUM EQUAL PAY DAY 2018 : "Bei der Entgeltgleichheit Island zum Vorbild nehmen"

20. März 2018 // Dagmar Schlapeit-Beck

Zum Equal Pay Day stellte der Deutsche Frauenrat gemeinsam mit der isländischen Ministerpräsidentin Katrin Jakobsdóttir den isländischen „Equal Pay Act“ vor. Island hat seit Jahresbeginn als erstes Land der Welt ein vorbildliches Gesetz eingeführt, das in Unternehmen mit mehr als 25 Beschäftigten den gleichen Lohn für gleiche Arbeit garantiert.

Kristin Hjálmtýsdóttir (Rotes Kreuz Island, links) und Katrín Jakobsdóttir (isländische Ministerpräsidentin). - Bild: zwd
Kristin Hjálmtýsdóttir (Rotes Kreuz Island, links) und Katrín Jakobsdóttir (isländische Ministerpräsidentin). - Bild: zwd

zwd Berlin. Ministerpräsidentin Jakobsdóttir verwies darauf, dass die bisherige freiwillige Regelung, nach der Unternehmen von einer unabhängigen externen Stelle ein Zertifikat über ihre Lohngleichheit erwerben konnten, nunmehr von einer verpflichtenden Regelung abgelöst wurde. „Ohne Sanktionen funktioniert es nicht. Jetzt müssen die Unternehmen beweisen, dass sie gleichen Lohn für gleiche Arbeit bezahlen. In einem Jahr wollen wir an gleicher Stelle in der nordischen Botschaft in Berlin die Auswirkungen evaluieren,“ versprach Jakobsdóttir.

Das deutsche Entgelttransparenzgesetz greift bisher nur in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten. Im Koalitionsvertrag hatte die neue Bundesregierung lediglich eine Evaluation zur Wirksamkeit des Gesetzes zum Juli 2019 vereinbart. Die SPD hat ihre Forderungen nach einem Entgeltgleichheitsgesetz für alle Betriebe verbunden mit einem Verbandsklagerecht bisher noch nicht durchsetzen können.

Maier: "Gesetz muss individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte in allen Unternehmen enthalten"

Hier setzt Lisi Maier, stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Frauenrates an: „Das ist nicht ausreichend, um dem Gender Pay Gap entgegenzuwirken.Das Gesetz muss einen individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte in allen Unternehmen enthalten. Und wir brauchen ein Verbandsklagerecht, damit Frauen nicht mehr alleine vor Gericht ziehen müssen, wenn sie benachteiligt werden.“ Maier wies als eine Ursache des Gender Pay Gaps darauf hin, dass Frauen immer noch 52 Prozent mehr an unbezahlter Sorgearbeit in der Familie leisteten und häufig in den zu gering bewerteten typischen Frauenberufen wie Erzieherinnen oder in der Pflege tätig seien. „Der Gender Pay Gap drückt damit die Geringschätzung weiblicher Arbeit aus.“

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