DBB-FACHTAGUNG : Bestandsaufnahme zur Gleichstellung: Noch nicht am Ziel

3. Juni 2019 // Julia Trippo

Wie steht es um die Gleichstellung von Männer und Frauen in Deutschland tatsächlich, 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts und nach 70 Jahren Grundgesetz? Unter dem Appell „ #Geschlechtergerechtigkeit: Da geht noch mehr!“ tagte die 15. Frauenpolitische Fachtagung des Deutschen Beamtenbundes (dbb) zur Umsetzung der Gleichstellung der Geschlechter.

Dr. Ulrike Spangenberg (rechts) findet, das bestehende Steuerrecht benachteiligt Frauen. - Bild: zwd
Dr. Ulrike Spangenberg (rechts) findet, das bestehende Steuerrecht benachteiligt Frauen. - Bild: zwd

zwd Berlin. Das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männer sei – auch im öffentlichen Dienst – noch lange nicht erreicht, kritisierten dbb-Chef Ulrich Silberbach und die Vorsitzende der dbb bundesfrauenvertretung, Helene Wildfeuer, zu Beginn der Veranstaltung im dbb forum berlin. Es benötige mehr Einsatz und politischen Willen, lautete dementsprechend die Forderung des dbb. Während der Konferenz wurden Fachimpulse und Podiumsdiskussionen zu konkreten Bereichen zum Thema Gleichstellung abgehalten.

Ulrike Spangenberg vom Institut für gleichstellungsorientierte Prozesse und Strategien (GPS) e.V. sprach in ihrem Vortrag über Steuerrecht im Rahmen der Geschlechtergerechtigkeit. Ihrer Expertise zufolge braucht es für mehr Steuergerechtigkeit die Abschaffung der Lohnsteuerklasse V, eine weitreichende Analyse zur Reform des Ehegattensplittings sowie Forschungsprojekte zur Umsetzungssteuer. Auch Wildfeuer kritisierte die steuerpolitischen Fehlanreize durch Ehegattensplitting und die Lohnsteuerklassenkombination III/V und forderte die Steuerung von Gleichstellung durch einen gezielten kontrollierten Einsatz von Steuermitteln.

Prof.´in Silke Ruth Laskowski, die am Institut für Wirtschaftsrecht der Universität Kassel das Fachgebiet für Öffentliches Recht, Völkerrecht, Europarecht und Umweltrecht leitet, erklärte in ihrem Beitrag zum Thema „Frauen machen Politik – Wege zur Parität in der Politik“, dass es ohne rechtliche Vorgaben keine Veränderung in der Politik geben werde. So würde beispielsweise das System der Direktkandidatur Frauen bei Wahlen zusätzlich benachteiligen, da in diesen Fällen der Wahlkampf von den Kandidat*innen teilweise finanziell mitgetragen werde. Laskowski sprach von Summen, die zwischen 3.000 und 100.000 Euro variierten, abhängig von Bundesland und Partei. Damit werden Frauen gegenüber Männern strukturell benachteiligt, da Frauen oftmals finanzschwächer sind.

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