URTEIL : BGH erteilt geschlechtergerechter Sprache in Formularen Absage

13. März 2018 // Sibille Heine

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem jüngsten Urteil die Klage einer Sparkassenkundin abgewiesen: Sie wollte auf Bankformularen als Frau adressiert werden. Frauenverbände kritisieren die Entscheidung.

Bild: BGH / Joe Miletzki
Bild: BGH / Joe Miletzki

zwd Karlsruhe. Die Klägerin hatte eine saarländische Sparkasse aufgefordert, ihre bislang ausschließlich in der männlichen Form gehaltenen Geschäftsformulare auf die weibliche Form auszuweiten. Mit dem Urteil weist der BGH nicht nur die Klägerin ab, er negiert den Anspruch aller Frauen, auf offiziellen Formularen als solche angesprochen zu werden.

BGH: männlich gleich neutral

Der BGH begründet seine Entscheidung mit allgemein üblichem Sprachverständnis und Sprachgebrauch. In der Praxis könne die männliche Form auch Personen umfassen, deren biologisches Geschlecht nicht männlich ist, männlich sei also neutral. Ein solcher Sprachgebrauch bringe somit laut BGH keine Geringschätzung gegenüber Frauen zum Ausdruck. Die Klägerin habe aus den Regelungen des Saarländischen Gleichstellungsgesetzes keinen Anspruch, individuell als „Kundin“ angesprochen zu werden. Das zuvor angerufene Landgericht Saarbrücken hatte argumentiert, Formulare nun auch mit der weiblichen Form auszustatten, sei zu kompliziert.

Kein Verständnis bei Frauenverbänden

Der Landesfrauenrat Hamburg kritisierte die BGH-Entscheidung als Verstoß gegen den im Grundgesetz formulierten Gleichstellungsauftrag: Seit 1958 ist es Frauen möglich, ein Konto in ihrem eigenen Namen zu eröffnen. Dieses Recht müsse sich auch adäquat in der Ansprache als Kundin widerspiegeln, hieß es aus Hamburg.

Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes (djb), Prof.´in Maria Wersig, bedauerte in einer Stellungnahme, dass der BGH aus dem Saarländischen Gleichstellungsgesetz keinen individuellen Anspruch auf geschlechtergerechte Sprache abgeleitet hat. "Aber nur weil die Gesetzgebung ihre eigenen Vorgaben nicht immer umsetzt, ergibt sich daraus kein Anspruch anderer Institutionen, Frauen ebenfalls sprachlich auszuschließen. Die Entscheidung ändert nichts daran, dass die Sparkasse dem Saarländischen Landesgleichstellungsgesetz unterliegt und demzufolge die Regelungen zu geschlechtergerechter Sprache umzusetzen hat", so Wersig weiter.

Die Klägerin will in der Zwischenzeit den Kampf für eine geschlechtergerechte Sprache in Geschäftsformularen weiterführen. Nächster Schritt soll eine Klage beim Bundesverfassungsgericht sein.

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