AUFRUF DER KOMMUNEN : Rechte auf Beteiligung von Kindern: "Bisher nur ein Flickenteppich"

10. Juli 2019 // Ulrike Günther

Kinderrechte gehören ins Grundgesetz: Das fordern jetzt auch die Kommunen. 20 Oberbürgermeister*innen und Bürgermeister*innen aus ganz Deutschland haben Anfang Juli Bund und Länder dazu aufgerufen, Kinderrechte in der Verfassung zu verankern.

Bild: Pixabay / cherylt23
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zwd Berlin. Wichtigstes Ziel sei es dabei, das Kindeswohl vorrangig zu berücksichtigen und Kinder nach den international gültigen Vorgaben der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) besser zu beteiligen, zu schützen und zu fördern. Die Städte und Gemeinden, wie Köln, Potsdam, Senftenberg, Wolfsburg oder Stuttgart, deren Oberhäupter den Aufruf unterzeichneten, gehören alle zu den vom deutschen UNICEF-Komitee und dem Kinderhilfswerk getragenen „Kinderfreundlichen Kommunen“. Sie bemühen sich, die in der UN-Konvention formulierten Kinderrechte im praktischen Leben umzusetzen.

Mitbestimmung von Kindern darf nicht von Willkür abhängig sein

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen sei ein „zentraler Wert einer demokratischen Gesellschaft“, schreiben die (Ober-)Bürgermeister*innen. Dieser Grundsatz solle für das staatliche wie das gesellschaftliche Handeln maßgeblich sein, fordern sie. Die Rechte für Kinder und Jugendliche, bei den sie betreffenden Fragen und Problemen mitzubestimmen, seien „bisher in Deutschland ein Flickenteppich“, erklären die Verwaltungschefs. Ob Kindern das Mitwirken und Mitgestalten erlaubt oder verweigert werde, dürfe nicht von willkürlichen Entscheidungen abhängen. Ihre Erfahrungen in den Kommunen hätten sie zu der Erkenntnis geführt, „dass Kinder als eigenständige Persönlichkeiten mit eigenen Rechten zu achten und in der Gesellschaft zu beteiligen sind.“ Daher appellieren die Vorsteher*innen der Städte und Gemeinden an Bund und Länder, die Rechte von Kindern ins Grundgesetz (GG) aufzunehmen.

Kindeswohl immer an die erste Stelle setzen

Anne Lütkes, Vorstandsvorsitzende des Vereins "Kinderfreundliche Kommunen", hob hervor, dass der Grundgedanke des Übereinkommens 30 Jahre nach dessen Annahme durch die UN-Generalversammlung sich auch in der Verfassung wiederfinden müsse. Sie freue sich über die Initiative der Bürgermeister*innen, welche dem Bestreben, die Kinderrechte im GG festzuschreiben, „neuen Schwung“ verleihe. Über Rechte zum Schutz und zur Förderung der Kinder hinaus müsste ihre Beteiligung an allen für sie wichtigen Entscheidungsprozessen sowie das dabei immer an eine erste Stelle zu setzende Kindeswohl sich als gesetzliche Vorschriften in der Verfassung niederschlagen. Nur so könne man den Anspruch erfüllen, die UN-Kinderrechtskonvention ernsthaft umzusetzen und den Defiziten bei ihrer Anwendung entgegenzuwirken, mahnte Lütkes.

Vorschlag der Koalition soll für Kinder einen echten Mehrwert bieten

Katja Dörner, stellvertretende Vorsitzende der Grünen-Bundestagsfraktion und Sprecherin für Kinder- und Familienpolitik, begrüßte ebenfalls das Engagement der kommunalen Verwaltungsleiter*innen für die Kinderrechte. Die Bundesrepublik habe sich mit der Ratifizierung des UN-Übereinkommens verpflichtet, die darin festgelegten Rechte von Kindern und Jugendlichen zu verwirklichen. Das sei aber bisher nicht der Fall, besonders bei den Rechten zur Mitbestimmung und Teilhabe. "Die Koalition im Bund darf nicht länger auf der Bremse stehen“, sagte Dörner in ihrem Statement zu dem Aufruf. Die Regierung müsse gemeinsam mit den Ländern einen Vorschlag für die Gesetzesänderung machen, der „einen wirklichen Mehrwert für Kinder in diesem Land bringt“. Der von ihrer Fraktion erarbeitete Gesetzentwurf (Drs.19/10552) könne dabei eine Orientierung bieten. In ihrem Antrag zur Ergänzung des GG, über welchen der Bundestag zusammen mit einem Gesetzentwurf der Linken-Bundestagsfraktion schon im Juni in erster Lesung beriet, schlagen die Grünen vor, Kinder in dem für Ehe und Familie ausschlaggebenden Artikel 6 des GG ausdrücklich unter den Schutz und die Verantwortung des Staates zu stellen und die Achtung vor der eigenständigen und mit wachsender Reife selbständigen Persönlichkeit des Kindes zur Aufgabe der elterlichen Pflege und Erziehung zu machen. Außerdem sieht der Entwurf vor, den Kindern ein Recht auf die Förderung ihrer Entwicklung und Mitwirkung an allen für sie wesentlichen Angelegenheiten einzuräumen, wobei der Wille und das Wohl stets handlungsleitende Richtschnur sein sollen.

Bild im Text: Verein Kinderfreundliche Kommunen e.V.

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