REFORMKOMMISSION DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES : Blockiert die FDP die Parität? Ampel vor der Zerreißprobe

12. Oktober 2022 // Holger H. Lührig

​Vor dem Hintergrund ampel-interner Anspannung findet an morgigen Donnerstag (13.10.) die zweite Sitzung der Wahlrechtskommission des Deutschen Bundestages zum Thema Parität statt. Über die Frage, wie die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Bundesparlament erreicht werden kann, herrscht in der Kommission, aber auch zwischen SPD und Grünen auf der einen und der FDP auf der anderen Streit Streit. In der vorangegangenen Sitzung der Kommission am 29. September, als es dort erstmals um Paritätslösungen ging, hatte sich die FDP auf die Seite derjenigen Unionsvertreter geschlagen, die solche Lösungen als "verfassungswidrig" deklarieren und ablehnen. Ein Hintergrundbericht aus der Ausgabe 393 des zwd-POLITIKMAGAZINs.

FDP schwenkte auf Linie der Paritätsgegner:innen ein

Es war schon fast ein Überraschungscoup, wie die FDP zur ersten Kommissionssitzung zum Thema Parität eine zusätzliche Sachverständige aus dem Hut gezaubert hat: die bisher weitgehend unbekannte Buchautorin Dr.in Anna Gloßner, die als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am renommierten Lehrstuhl für Rechtsphilosophie und Öffentliches Recht bei Prof.in Dr.in Friederike Wapler (Uni Mainz) tätig ist. Die Autorin hat sich juristisch mit einem in diesem Jahr im Nomos-Verlag neu erschienenen Buch mit dem Titel „Paritätsgesetze und repräsentative Demokratie“ hervorgetan, das als Dissertation vom Fachbereich Rechtswissenschaft der Uni Mainz angenommen worden ist. Es kann auch als Philippika gegen jegliche Form von Paritätsgesetzen gelesen werden kann. Schon im Ankündigungstext des Verlages zu dem mit einem Verkaufspreis von 98 Euro auf den Markt geworfenen Buch ist zu lesen, dass die Autorin einen Lösungsweg aufzeigt, der „nicht an das Wahlrecht anknüpft, sondern auf das „Soft law“ und „die politische Debatte setzt“.

Die Argumentation scheint als Steilvorlage für den freidemokratischen Bundestagsabgeordneten Konstantin Kuhle gedacht: Die Stellungnahme von Gloßner wurde anlässlich ihres Auftritts in der Wahlrechtskommission zur offiziellen Kommissionsdrucksache aufgewertet (20(31)042). Sie trägt den Titel „Ein verfassungsgemäßer Lösungsansatz zur Erhöhung des Frauenanteils im Bundestag“. Ihr Vorschlag greift in die Mottenkiste der Wahlrechts- und Paritätsdebatte. Gloßner, die als Vertreterin des Kommissionssachverständigen Prof. Robert Vehrkamp ausschließlich für die beiden Paritätssitzungen aufgeboten wurde, empfahl anstelle der aus ihrer Sicht behaupteten verfassungswidrigen Paritätsregelungen die Einführung eines „Kodex zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in der Politik“ und knüpfte damit an die Freiwilligkeitsdebatten an, die im Zusammenhang mit den gesetzlichen Maßnahmen zur Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen (FüPoG I und II) von den Gegner:innen der Quotenregelungen ins Feld geführt worden waren.

Bemerkenswert offen erläuterte Gloßner, dass für den von ihr befürwortete Kodex, der sich an den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) anlehnen soll, „kein Zwang zur Beachtung des Regelwerks“ vorgegeben sei. Die Parteien, so Gloßner, sollten sich allenfalls rechtfertigen müssen, warum sie gegen den Kodex verstoßen hätten, und die Gründe dafür darlegen. Das aber hätte dann, wie sie glaubt, schon Wirkung.

Bloß keine Parität – lieber „Anreize“ schaffen...

Das Vorgehen der FDP hat bei der Mehrzahl der Sachverständigen Erstaunen und unter den Vertreter:innen der beiden anderen Ampel-Parteien erhebliche Missstimmung ausgelöst. Die von der FDP aufgebotene Sachverständige wird als Verstärkung der Positionen derjenigen Sachverständigen gesehen, die von den Unionsparteien in die Kommission entsandt wurden und die sich klar gegen Paritätsgesetze positioniert haben (die Professor:innenBernd Grzeszick, Rudolf Mellinghoff und Stefanie Schmahl). Nicht von ungefähr griff die Gutachterin Prof.in Schmahl (Universität Würzburg) in der Kommissionssitzung die Auffassung von Gloßner auf, statt des auch von ihr selbst als verfassungswidrig bezeichneten Paritätsgesetzes sollten im Vorfeld Maßnahmen getroffen werden, um mehr Frauen für die Parlamentsarbeit zu gewinnen. Das könnten Anreize bei der Parteienfinanzierung sein (Boni bei höheren Frauenanteilen), eine Änderung des Abgeordnetengesetzes (Art. 6.2), das sich bisher über Mutterschutz und Elternzeit ausschweige, und nicht zuletzt mit Mentoring- und andere Förderprogrammen.

Zwar hat auch der FDP-Abgeordnete Mitglied Kuhle versichert, es bestehe Einvernehmen in der Ampel: „Die Erhöhung des Frauenanteils im Bundestag müssen wir hinkriegen“, nicht aber ohne hinzuzufügen, dass es über die Verfassungsmäßigkeit von Paritätsregelungen „unterschiedliche Auffassungen“ gebe. Zudem wollte Kuhle aber hinterfragt wissen, ob es denn „Sinn einer Wahlrechtsreform sei, durch mehr Frauen im Parlament auch die Politik zu verändern“.

Doch wie die gleichberechtigte Repräsentanz von Frauen und Männern im Parlament im Sinnedes von der Ampel versprochenen „Jahrzehnts der Gleichstellung“ erreicht werden könnte, dazu blieben die Liberalen in der Wahlrechtskommission Antworten bisher schuldig. Hier sehen die Mit-Koalitionär:innen Erklärungsbedarf. Schließlich hatten sich die drei Ampel-Parteien in ihrem Koalitionsvertrag auf eine klar umrissene Aufgabenstellung der Wahlrechtskommission verständigt:

„Die Kommission wird sich mit dem Ziel einer paritätischen
Repräsentanz von Frauen und Männern im Parlament befassen und die rechtlichen Rahmenbedingungen erörtern.“

Mit anderen Worten bedeutet dies: Das Ziel ist klar, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären, dient der Zielerreichung. Und die Koalition muss sich in der Folge auf einen Konsens und ein einheitliches Verhalten verständigen, auch wenn dies im Koalitionsvertrag nicht abschließend geregelt wurde.

Breymaier: FDP soll endlich „sagen, was geht“

An die Parlamentskolleg:innen der FDP gerichtet, sagte deshalb die Frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Leni Breymaier in der Kommissionssitzung wörtlich:

„Ich will hier nicht hören, was alles nicht geht, ich will hören, was geht: Ich finde es nicht so toll, wenn man hier nur versucht Argumente zu finden, warum Parität nicht geht und immer die Verfassung vorschiebt, weil man eigentlich nicht will. Dann sagen Sie das, dass Sie nicht wollen. Dann haben wir Klarheit!“

Breymaier forderte die FDP auf, „ordentliche Vorschläge“ zu machen und erinnerte in diesem Zusammenhang an den Auftrag der Kommission, konkrete Vorschläge für die Erreichung gleichberechtigter Repräsentanz von Frauen und Männern im Bundestag zu erarbeiten. Die Gloßner-Vorschläge bewertete Breymaier als Versuch, auf Nebenkriegsschauplätze abzulenken: Mentoring-Programme, Selbstverpflichtungserklärungen, Kodex seien nett, führten aber keinen Schritt weiter.

Die Co-Vorsitzende der Kommission, Nina Warken (CDU) gab Breymaier Recht: „Wir brauchen hier eine klare Ansage, was geht, was man machen kann.“ Die CDU-Politikerin fügte aber auch hinzu, sie vermisse, was von der Ampel angedacht sei wie konkrete Überlegungen zur Parität. Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen Bundestagsfraktion Ulle Schauws entgegnete, es gebe bereits genügend Vorschläge. Der politische Wille müsse dazu führen, dass der Gesetzgeber seine Gestaltungsspielräume nutze: „Verfassungsrechtlich ist der Weg zur Parität offen“.

Kodex-Modell „ein ziemlich totes Projekt“

Der Sachverständige Prof. Dr. Christoph Möllers (Humboldt-Universität Berlin) erteilte dem Vorschlag, mit einem selbstverpflichtenden Kodex zu arbeiten, eine deutliche Absage: „Wenn man darüber mit Gesellschaftsrechtlern rede, dann lachen die eigentlich meistens müde“. Der Corporate Government-Kodex gelte gesellschaftsrechtlich als ein „ziemlich totes Projekt“, das nicht funktioniert habe. Eine Vorstellung, wo Männer mehr Familienarbeit machten, könnten mehr Frauen in die Politik einstiegen, bezeichnete Möllers zudem als „gleichstellungspolitisch komisch“.

Ähnlich äußerte sich auch die Sachverständige Elke Ferner (SPD), die darauf verwies, dass die im Jahre 2000 abgegebenen Selbstverpflichtungen der Wirtschaft, mehr Frauen in Führungspositionen zu berufen, nicht funktioniert hätten. Die Quotengesetze hätten zwar im Bereich der Dax-Unternehmen zu Veränderungen geführt, darüber hinaus „sind wir aber in Wirklichkeit nicht viel weitergekommen.“

Ferner widersprach auch der Argumentation von Gloßner, das Reißverschlussverfahren habe nicht funktioniert: „Wenn alle Parteien dieses Modell angewendet hätten, wäre im aktuellen Bundestag zwar keine Parität erreicht, wohl aber immerhin die Marke von 40 Prozent Frauenanteil geknackt worden.“ Ausdruck der strukturellen Diskriminierung ist nach den Worten Ferners allein schon das Beispiel, dass Frauen bei verschiedenen Gelegenheiten gefragt würden, wie sie ihre Parlamentsarbeit mit Familie und Kindern vereinbaren könnten: „Männer werden das nie gefragt.“

Auch die Wiederholung von Argumentationen, statt Paritätsverpflichtungen sollten Förder- und Mentoring-Programme aufgelegt werden, um mehr Frauen für Politik und die Mitarbeit im Bundestag zu interessieren (Schmahl, Gloßner), wies Ferner zurück: Es ginge doch allein um jene 299 Abgeordnetensitze,die für Frauen zur Verfügung stehen sollten – die Hälfte des Bundestages. Alle Parteien hätten genug qualifizierte Frauen, um sie auf aussichtsreichen Listenplätzen und bei Direktmandaten zu platzieren.

Prof.in Silke Ruth Laskowski (Uni Kassel) erinnerte zudem daran, dass im Vorfeld der Wahl nur etwa 30 Prozent Frauen überhaupt nominiert worden seien. Vor diesem Hintergrund erkläre sich fast von selbst, warum nur bestenfalls 30 Prozent Frauen in den Bundestag einziehen konnten: „Mehr Auswahl hat dem Wahlvolk nicht zur Verfügung gestanden“. Bereits die statistischen Auswertungen bestätigten für die fehlende Chancengleichheit von Frauen in parteiinternen Nominierungsverfahren. Nur dank der Listenaufstellung bei Grünen, Linken und SPD sei der Frauenanteil im Bundestag seit 1998 wenigstens bei einem Drittel angekommen, seitdem stagniere er.

Gleichberechtigte Partizipation ist Kernbestandteil europäischen ­Demokratieverständnisses

Für Laskowski zählt – unabhängig von den positiven Erfahrungen mit Paritätsregelungen in Spanien und Frankreich sowie mit den guten Erfahrungen mit der Frauenrepräsentanz in Schweden und Finnland – die Partizipation von Frauen und Männern zu den Kernbestandteilen des europäischen Demokratieverständnisses. Das lasse sich nicht nur herauslesen aus den Dokumenten des Europarates, der Europäischen Kommission und des Europaparlaments, sondern auch aus zwei sehr wichtigen Entscheidungen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes (EGMR) zum spanischen Wahlrecht 2011 sowie zum slowenischen paritätischen Wahlrecht von 2019. In beiden Fällen habe der EGMR entschieden, dass diese Paritätsregelungen mit der Europäischen Menschenrechtskonvention in Einklang stünden. In dem jüngeren 2019er Urteil habe der EGMR ausdrücklich unterstrichen, dass solche Paritätsgesetze die demokratische Legitimation von Wahlen sicherten.

Die Wahlrechtskommission beschäftigte sich in dem weiteren Verlauf ihrer Sitzung mit verschiedenen praktischen Fragen, was neben Paritätsregelungen dazu beitragen könnte, um den Frauenanteil im Bundestag zu erhöhen. Angesprochen wurden die Bezugsgrößen für die Gesetzgebung: Gehe es um die Chancengleichheit von Frauen bei Kandidaturen oder um Ergebnisgleichheit bei der Zusammensetzung des Bundestages, fragte der FDP-Abgeordnete Kuhle? Für Laskowski ist ein gleichmäßig besetztes Parlament das Ziel, hingegen sei der Begriff Ergebnisgleichheit nicht zielführend, weil er eher im Arbeitsrecht verwendet werde (Jobvergleich).

Für die von der Linken benannte Sachverständige und ehemalige Bundestagsabgeordnete Dr.in Halina Wawzyniak ist das Ziel die Chancengleichheit bei Kandidaturen, nicht aber Ergebnisgleichheit. Das Wahlvolk müsse die Chance behalten, auswählen zu können – mit dem Ergebnis, dass im Bundestag vielleicht nicht ein Fifty-fifty-Verhältnis zwischen den Geschlechtern herrsche.

Tandem-System wieder auf der Tagesordnung

Der von den Grünen benannte Wissenschaftler Prof. Joachim Behnke (Zeppelin-Universität Friedrichshafen) unterstützte die Idee, die Paritätsregelung wieder abzuschaffen, wenn sie ihr Ziel erreicht habe. Zugleich sprach er sich für Tandemkandidaturen aus: In 150 Wahlkreisen würden je zwei Personen gewählt. Es müsse dann nicht zwingend das Verhältnis Mann/Frau gelten. Vielmehr solle jede Partei frei sein, zwei Kandidat:innen (ohne explizite Geschlechtszuweisung) in den Direktwahlkreisen aufstellen dürfen. Allein schon dadurch werde der Druck auf die Parteien zunehmen, keine faktische Männerquote im Bundestag zuzulassen. Auf das Argument, dass in diesem Fall ja auch noch andere Gruppen Quotenansprüche erheben könnten, reagierten mehrere Sachverständige mit dem Hinweis, dass mit dem Artikel 3 Abs. 32 Satz 2 des Grundgesetzes eine klare zu erfüllende Gesetzgebungsnorm bestehe, die für andere Gruppen der Gesellschaft nicht bestehe.

Schlussfolgerungen aus der Kommissionssitzung

Die Sitzung der Kommission blieb aber insgesamt in der Feststellung von bereits früher von Sachverständigen vorgetragenen Argumentationsketten, die auch Gegenstand entsprechender Kommissionsdrucksachen sind. In der Sitzung am 13. Oktober müssten, so die Erwartung auch innerhalb der Kommission, erste Modelle für Paritätsregelungen auf den Tisch kommen. Eines von diesen müsste sich zweifellos an dem Modell orientieren, das die Obleute von SPD, Grünen und FDP in der Kommission präsentiert hatten (vgl. zwd-Ausgabe 392, Seite 21-24).

Möglicherweise könnte aber auch das sogenannte Tandem-Modell noch einmal auf die Agenda der Wahlrechtskommission rücken. Diesen Lösungsvorschlag hatte vor mehr als zwei Jahren der damalige Bundestagvizepräsident, der inzwischen verstorbene Thomas Oppermann (SPD), in einem zwd-Interview befürwortet (vgl. zwd-Ausgabe 367/2019). Der Vorschlag zielte auf eine verpflichtende Nominierung von Duos (Frau und Mann) in den Wahlkreisen ab, wobei jeweils eine Kandidatin und ein Kandidat mit den meisten Stimmen gewählt würde. Sie könnten am Ende sogar unterschiedlichen Parteien angehören. Die bisherige Zweitstimme würde als dritte Stimme für Listenwahl erhalten bleiben. Unter Beibehaltung des Prinzips, dass die Hälfte der Bundestagabgeordneten dann mit der Drittstimme über die Liste gewählt würde, wäre eine entsprechende Reduzierung der Wahlkreise auf 150 (statt bisher 299) geboten.

Es verbieten sich zwar zum gegenwärtigen Zeitpunkt Spekulationen darüber, denn noch ist offen, ob in der 26-köpfigen Kommission überhaupt ein einheitlicher Vorschlag zur Parität Erfolgsaussichten haben wird. Dabei kommt es entscheidend auf die Koalition an: Sie hat sich im Koalitionsvertrag darauf verpflichtet, bis 2030 die Gleichstellung von Frauen und Männern umzusetzen. Das schließt – und dem kann sich die FDP nicht entziehen – auch die Zusammensetzung des Bundestages ein.

Weil die Koalition sich zu einem einheitlichen Vorgehen qua verpflichtet hat, verbietet sich auch die theoretische Möglichkeit, in der Wahlrechtskommission mit den 14 Abgeordneten und Sachverständigen aus SPD, Grünen und Linken eine knappe Mehrheit pro Parität zu nutzen. Sie könnte am Ende vom Bundestagsplenum einkassiert werden.

Vielmehr wird es darum gehen, möglichst – nicht zuletzt mittels der bundesweiten Kampagne ParitätJetzt! – viele Abgeordnete in der Koalition, aber darüber hinaus auch in der CDU/CSU dafür zu gewinnen, diesen wichtigen Schritt zur gleichberechtigten Repräsentanz von Frauen und Männern in dieser Legislaturperiode des Bundestages mitzugehen. Ohnehin würde eine Paritätsregelung nicht zur nächsten, sondern eher zur übernächsten Bundestagswahl wirksam werden können. Denn welche Regelung auch immer in der Wahlrechtskommission formuliert und im Bundestag beschlossen wird. Alle Beteiligten gehen davon aus, dass die Reform des Wahlrechtsdas Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigen wird.

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