RECHTSANSPRUCH AUF GANZTAGSBETREUUNG : Bund-Länder-AG: „Ausbau der Angebote hat oberste Priorität“

25. September 2018 // ticker

Der Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter hat für Bund und Länder höchste Priorität. Dies betonte die Arbeitsgruppe am Dienstag bei ihrem Treffen in Berlin.

zwd Berlin. Vertreter*innen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung waren mit Delegierten der Länder und Kommunen zusammengekommen, um die notwendigen rechtlichen, finanziellen und zeitlichen Umsetzungsschritte für dieses Vorhaben zu definieren und sich über das weitere Vorgehen zu verständigen. Bis zum Jahr 2025 soll ein Angebot auf eine Ganztagsbetreuung Kindern im Grundschulalter durch einen Rechtsanspruch garantiert werden. Für Investitionen in den Ganztagsausbau stellt der Bund in dieser Legislaturperiode zwei Milliarden Euro zur Verfügung.

„Nach Berechnungen des Deutschen Jugendinstituts müssen rund 330.000 Plätze in Horten und Ganztagsschulen neu geschaffen werden. Die fehlenden Plätze erschweren vielen Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb muss der Rechtsanspruch für die Ganztagsbetreuung der nächste Schritt sein, um eine gute Betreuung von Kindern sicherzustellen“, sagte Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Das helfe den Eltern, verbessere aber zugleich auch die Bildungs- und Teilhabechancen der Kinder. Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) betonte, dass gute Ganztagsangebote einen Bildungs- und Qualitätsanspruch erfüllen müssten. Wichtig sei auch, wie Heiner Garg (FDP), Jugend- und Familienminister von Schleswig-Holstein und amtierender Vorsitzender der Jugend- und Familienministerkonferenz hervorhob, dass bei der Umsetzung des Rechtsanspruches die unterschiedlichen Rahmenbedingungen, die bereits bestehenden Angebote von Jugendhilfe und Schule und die vorhandenen Qualitätsstandards in den Ländern berücksichtigt würden.

Helmut Holter (Linke), Präsident der Kultusministerkonferenz (KMK) und Thüringer Minister für Bildung, bezeichnete die am Dienstag angestoßene Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Ausgestaltung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung als „einen wichtigen Schritt zur Schaffung eines verlässlichen Betreuungssystems.“ Ganztagsschulen böten das Potential, Schüler*innen über die reguläre Unterrichtszeit hinaus individualisiert zu fördern, erklärte Holter. „Allerdings muss aus Ländersicht auch die Beteiligung des Bundes an den laufenden Kosten eines solchen Vorhabens geklärt werden.“

Angesichts des gesamtgesellschaftlich bedeutsamen Vorhabens sind sich nach offiziellen Angaben alle Beteiligten darin einig, gemeinsam an einer guten Lösung zu arbeiten. Aus diesem Grund werden sowohl die Kultus- als auch die Jugendressorts, ebenso wie die kommunalen Spitzenverbände von Anfang an eng eingebunden.

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