Ausführlicher Bericht im zwd-POLITIKMAGAZIN Nr. 413 | 17. November bundesweiter Aktionstag
Zu der Stellungnahme des Bundesrates (Drucksache 457/26) muss sich die Bundesregierung noch äußern. Der Gesetzentwurf wird dann in den nächsten Wochen im Bundestag und seinen Ausschüssen beraten. Es werden noch Änderungen erwartet, wenn die Novelle im Parlament behandelt wird. Die Redaktion wird darüber berichten. In der Bundesratsaussprache über den Regierungsentwurf hatte der hessische Wissenschaftsminister Timo Gremmels (SPD) die Ausschussempfehlung für den Beschluss der Länderkammer begründet. Für die Bundesregierung hatte die Parlamentarische Staatsekretärin im Bundesforschungsministerium Silke Launert (CSU) die Position ihres Hauses erläutert und verteidigt. Der Gesetzentwurf soll im Bundestag noch im Dezember dieses Jahres verabschiedet werden. Für den 17. November soll es in diesem Zusammenhang einen bundesweiten Aktionstag geben, der von einem breiten Bündnis von Studierenden, Gewerkschaften und weiteren Nicht-Regierungsorganisationen getragen werden soll.
Zentrale Kritikpunkte der Ländermehrheit sind:
1. Verzögerung der Anhebung der Wohnkostenpauschale für außerhalb des Elternhauses wohnende Studierende: Sie soll nicht wie im Koalitionsvertrag vorgesehen zum Wintersemester 2026/27, sondern erst zum Sommersemester 2027 steigen..
2. Ein entschiedenes Nein des Bundesrats zu den Plänen der Bundesregierung, den Wohnzuschlag für bei den Eltern wohnende Studierende abzuschmelzen oder gar entfallen zu lassen. Abgelehnt werden die vorgesehenen Änderungen des § 13 Absatz 2 Nummer 1 BAföG-E aus.
3. Keine Anhebung der Bedarfssätze und die damit einhergehende Anpassung der Fördersätze am Grundsicherungsniveau sowie eine regelmäßige Überprüfung.
4. Verschiebung der zweiten Erhöhung des Grundbedarfs auf das Sommersemester 2029 (ein Semester später als im Koalitionsvertrag vorgesehen). umgesetzt wird.
5. Der Bundesrat sieht erheblichen Verbesserungsbedarf hinsichtlich der jährlichen Freibetragserhöhung. Die jährliche Anhebung der Freibeträge entspreche nicht den tatsächlichen jährlichen inflationsbedingten Kostensteigerungen und wirke sich insoweit als Verschärfung der finanziellen Situation der Studierenden aus. Der Bundesrat hält eine Überarbeitung der vorgesehenen Regelung für geboten.
6. Die Länder befürworten die grundsätzlich vorgesehene digitale Antragstellung über das Portal „BAföG Digital“ und erinnern an ihre Forderung aus der Entschließung vom 6. März 2026 (BR-Drucksache 25/26 (Beschluss)) fest, die Digitalisierung des BAföG weiter voranzubringen. Sie verlangen, diese im weiteren Gesetzgebungsverfahren engagierter und konsequenter zu verfolgen. Für die Länderkammer geht es dabei auch darum, eine wirkliche Trendwende bei der Zahl der BAföG-Geförderten zu erreichen.
8. Der Bundesrat bemängelt, dass die Bundesregierung die Anliegen der Länder teilweise gänzlich unberücksichtigt gelassen hat: „Seit seiner Einführung im Jahr 1971 haben mehr als 4,8 Millionen Menschen mit dem BAföG ihre Ausbildung finanziert. Die staatliche Förderung des BAföG hat vielen jungen Menschen das Studium erleichtert oder sogar erst ermöglicht. Jedoch hat BAföG stark an Kraft verloren. Es erreicht immer weniger Studierende und zudem sind die BAföG-Mittel für die Geförderten nicht auskömmlich. Im Jahr 2025 haben 570 000 Personen monatliche Leistungen nach dem BAföG erhalten. Nach Mitteilung des Statistischen Bundesamtes waren das 42 700 oder sieben Prozent weniger Geförderte als im Vorjahr. Damit ist die Zahl der BAföG-Geförderten im Jahr 2025 auf den niedrigsten Wert seit dem Jahr 2000 gesunken.“