BUNDESRAT (UPDATE) : Bundesrat stimmt Quotenregelung für Vorstände zu

25. Juni 2021 // Holger H. Lührig

Der Bundesrat hat am Freitag (25. Juni) dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienstzugestimmt. Die schon bei der ersten Beratung vom Bundesrat geäußerten Bedenken hat die sächsische Gleichstellungsministerin Kaja Meier (Grüne) erneuert. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Am Tag darauf soll es in Kraft treten.

Abstimmung über die Entschiedung zum Führungspositionengesetz (BR-Videostream)
Abstimmung über die Entschiedung zum Führungspositionengesetz (BR-Videostream)

Im Plenum kritisierte Ministerin Meier, es reiche nicht aus, den richtigen Weg beschritten zu haben. Er werde lediglich in "Trippelschritten" gegangen. Als Beispiel nannte sie die Situation in den Aufsichtsräten der börsennotierten und mitbestimmten Unternehmen, in denen der Frauenanteil von 25 Prozent im Jahre 2015 auf lediglich aktuell 35, also um ganze zehn Prozent angestiegen sei. Deshalb stelle sich für sie die Frage, warum sich die Bundesregierung nicht dazu durchringen konnte, den Forderungen des Bundesrates vom März 2021 nachzukommen sei: "Wieso wird eine weiterführende verbindliche Quotenregelung immer noch ausgegrenzt, wieso wird die Aufsichtsratsquote nicht ausgedehnt auf die nicht-börsennotierten Unternehmen, also dort, wo sie eine viel größere Wirkung entfalten könnte?", sagte Meier wörtlich und fügte hinzu, der Kompromiss der Großen Koalition von CDU/CSU und SPD sei nicht mehr als ein "Placebo". Jetzt gelte es, auf dem richtigen Weg den Turbogang einzuschalten. Die niedersächsische Gleichstellungsministerin Daniela Behrens (SPD) sprach im Hinblick auf die Abstimmung über das Führungspositionengesetz II von einem "wichtigen Tag, auch wenn sich die Frauen an der einen oder anderen Stelle mehr gewünscht haben". Immerhin würden mehrere Meilensteine im wichtigen Bereichen manifestiert. Sie hob hervor, dass sich der Bund auf den Weg mache, bis 2025 maßgebliche Führungspositionen in den eigenen Verwaltungen mit 50 Prozent Frauen zu besetzen. Die Länderklausel sehe vor, dass auch die Länder zukünftig diesen Weg beschreiten sollen.

Bundesrat bemängelt: Prüfbitten durch Bundesregierung nicht aufgegriffen

Der Bundesrat fasste auf Vorschlag des federführenden Ausschusses für Frauen und Jugend einer Entschließung zu dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Regelungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst. Darin wird kritisiert, dass die vom Bundesrat im ersten Beratungsdurchgang formulierten Prüfbitten nicht aufgegriffen worden seien. Sollte sich herausstellen, dass die im Gesetzentwurf anstelle einer Mindestquote vorgesehene Mindestbeteiligung nicht ausreichend wirksam sei, solle die Bundesregierung eine "zügige Nachjustierung des Gesetzentwurfs vorsehen. Wortlich heißt es in der Entschließung:

a) Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die mit dem Gesetz vorgesehenen Änderungen, die das Ziel verfolgen, die Wirksamkeit von Maßnahmen der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst zu erhöhen.

b) Der Bundesrat bedauert, dass die folgenden, in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf formulierten Prüfbitten nicht aufgegriffen wurden:

– für die Vorstandsebene börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen statt der im Gesetzentwurf vorgesehenen Mindestbeteiligung eine Mindestquote vorzusehen,

– die feste Mindestquote für den Aufsichtsrat auf weitere Unternehmen auszuweiten.

c) Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, im Rahmen des geplanten Monitoring- und Evaluierungsprozesses die Auswirkungen des Gesetzes in seiner jetzigen Form genau zu beobachten. Sollte sich herausstellen, dass die erhoffte Wirkung der Mindestbeteiligung nicht eintritt, bittet der Bundesrat die Bundesregierung um zügige Nachjustierung.

Ausführlicher Bericht im zwd-POLITIKMAGAZIN Ausgabe 385

Artikel als E-Mail versenden