Jugendliche für die digitale Welt „stark und wetterfest“ machen
Die von der Bundesministerin Prien vorgelegten Eckpunkte zum Kinder- und Jugendmedienschutz zielen auf die Umsetzung der von der Expertenkommission vorgesehenen 56 Handlungsempfehlungen der Kommission: „Die Analyse ist vorbei, jetzt geht es an die Umsetzung“, erklärte die MInisterin am 14. Oktober. Nach ihren Worten soll dabei verfolgt ein Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe verfolgt werden. Die Bundesregierung geht davon aus, dass das Netz längst der Alltag insbesondere der Jugendlichen angekommen ist. Für Prien ist deshalb eine Prämisse ihres Handelns, die Jugendlichen nicht aus der digitalen Welt auszusperren, sondern sie „stark und wetterfest“ machen: „Wir nehmen die Plattformbetreiber konsequent in die Pflicht und stärken Eltern den Rücken — sie erziehen die Kinder, das überlassen wir nicht den Algorithmen von Konzernen.“
Die von der Bundesregierung eingesetzte unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hatte am 11. September 2026 mit der Vorlage ihres Abschlussberichts ihre Arbeit beendet. Mit einem Eckpunktepapier legt Prien den Schwerpunkt auf die europäischen Regulierung. Bei der Untersagung der Nutzung sozialer Medien durch Kinder bis zum 12. Lebensjahr soll aber eine Ausnahme im Hinblick auf nachweislich kindgerechte Angebote möglich sein. Ziel sei es, suchtfördernde Designs bereits bei der Entwicklung digitaler Anwendungen zu verhindern. Algorithmische Empfehlungssysteme sollten standardmäßig deaktiviert sein. Einmerseits soll verhindert werden, dass schädliche Dienste überhaupt auf den Markt kommen, andererseits sollen Eltern davon entlastet werden, die Geräte ihrer Kinder selbst umfassend absichern zu müssen. Insofern sei eine verlässliche Altersverifikation ist eine wichtige Voraussetzung für wirksamen Kinder- und Jugendschutz. Die Bundesregierung wird deshalb ab 2027 mit der deutschen Umsetzung der EUDI-Wallet „d-you“ eine zuverlässige Möglichkeit zur Altersverifikation gegenüber digitalen Diensten bereitstellen.
Digitale Lebenswelt in der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII verankern
Die Kinder- und Jugendhilfe soll stärker auf die digitale Lebenswelt junger Menschen ausgerichtet werden. Dies soll nach dem Willen von Prien im Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) klargestellt werden. Dabei steht für sie die präventive Förderung von Medienkompetenz im Mittelpunkt, welche unter anderem im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz, in der Jugendarbeit, der Jugend- und Schulsozialarbeit sowie der Familienbildung verankert werden soll.
Das Eckpunktepapier stellt klar, dass für eine sichere digitale Umgebung in erster Linie die Plattformbetreiber verantwortlich seien. Mit einer bundesweiten Informations- und Sensibilisierungskampagne soll Eltern über Gefahren digitaler Medien informierten und auf Unterstützungsangebote hingewiesen werden. Allerdings solle dadurch nicht die Verantwortung der Online-Plattformen auf die Eltern verlagert werden. Die BUnfdesregioerung wolle die Anbieter stärker in die Pflicht nehmen..
Medienkompetenz und KI-Kompetenz von Anfang an stärken
Kinder und Jugendliche sollen zu einem selbstbestimmten Umgang mit digitalen Angeboten befähigt werden. Deshalb will die Bundesregierung die Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften stärken. Mit dem „KI-Seepferdchen“ will die Bundesregierung zeitnah ein altersgerechtes Angebot zur Vermittlung von KI-Basiskompetenzen für Kinder im Grundschulalter auf den Weg bringen und zugleich die Weiterentwicklung kindgerechter Online-Angebotefördern.
In seiner Presemitteilung vom 14. Oktober verweist das Prien-Ministerium auf die vom Bundesministerium für Gesundheit im August 2026 veröffentlichte Förderrichtlinie zu den gesundheitlichen Auswirkungen von Bildschirmmedien auf Kinder im Alter von null bis sechs Jahren. Außerdem habe ebenfalls im August der Gemeinsame Bundesausschuss die Einführung einer neuen Früherkennungsuntersuchung für Kinder im Alter von neun bis zehn Jahren sowie die Dokumentation der Jugendgesundheitsuntersuchung J1 im Gelben Heft beschlossen.Im Rahmen der Bund/Länder-Kooperation will sich die Bundesregierung gegenüber den Ländern für die Einrichtung einer Kinder-Online-Wache einsetzen.
Das Eckpunktepapier steht im Netz unter: https://www.bmbfsfj.bund.de/eckpunkte-kinder-und-jugendmedienschutz
GEW: Kinderschutz muss Teil der Lehrkräftebildung werden
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) unterstützt den Appell, Kinderschutz und die Prävention sexualisierter Gewalt als verbindliches Modul bundesweit im Lehramtsstudium zu verankern. Angesichts des anhaltenden Höchststandes von 72.800 Kindeswohlgefährdungen im Jahr 2024 hat am 14. Oktober ein bundesweites Bündnis aus 15 Studierenden-, Lehrkräfte-, Schüler- und Elternvertretungen sowie Gewerkschaften von der Kultusministerkonferenz (KMK) eine tiefgreifende Reform der Lehrkräftebildung gefordert.
„Wir brauchen eine Kultur des Hinschauens. Dazu muss Kinderschutz von Anfang an Teil der Lehrkräfte-Ausbildung sein und fest in allen Lehramtsstudiengängen verankert werden“, erklärt Maike Finnern, Vorsitzende der GEW.
Das von dem Bündnis vorgestellte Positionspapier formuliert zentrale Forderungen für eine entsprechende Ausbildung: Lehrkräfte müssen Anzeichen von Kindeswohlgefährdungen erkennen, Risiken einschätzen und im Verdachtsfall sicher handeln können. Dafür brauchen sie unter anderem fundiertes Wissen über unterschiedliche Formen von Gewalt, rechtliche Grundlagen und konkrete Handlungsmöglichkeiten, zum sensiblen Umgang mit Betroffenen sowie Kenntnis über Täterstrategien und Gefährdungen im digitalen Raum. Auch die kritische Reflexion von Machtverhältnissen und der eigenen Rolle im pädagogischen Alltag gehört dazu. Zudem sind verbindliche Schutzkonzepte an Bildungseinrichtungen, die kontinuierliche Qualifizierung pädagogischer Fachkräfte und klare Verantwortlichkeiten notwendig.