Der Kulturausschuss des Bundestages hat die Bundesregierung aufgefordert, eine Kosteneinschätzung für eine Pflichtarchivierung und Digitalisierung aller deutschen Filme vorzulegen. Am 28. November verabschiedete der Ausschuss für Kultur und Medien einen entsprechenden Antrag der Koalitionsparteien gegen die Stimmen der Linksfraktion bei Enthaltung von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Anträge der Opposition, die auf eine Gesamtstrategie für eine langfristige Sicherung des Filmerbes zielten, waren zuvor von der Koalitionsmehrheit abgelehnt worden.
CDU/CSU und FDP hatten in ihrem Antrag den Aufbau eines Bestandskataloges gefordert, in dem festgehalten werden soll, an welchem Ort Filmkopien in welchem Format zu archivieren sind. Die Verantwortung für dieses Projekt solle beim Kinemathekenverbund liegen. Die Regierung solle ferner prüfen, ob für die Erstellung dieses Kataloges sowie für die Digitalisierung der Filme Geld aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden könne.
Opposition vermisst Gesamtstrategie
Den Oppositionsfraktionen ging der Koalitionsantrag nicht weit genug. SPD und Grüne beanstandeten im Ausschuss, es fehle an einer Gesamtstrategie zur langfristigen Sicherung des Filmerbes. Beide Fraktionen forderten von der Bundesregierung, ein Konzept für eine verpflichtende Hinterlegung digitaler Kopien aller deutschen Filmen vorzulegen. Das digitalisierte Filmerbe müsste zudem durch Audiodeskriptionen und Untertitelung für Menschen mit Behinderung zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus plädierten die Oppositionsparteien für eine kostenfreie Nutzung des digitalisierten Filmerbes für Bildungszwecke.
Union und FDP beharrten dagegen auf der Auffassung, dass für öffentlich geförderte Filme bereits eine Pflichthinterlegung bestehe. Eine Pflichtregistrierung für alle Filme werde außerdem durch die geplante Novellierung des Bundesarchivgesetzes eingeführt. Dies sei vom Kabinett bereits am 31. Oktober 2012 beschlossen worden. Bei der kostenfreien Bereitstellung des digitalisierten Filmerbes gälte es, die Urheberrechte zu beachten.
Die Linksfraktion wiederum verlangte für die Digitalisierung die Bereitstellung von jährlich sechs Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt sowie eine zusätzliche Abgabe von sechs Millionen Euro von der Filmwirtschaft und der filmtreibenden Werbewirtschaft. Außerdem solle eine zweckgebundene Abgabe von fünf Cent auf jede verkaufte Kinokarte erhoben werden. Die Linkspartei will nicht nur Kino- und TV-Filme, sondern auch Werbefilme langfristig sichern.
CDU/CSU und FDP hatten in ihrem Antrag den Aufbau eines Bestandskataloges gefordert, in dem festgehalten werden soll, an welchem Ort Filmkopien in welchem Format zu archivieren sind. Die Verantwortung für dieses Projekt solle beim Kinemathekenverbund liegen. Die Regierung solle ferner prüfen, ob für die Erstellung dieses Kataloges sowie für die Digitalisierung der Filme Geld aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden könne.
Opposition vermisst Gesamtstrategie
Den Oppositionsfraktionen ging der Koalitionsantrag nicht weit genug. SPD und Grüne beanstandeten im Ausschuss, es fehle an einer Gesamtstrategie zur langfristigen Sicherung des Filmerbes. Beide Fraktionen forderten von der Bundesregierung, ein Konzept für eine verpflichtende Hinterlegung digitaler Kopien aller deutschen Filmen vorzulegen. Das digitalisierte Filmerbe müsste zudem durch Audiodeskriptionen und Untertitelung für Menschen mit Behinderung zugänglich gemacht werden. Darüber hinaus plädierten die Oppositionsparteien für eine kostenfreie Nutzung des digitalisierten Filmerbes für Bildungszwecke.
Union und FDP beharrten dagegen auf der Auffassung, dass für öffentlich geförderte Filme bereits eine Pflichthinterlegung bestehe. Eine Pflichtregistrierung für alle Filme werde außerdem durch die geplante Novellierung des Bundesarchivgesetzes eingeführt. Dies sei vom Kabinett bereits am 31. Oktober 2012 beschlossen worden. Bei der kostenfreien Bereitstellung des digitalisierten Filmerbes gälte es, die Urheberrechte zu beachten.
Die Linksfraktion wiederum verlangte für die Digitalisierung die Bereitstellung von jährlich sechs Millionen Euro aus dem Bundeshaushalt sowie eine zusätzliche Abgabe von sechs Millionen Euro von der Filmwirtschaft und der filmtreibenden Werbewirtschaft. Außerdem solle eine zweckgebundene Abgabe von fünf Cent auf jede verkaufte Kinokarte erhoben werden. Die Linkspartei will nicht nur Kino- und TV-Filme, sondern auch Werbefilme langfristig sichern.