GESETZENTWURF : Bundesregierung will Berufsausbildungsbeihilfe anpassen

2. Mai 2019 // ticker

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes vorgelegt (Drs. 19/9478). Damit sollen zum einen die jüngsten Änderungen beim BAföG nach- und mitvollzogen werden.

Bild: mystipendium.de
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zwd Berlin. Zum anderen sollen die Verfahrensvorschriften vereinfacht werden, um die Harmonisierung mit dem BAföG künftig mit geringerem Verwaltungsaufwand zu erreichen, schreibt die Regierung.

Im Detail sieht der Entwurf unter anderem vor, die Unterkunftskosten in der Berufsausbildungsbeihilfe und im Ausbildungsgeld einheitlich zu pauschalieren. Außerdem soll die Bedarfsstruktur des Ausbildungsgeldes deutlich vereinfacht und an jene der Berufsausbildungsbeihilfe angeglichen werden. Die bisherige Unterscheidung nach Alter und Familienstand der Auszubildenden soll entfallen. Die Höhe des Ausbildungsgeldes soll an die BAföG-Bedarfssätze angeglichen werden. Erhöhungen soll es auch im Bereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen geben.

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