ANTRAG : Bundestag berät Abschaffung des Kooperationsverbotes

20. November 2017 // ticker

In einem Antrag (Drs. 19/13), der am Mittwoch im Bundestag beraten wird, fordert die Linke erneut die vollständige Abschaffung des Kooperationsverbotes in der Bildung.

Bild: zwd
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zwd Berlin. Ersetzend soll die Bildung als Gemeinschaftsaufgabe in Artikel 91b verankert werden, schreibt die Fraktion. Sie mahnt, dass Länder und Kommunen wegen des Kooperationsverbots ihre Bildungsausgaben selbst finanzieren müssen, was vor allem für finanzschwache Länder eine große Belastung sei. Auch finanzielle Entlastungen wie die BAföG-Reform, die Aufstockung des Kommunalinvestitionsförderungsfonds von 3,5 auf 7 Milliarden Euro oder die dauerhafte Finanzierung der Exzellenzinitiative und der Hochschulpakte reichten nicht, um die „deutliche Unterfinanzierung“ des deutschen Bildungssystems aufzuheben. „Das hat im Übrigen auch zur Folge, dass der im Grundgesetz verankerte Gedanke der gleichwertigen Lebensverhältnisse auf der Strecke bleibt“, hieß es in dem Papier weiter. Gute Bildung sei nur durch eine dauerhafte Mitfinanzierung durch den Bund möglich.

Bereits im September hatten die sieben SPD-geführten Bundesländern einen Antrag (BR-Drs. 621/17) mit der selben Intention in den Bundesrat eingebracht. Dieser wird derzeit in den Ausschüssen der Länderkammer verhandelt.

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