„Es ist wichtig, dass möglichst alle Mitgliedstaaten des Europarats der Konvention beitreten. Denn sie leisten mit ihrem umfassenden Ansatz einen zentralen Beitrag dafür den Schutz von Frauen vor Gewalt in Europa entscheidend zu stärken und weiter zu entwickeln“, so die Frauenministerin.
Expert*innen überprüfen Einhaltung der vereinbarten Schutzstandards
Das internationale Übereinkommen umfasst 81 Artikel mit umfassenden Verpflichtungen, Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und Frauen mit geeigneten Maßnahmen vor Gewalt zu schützen. Mit der Konvention sollen international einheitliche Schutzstandards geschaffen werden, um Frauen überall ein gewaltfreies Leben zu ermöglichen. Gleichzeitig ist ein Schwerpunkt des Übereinkommens, die Gleichstellung der Geschlechter weiter voranzutreiben.
Sobald der Beitritt von deutscher Seite gesetzlich beschlossen ist, kann man sich in einem Klagefall in Deutschland auf die Bestimmungen der Istanbul-Konvention beziehen. Bereits jetzt ist eine Expert*innengruppe aktiv, die überprüfen und berichten wird, inwiefern Deutschland sich an die Verpflichtungen des Übereinkommens hält.