NACHRICHTENÜBERBLICK : Bundestag kompakt: Bildungspolitik

6. Februar 2018 // ticker

Der zwd gibt einen kurzen Überblick über aktuelle bildungspolitische Nachrichten aus dem Deutschen Bundestag.

Regierung: „BAföG nicht mit Grundsicherung vergleichbar“

Die vom Bundesverfassungsgericht getroffene Entscheidung zur Gewährleistung des Existenzminimums kann nicht unverändert auf die Bemessung der Bedarfssätze beim BAföG übertragen werden. Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (Drs. 19/498) auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion (Drs. 19/356). In der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitsuchende) gehe es um erwerbsfähige Menschen, die kein unterhaltssicherndes Einkommen erzielen, so die Bundesregierung.

Die Linken-Fraktion hatte in ihrer Anfrage die Verfassungsmäßigkeit des BAföG-Höchstsatzes in Frage gestellt. Die typisierend im BAföG festgesetzten monatlichen Bedarfshöhen für einen Hochschulstudenten beruhten auf einem System pauschalierter Sätze und würden unabhängig davon gelten, ob der einzelne Auszubildende tatsächlich einen höheren Bedarf habe. Neben der Förderung nach dem BAföG werde die Gewährung weiterer Leistungen (z.B. nach dem SGB II) jedoch nicht gewährt. In ihrer Antwort schreibt die Bundesregierung, Studierende hätten als Voraussetzung für die Gewährung von BAföG gerade keine vorrangige Verpflichtung, sich um Sicherung des Lebenshaltungsbedarfs durch eigene Erwerbstätigkeit zu bemühen. Vielmehr seien sie auch ohne Nachweis zumutbaren eigenen Bemühens um Einkommenserzielung ggf. für die gesamte Dauer der Regelstudienzeit uneingeschränkt förderungsberechtigt, soweit ausreichendes eigenes Einkommen und Vermögen oder elterliches Einkommen nicht verfügbar sei. Zudem seien für die Dauer des Studiums vorübergehende finanzielle Einschränkungen in der Lebensführung für Studierende hinnehmbar, da diese angesichts des Studienabschlusses erheblich bessere berufliche Chancen und Einkommensperspektiven hätten.

Regierung sieht keine Verpflichtung für umfassenden Sanierungsplan im Bildungswesen

Das Grundgesetz verpflichtet die Bundesregierung trotz des Gebots zur „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet“ nicht zu einem umfassenden Sanierungs- und Modernisierungsplan im Bildungswesen. Das schreibt sie in ihrer Antwort (Drs. 19/523) auf die Kleine Anfrage der Linken-Fraktion (Drs. 19/364).

Nach Auffassung der Linken müsse der Bildungsplan auf Bundesebene gestaltet werden und nicht auf Grundlage „isolierter Förderprogramme oder gesetzlicher Interpretationsspielräume“. Die Bundesregierung schreibt, sie teile die Auffassung nicht, dass das sogenannte Kooperationsverbot mitursächlich für viele der im Bildungsbereich bestehenden Herausforderungen und regionalen Disparitäten sei. Tatsächlich handele es sich bei der Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse nicht um ein eigenständiges Verfassungspostulat. Leitbild sei vielmehr Vielfalt in der Ausgestaltung und Wettbewerb der Länder untereinander mit dem Ziel des föderalen Erfolgs. Die Regierung weist zudem darauf hin, dass der Bund die Länder und Kommunen in den letzten Jahren finanziell erheblich entlastet habe.

SPD-Politiker Rossmann leitet Bildungsausschuss

Der bisherige bildungspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Ernst Dieter Rossmann, ist zum Vorsitzenden des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung gewählt worden. Der aus Elmshorn (Schleswig-Holstein) stammende Rossmann war bei der Bundestagswahl im September 2017 über die Landesliste seiner Partei erneut ins Parlament eingezogen. Dem Bildungsausschuss gehören 42 Ordentliche Mitglieder an. Rossmann bezeichnete seine neue Aufgabe als „große Ehre“.

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