GESETZNOVELLE : Bundestag verabschiedet Reform der Hebammenausbildung

26. September 2019 // Julia Trippo

Die Hebammenausbildung wird zukünftig an einer Hochschule stattfinden. Mit den Stimmen der Fraktionen von Union, SPD und Grünen hat der Bundestag die entsprechende Reform am Donnerstag verabschiedet. Weitere Anträge der Links-, Grünen-Fraktion und AfD-Fraktion fanden jeweils keine Mehrheit.

Bild: pixabay / Zozz_
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zwd Berlin. Die vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (Drs. 19/13588) des Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen (Drs. 19/10612) zur Reform der Hebammenausbildung sieht vor, dass angehende Hebammen in Zukunft in einem dualen Studium ausgebildet werden, das sechs bis acht Semester dauern soll. Bei der Abstimmung hatten sich die Fraktionen der Linken, FDP und AfD enthalten. Auch ein hoher Praxisanteil wird weiterhin ein integraler Teil der Ausbildung sein. Nach dem Bestehen einer staatlichen Abschlussprüfung erhalten die Absolvent*innen den Bachelorabschluss und können die Berufsbezeichnung „Hebamme“ führen. Während des Studiums sollen die angehenden Geburtshelfer*innen eine Vergütung erhalten. Durch die Akademisierung soll der Hebammenberuf zukunftsgerechter weiterentwickelt und die Qualität der Ausbildung verbessert werden. Ferner werden Hebammen dadurch in der interprofessionellen Zusammenarbeit gestärkt, auch soll damit die Attraktivität des Berufes steigen, so heißt es in dem Gesetzentwurf. Die bis jetzt gültige Fassung des Gesetzes stammt aus den 1980iger Jahren und entspreche nicht mehr den Anforderungen an die zeitgemäße Hebammenausbildung. Ferner wurde die Zugangsvoraussetzung zur Hebammenausbildung von einer zehn- auf eine zwölfjährige allgemeine Schulbildung angehoben. Mit dem Studium sollen Hebammen den Anforderungen eines komplexer werdenden Gesundheitssystem durch einen stark wissenschaftlichen Ansatz und gleichzeitig viel Praxiserfahrung in der Ausbildung der großen Verantwortung ihres Berufes begegnen können.

Entschließungsanträge der Linken und Grünen finden keine Mehrheit

Ein Entschließungsantrag der Linken, der eine Regelung für den nachträglichen Titelerwerb bereits ausgebildeter Hebammen sowie die Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten und sozialen Sicherungen in den Ausbildungsverträgen forderte, wurde mit Zustimmung der Antragstellerfraktion bei Enthaltung der Grünen und den Gegenstimmen der Koalitionsfraktionen, der FDP und der AfD abgewiesen. Die Grünen forderten in einem ebenfalls abgelehnten Entschließungsantrag die Möglichkeit einer verkürzten nachträglichen Erwerbs des Bachelors für Hebammen, die nach altem Recht ausgebildet wurden. Ferner drängten sie darin auf die Sicherstellung der Finanzierung der Hebammenschulen bis 2030. Neben den Antragstellern stimmte hier die Linke dem Antrag zu, alle anderen Fraktionen votierten ablehnend. Ein Antrag der AfD zur Geburtshilfe fand ebenfalls keine Mehrheit.


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