Wenige Stunden vor dem CDU/CSU/FDP-Koalitionsgipfel am heutigen Sonntag (ab 18 Uhr) im Berliner Kanzleramt hat die SPD noch einmal verdeutlicht, dass sie gegen das umstrittene Betreuungsgeld im Falle seiner Verabschiedung Verfassungsklage einreichen wird. Im politischen Berlin wird inzwischen auch mit der Möglichkeit gerechnet, das Betreuungsgeld im kommenden Jahr durch eine bundesweite BürgerInnen-Initiative zum Wahlkampf-Auftaktthema zu machen.
Wie aus Oppositionskreisen verlautete, gibt es Planungen für eine bundesweite Kampagne, mit der die Herdprämie ebenso wie die gesamte Frauen- und Familienpolitik der schwarz-gelben Koalition im Frühjahr zum Auftakt des Bundestagswahlkampfes in den Mittelpunkt gestellt wird. Die SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles hat zudem in einem Interview mit "Bild am Sonntag" angekündigt, ihre Partei werde das Betreuungsgeld verhindern: "Sollte es tatsächlich verabschiedet werden, wird die SPD eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen". Der Staat verletze seine gebotene Neutralität, weil er mit dem Betreuungsgeld in die Wahlfreiheit der Familien eingreife, indem er das Fernbleiben aus der Kita einseitig finanziell belohne. Angesichts der Laufzeiten bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird in Oppositionskreisen allerdings befürwortet, neben dem Klageverfahren auch "die politische Karte zu ziehen". Denn ein Normenkontrollverfahren wird nach Einschätzung von Juristen die Auszahlungen aufgrund eines von der Bundestagsmehrheit verabschiedeten Betreuungsgeldgesetzes nicht sofort stoppen, weil die Chancen einer einstweiligen Anordnung juristisch als gering bis nicht möglich eingeschätzt werden.
Auch das Land Hamburg wird wegen des Betreuungsgeldes voraussichtlich vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, weil die Zuständigkeit für das Betreuungsgeld aus Sicht des Senats in die Zuständigkeit der Länder fällt.
Junge MdB's der Koalition: "Nicht alles Wünschenswerte ist möglich"
Gegenwind bekam die Koalitionsrunde auch von den jüngeren Abgeordneten aus CDU/CSU und FDP. In einem gemeinsamen Positionspapier, von dem "Bild am Sonntag" berichtete, haben die Bundestagsabgeordneten Jens Spahn, Marco Wanderwitz und Philipp Missfelder (alle CDU), der CSU-Abgeordnete Reinhard Brandl sowie der FDP-Abgeordnete Johannes Vogel indirekt Front gegen das Betreuungsgeld gemacht: "Nicht alles Wünschenswerte ist möglich", heißt es in dem Papier, in dem verlangt wird, dass neue Ausgaben "sauber und nachvollziehbar gegenfinanziert" werden müssten. Gerade darüber sind die Unionsparteien und ihr liberaler Koalitionspartner zerstritten.
Deshalb war unter anderem im Gespräch, das Betreuungsgeld nicht schon ab Januar 2013, sondern frühestens zum April oder sogar ab 1. August zu zahlen, wenn dann zeitgleich der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für unter Dreijährige wirksam wird.
Wie aus Oppositionskreisen verlautete, gibt es Planungen für eine bundesweite Kampagne, mit der die Herdprämie ebenso wie die gesamte Frauen- und Familienpolitik der schwarz-gelben Koalition im Frühjahr zum Auftakt des Bundestagswahlkampfes in den Mittelpunkt gestellt wird. Die SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles hat zudem in einem Interview mit "Bild am Sonntag" angekündigt, ihre Partei werde das Betreuungsgeld verhindern: "Sollte es tatsächlich verabschiedet werden, wird die SPD eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht einreichen". Der Staat verletze seine gebotene Neutralität, weil er mit dem Betreuungsgeld in die Wahlfreiheit der Familien eingreife, indem er das Fernbleiben aus der Kita einseitig finanziell belohne. Angesichts der Laufzeiten bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird in Oppositionskreisen allerdings befürwortet, neben dem Klageverfahren auch "die politische Karte zu ziehen". Denn ein Normenkontrollverfahren wird nach Einschätzung von Juristen die Auszahlungen aufgrund eines von der Bundestagsmehrheit verabschiedeten Betreuungsgeldgesetzes nicht sofort stoppen, weil die Chancen einer einstweiligen Anordnung juristisch als gering bis nicht möglich eingeschätzt werden.
Auch das Land Hamburg wird wegen des Betreuungsgeldes voraussichtlich vor das Bundesverfassungsgericht ziehen, weil die Zuständigkeit für das Betreuungsgeld aus Sicht des Senats in die Zuständigkeit der Länder fällt.
Junge MdB's der Koalition: "Nicht alles Wünschenswerte ist möglich"
Gegenwind bekam die Koalitionsrunde auch von den jüngeren Abgeordneten aus CDU/CSU und FDP. In einem gemeinsamen Positionspapier, von dem "Bild am Sonntag" berichtete, haben die Bundestagsabgeordneten Jens Spahn, Marco Wanderwitz und Philipp Missfelder (alle CDU), der CSU-Abgeordnete Reinhard Brandl sowie der FDP-Abgeordnete Johannes Vogel indirekt Front gegen das Betreuungsgeld gemacht: "Nicht alles Wünschenswerte ist möglich", heißt es in dem Papier, in dem verlangt wird, dass neue Ausgaben "sauber und nachvollziehbar gegenfinanziert" werden müssten. Gerade darüber sind die Unionsparteien und ihr liberaler Koalitionspartner zerstritten.
Deshalb war unter anderem im Gespräch, das Betreuungsgeld nicht schon ab Januar 2013, sondern frühestens zum April oder sogar ab 1. August zu zahlen, wenn dann zeitgleich der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz für unter Dreijährige wirksam wird.