zwd Berlin. Demnach will die Regierung ein Hilfspaket für Solo-Selbständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten in Höhe von 40 Milliarden Euro auflegen. Nach Informationen des Nachrichtenmagazins DER SPIEGEL sollen 10 Milliarden Euro in die Hilfe für Ein-Personen-Betriebe und Kleinunternehmen fließen. 30 Milliarden Euro will die Koalitionsregierung in Form von Darlehen vergeben.
Kulturstaatsministerin Prof. ´in Monika Grütters (CDU) nannte die Zusage der Regierung zu den staatlichen Hilfsmaßnahmen eine „gute Nachricht für die Kultur- und Kreativwirtschaft“. Durch Stornieren von Aufträgen, zeitweise eingestellten Betrieb von Spielstätten, wegbrechende Einnahmen bei Ticketverkäufen oder ersatzlos gestrichene Gagen sei die Kulturbranche besonders hart von der Krise betroffen. „Deshalb ist es so wichtig, dass Kultur-, Kreativ- und Medienwirtschaft durch dieses Hilfspaket massiv gestützt werden“, betonte die Ministerin. Schon vorhandene Förderprogramme möchte Grütters an die außergewöhnlichen Bedingungen anpassen, damit sie gezielt Kultureinrichtungen, Künstler*innen und anderen kreativ tätigen Freiberufler*innen zugute kommen. Darüber hinaus werde sie darauf hinwirken, dass die Regierung auf Rückforderung von Mitteln bei durch den Bund geförderten Kulturprojekten und Veranstaltungen weitgehend verzichtet.
Lage der Kunst- und Kulturschaffenden ist angespannt
Der Deutsche Kulturrat (DK), der sich seit Beginn der Corona-Krise für die Situation der potentiell hinsichtlich ihrer Lebensgrundlage bedrohten Kulturschaffenden einsetzt, begrüßt die von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Maßnahmen. Die Lage der freiberuflichen Künstler*innen und anderen Kulturschaffenden ist aus Sicht des DK durch die Corona-Epidemie äußerst angespannt. Die sich ausbreitende Corona-Epidemie verschärfe die ohnehin wirtschaftlich unsichere Situation der im Kulturbereich Beschäftigten. Das Durchschnittseinkommen von Bildenden und Darstellenden Künstler*innen liegt nach Angaben der DK bei unter 18.000 Euro jährlich, bei den Musiker*innen sogar bei unter 15.000 Euro. Laut einer aktuellen Umfrage des Landesmusikrats Berlin zu den Folgen der Corona-Krise, gaben von knapp 1400 Befragten rund 97 Prozent an, finanzielle Einbußen zu erleiden, ca. 90 Prozent sagten, sie bräuchten Unterstützung. 57 Prozent der Musikschaffenden sehen ihre Lebensgrundlage durch die Krise akut bedroht.
Von den staatlichen Hilfsgeldern würden laut DK auch die im Kulturbetrieb tätigen Selbständigen und Kleinunternehmer*innen profitieren. Gerade im Bereich von Kultur und Medien seien besonders viele Freischaffende und Betreiber*innen kleiner Veranstaltungsstätten tätig, die durch die von der Regierung bisher angesetzten unterstützenden Maßnahmen, wie des ausgeweiteten Kurzarbeitergeldes, nicht erreicht würden, erklärte der Geschäftsführer des DK Olaf Zimmermann. Deshalb bitte der Kulturrat „die Bundesregierung eindringlich einen entsprechenden Anteil der Nothilfegelder für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen aus dem Kulturbereich zu reservieren“. Jetzt werde es nach Ansicht von Zimmermann darauf ankommen, die staatlichen Mittel „zielgerichtet und trotzdem schnell und unbürokratisch“ an die durch die Krise bedrohten freischaffenden Künstler*innen zu verteilen.
Kultur-MK setzt sich für Hilfsfonds für gefährdete Künstler*innen ein
Bei dem kulturpolitischen Spitzentreffen der Beauftragten für Kultur und Medien Grütters mit den Kulturminister*innen der Bundesländer am 13. März setzten sich diese für einen zugunsten der in ihrer Existenz gefährdeten Künstler*innen einzurichtenden Hilfsfonds ein, wie sie der DK gefordert hat. Zuvor hatten die Kulturchefs der Länder auf ihrer einmal pro Halbjahr stattfindenden Kultur-Ministerkonferenz (Kultur-MK) einstimmig den Bund aufgerufen, die zu erwartenden ungünstigen wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise für öffentliche und private Institutionen, aber auch freischaffende Künstler*innen durch finanzielle Hilfsleistungen abzufedern.
Die Kultur-MK erwarte, dass der Bund „gezielte Maßnahmen zur wirtschaftlichen Existenzsicherung kultureller Einrichtungen und Akteure“ ergreift. Dazu seien in Abstimmung mit Kommunen und Ländern „im erforderlichen Umfang Finanzhilfen und Mittel für Härtefälle insbesondere für freie Kulturschaffende sowie private Kultureinrichtungen“ bereitzustellen, heißt es in dem von den Kulturminister*innen beschlossenen Papier. Bei der Einrichtung des Fonds für die von der entstandenen finanziellen Notlage betroffenen Künstler*innen seien die Kulturstiftungen des Bundes und der Länder miteinzubeziehen.
Kulturrat schlägt weitere Schritte zur Entlastung von Kulturbetrieben vor
Der DK-Geschäftsführer Zimmermann erklärte, er habe in Gesprächen mit Kulturministerin Grütters, Arbeits- und Sozialminister Hubertus Heil (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) angeregt, für die Vergabe der Gelder auf im Kulturbereich bereits bewährte Strukturen, wie die sog. Verwertungsgesellschaften VG Bild-Kunst oder die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte GEMA, zurückzugreifen. Als zusätzlichen Schritt, um die auf dem Gebiet der Kultur- und Kreativwirtschaft tätigen Unternehmen zu entlasten, habe der DK laut Zimmermann vorgeschlagen, den Zuschuss des Bundes zur Künstlersozialversicherung von 20 auf 50 Prozent anzuheben, um die auf dem Gebiet der Kultur- und Kreativwirtschaft tätigen Unternehmen zu entlasten. Außerdem legen die einzelnen Bundesländer nach Angaben des DK-Geschäftsführers allmählich eigene Programme auf, welche die Kultur- und Medienschaffenden in der Krisensituation vorübergehend unterstützen sollen.