Künftig sollen in ganz Hessen Daten für das Hessische Krebsregistergesetz (HKRG) gesammelt werden können. Das HKRG, das zum 31. Dezember 2006 ausläuft soll in novellierter Form um fünf Jahre verlängert werden, erläuterte die hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger am 18. Juli in Wiesbaden. Bisher waren entsprechende Daten nur im Regierungsbezirk Darmstadt erhoben worden – nun sollen auch die Regierungsbezirke Gießen und Kassel miteinbezogen werden aufmerksam gemacht.
Der novellierte Gesetzentwurf ist zunächst den Verbänden zur Anhörung vorgelegt worden. Nach Auswertung aller Stellungnahmen soll er in den Landtag eingebracht werden.
Ziel des Gesetzes sei es, mit Hilfe der bevölkerungsbezogenen Krebsregistrierung sowohl der Bestand an Krebserkrankungen als auch die jährlichen Zuwachsraten zu beobachten und unter statistisch-epidemiologischen Gesichtspunkten auszuwerten. „So erhalten wir Daten, die für die Ursachenforschung von großer Bedeutung sein können“ sagte Ministerin Lautenschläger. Sie verwies darauf, dass Krebserkrankungen nach den Herz-Kreislauf-Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache in Deutschland seien. In Hessen sterben pro Jahr rund 16.000 Menschen an Krebs. „Zur Bekämpfung dieser Krankheit und vor allem ihrer Ursachen ist es notwendig, die einzelnen Krankheitsfälle möglichst lückenlos zu registrieren und mit verursachenden Faktoren zu verknüpfen.“
Die behandelnden Ärzte melden Krebserkrankungen an eine so genannte Vertrauensstelle, die bei der Landesärztekammer in Frankfurt angesiedelt ist. Da hier mit den Klartextdaten der Patienten gearbeitet wird, gilt die ärztliche Schweigepflicht. Die anonymisierten Daten werden dann an die Registrierstelle beim Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamtes im Gesundheitswesen in Dillenburg weiter und hier aufbereitet und
Der novellierte Gesetzentwurf ist zunächst den Verbänden zur Anhörung vorgelegt worden. Nach Auswertung aller Stellungnahmen soll er in den Landtag eingebracht werden.
Ziel des Gesetzes sei es, mit Hilfe der bevölkerungsbezogenen Krebsregistrierung sowohl der Bestand an Krebserkrankungen als auch die jährlichen Zuwachsraten zu beobachten und unter statistisch-epidemiologischen Gesichtspunkten auszuwerten. „So erhalten wir Daten, die für die Ursachenforschung von großer Bedeutung sein können“ sagte Ministerin Lautenschläger. Sie verwies darauf, dass Krebserkrankungen nach den Herz-Kreislauf-Erkrankungen die zweithäufigste Todesursache in Deutschland seien. In Hessen sterben pro Jahr rund 16.000 Menschen an Krebs. „Zur Bekämpfung dieser Krankheit und vor allem ihrer Ursachen ist es notwendig, die einzelnen Krankheitsfälle möglichst lückenlos zu registrieren und mit verursachenden Faktoren zu verknüpfen.“
Die behandelnden Ärzte melden Krebserkrankungen an eine so genannte Vertrauensstelle, die bei der Landesärztekammer in Frankfurt angesiedelt ist. Da hier mit den Klartextdaten der Patienten gearbeitet wird, gilt die ärztliche Schweigepflicht. Die anonymisierten Daten werden dann an die Registrierstelle beim Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamtes im Gesundheitswesen in Dillenburg weiter und hier aufbereitet und