zwd Berlin (sop) – Der Deutsche Frauenrat verlangt von der künftigen Bundesregierung, Gender Mainstreaming effektiver und umfassender in alle Politikbereiche zu implementieren. Mit ihrer Politik müsse die neu gewählte Bundesregierung dem Ziel der vollständigen Gleichstellung von Frauen und Männern in Wirtschaft und Gesellschaft in der kommenden Legislaturperiode „deutlich näher kommen als bisher“, heißt es in einem umfassenden Forderungskatalog des Frauenrates an die KoalitionärInnen von SPD und Grünen. Darin bekräftigt die Lobby der Frauen ihre Ablehnung gegenüber der von der Hartz-Kommission vorgeschlagenen Ausweitung des Niedriglohnsektors und Kombilohns. Frauen seien von solchen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen überdurchschnittlich betroffen. Darüber hinaus würde eine solche Entwicklung dem von der Europäischen Union vorgegebenen Ziel der Entgeltgleichheit widersprechen.
Der Frauenrat hält außerdem an einem Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft fest. Das soll gesetzlich verankerte Handlungsverpflichtungen für Tarifvertragsparteien, Betriebsparteien bzw. ArbeitgeberInnen vorsehen und zum Ziel haben, die Benachteiligung von Frauen abzubauen, den Frauenanteil in von ihnen unterrepräsentierten Bereichen zu erhöhen und Lohngerechtigkeit herbeizuführen. Auch das Recht der Verbandsklage müsse gesetzlich verankert werden.
Die künftige Bundesregierung müsse zudem Ende 2003 in einem Bericht aufschlüsseln, wie viele Betriebe - nach Betriebsgrößen geordnet - die Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Spitzenverbänden der Wirtschaft bereits umgesetzt oder entsprechende Maßnahmen initiiert haben.
In der Familienpolitik fordert die Lobby der Frauen den Ausbau eines flächendeckenden, ganztägigen und qualitativ hochwertigen Bildungs- und Betreuungsangebots für alle Kinder bis zum Ende der allgemeinen Schulpflicht. Das Ehegattensplitting müsse ferner durch eine obligatorische Individualbesteuerung ersetzt werden, so dass die durch das Splitting bisher entstandenen Steuereinbußen künftig im Sinne des Familienlastenausgleichs eingesetzt werden können.
Der Deutsche Frauenrat will ferner eine Reform des Gesundheitswesens unter genderspezifischen Aspekten. Die Erkenntnisse zu Defiziten in der Frauengesundheitsversorgung müssten in Gesetzgebung sowie Forschung und Lehre umgesetzt werden. Expertinnen sollen dem Dachverband nach überall dort vertreten sein, wo in Zusammenhang mit der Gesundheitsreform Entscheidungen getroffen werden oder etwa Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen werden.
In der Zuwanderungspolitik postuliert der Frauenrat die Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung als Asylgrund. Die Anerkennung als Abschiebehindernis dagegen reiche nicht aus. Schließlich drängt der Deutsche Frauenrat darauf, dass die Koalitionsvereinbarungen für beide Geschlechter gleiche Chancen bei der Zuwanderung vorsehen.
http://www.frauenrat.de
Der Frauenrat hält außerdem an einem Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft fest. Das soll gesetzlich verankerte Handlungsverpflichtungen für Tarifvertragsparteien, Betriebsparteien bzw. ArbeitgeberInnen vorsehen und zum Ziel haben, die Benachteiligung von Frauen abzubauen, den Frauenanteil in von ihnen unterrepräsentierten Bereichen zu erhöhen und Lohngerechtigkeit herbeizuführen. Auch das Recht der Verbandsklage müsse gesetzlich verankert werden.
Die künftige Bundesregierung müsse zudem Ende 2003 in einem Bericht aufschlüsseln, wie viele Betriebe - nach Betriebsgrößen geordnet - die Vereinbarung zwischen Bundesregierung und Spitzenverbänden der Wirtschaft bereits umgesetzt oder entsprechende Maßnahmen initiiert haben.
In der Familienpolitik fordert die Lobby der Frauen den Ausbau eines flächendeckenden, ganztägigen und qualitativ hochwertigen Bildungs- und Betreuungsangebots für alle Kinder bis zum Ende der allgemeinen Schulpflicht. Das Ehegattensplitting müsse ferner durch eine obligatorische Individualbesteuerung ersetzt werden, so dass die durch das Splitting bisher entstandenen Steuereinbußen künftig im Sinne des Familienlastenausgleichs eingesetzt werden können.
Der Deutsche Frauenrat will ferner eine Reform des Gesundheitswesens unter genderspezifischen Aspekten. Die Erkenntnisse zu Defiziten in der Frauengesundheitsversorgung müssten in Gesetzgebung sowie Forschung und Lehre umgesetzt werden. Expertinnen sollen dem Dachverband nach überall dort vertreten sein, wo in Zusammenhang mit der Gesundheitsreform Entscheidungen getroffen werden oder etwa Regelleistungen der gesetzlichen Krankenkassen beschlossen werden.
In der Zuwanderungspolitik postuliert der Frauenrat die Anerkennung nichtstaatlicher und geschlechtsspezifischer Verfolgung als Asylgrund. Die Anerkennung als Abschiebehindernis dagegen reiche nicht aus. Schließlich drängt der Deutsche Frauenrat darauf, dass die Koalitionsvereinbarungen für beide Geschlechter gleiche Chancen bei der Zuwanderung vorsehen.
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