Der Deutsche Juristinnenbund (djb) hat am 21. Januar seine Kampagne „Aktionärinnen fordern ein“ gestartet. Als ersten Kampagnen-Schritt macht djb-Präsidentin Jutta Wagner vom aktienrechtlichen Auskunftsrecht Gebrauch. Von den Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrates verlangt sie konkrete Auskünfte darüber, „warum trotz der Vorgaben im Deutschen Corporate Governance Kodex und anderweitigen Bekundungen aus den Unternehmen der Frauenanteil bei den Aufsichtsratsmandaten der AnteilseignerInnen sich immer noch nicht wesentlich erhöht hat“.
Bei dieser Einzelaktion wird es indes nicht bleiben, um der Forderung nach mehr Frauen in Aufsichtsräten Nachdruck zu verleihen: Zahlreiche djb-Mitglieder werden an über 70 Hauptversammlungen der größten deutschen Unternehmen teilnehmen und ihr Auskunftsrecht als Aktionärinnen einfordern. „Wir wollen genau wissen, welche Bemühungen das Unternehmen unternommen hat und unternehmen wird, um Vorstand und Aufsichtsrat mit Frauen zu besetzen“, bekräftigen sie.
Apelle an die Wirtschaft ohne Echo
Aus Sicht des djb und seinen Kooperationspartnerinnen „Frauen in die Aufsichtsräte (FidAR) e.V.“ sowie der Arbeitsgemeinschaft der Anwältinnen im Deutschen Anwaltverein ist die „gläserne Decke“ ungeachtet der Appelle an die Wirtschaft nicht beseitigt. Die Beteiligung von Frauen an Führungspositionen in der Wirtschaft stagniere auf „einem unakzeptablen, niedrigen Level“.
Mindestanteilsregelung von 40 Prozent gefordert
Zur nachhaltigen Veränderung der Situation fordern die Aktionspartnerinnen die Verabschiedung einer gesetzlichen Mindestanteilsregelung von 40 Prozent bei der Besetzung von Aufsichtsräten.
Bei dieser Einzelaktion wird es indes nicht bleiben, um der Forderung nach mehr Frauen in Aufsichtsräten Nachdruck zu verleihen: Zahlreiche djb-Mitglieder werden an über 70 Hauptversammlungen der größten deutschen Unternehmen teilnehmen und ihr Auskunftsrecht als Aktionärinnen einfordern. „Wir wollen genau wissen, welche Bemühungen das Unternehmen unternommen hat und unternehmen wird, um Vorstand und Aufsichtsrat mit Frauen zu besetzen“, bekräftigen sie.
Apelle an die Wirtschaft ohne Echo
Aus Sicht des djb und seinen Kooperationspartnerinnen „Frauen in die Aufsichtsräte (FidAR) e.V.“ sowie der Arbeitsgemeinschaft der Anwältinnen im Deutschen Anwaltverein ist die „gläserne Decke“ ungeachtet der Appelle an die Wirtschaft nicht beseitigt. Die Beteiligung von Frauen an Führungspositionen in der Wirtschaft stagniere auf „einem unakzeptablen, niedrigen Level“.
Mindestanteilsregelung von 40 Prozent gefordert
Zur nachhaltigen Veränderung der Situation fordern die Aktionspartnerinnen die Verabschiedung einer gesetzlichen Mindestanteilsregelung von 40 Prozent bei der Besetzung von Aufsichtsräten.