ANTIDISKRIMINIERUNGSSTELLE DES BUNDES : "Deutschland muss Standards für Gleichbehandlungsstellen schnell umsetzen"

6. Juli 2018 // ticker

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat die Bundesregierung aufgefordert, die von der EU-Kommission vorgelegten Standards für Gleichbehandlungsstellen zu implementieren. Diese sollen eine effektive und unabhängige Arbeit gewähren und Menschen unterstützen, die Rechtsansprüche in Diskriminierungsfällen durchsetzen wollen.

Bild: Fotolia / BillionPhotos.com
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zwd Berlin. Um diese Empfehlungen auch in Deutschland durchzusetzen, sollte die Bundesregierung schnellstmöglich handeln. Der Geschäftsführende Leiter der Antidiskriminierungsstelle, Bernhard Franke, erklärte, dass die Empfehlungen der Kommission deutlich zeigten, dass besagte Institutionen wirksamere Mittel benötigten, um ihre Arbeit gegen strukturelle und systemische Diskriminierung effektiv auszuführen. „Gleichbehandlungsstellen sollten in der Lage sein, Betroffene vor Gericht zu vertreten - die Stellen brauchen dafür ein eigenes Klagerecht", so Franke. Außerdem könnte ihnen ermöglicht werden, bindende Entscheidungen in einzelnen oder kollektiven Diskriminierungsfällen zu treffen und entsprechende Sanktionen zu verhängen. Auch eine Konsultation bei entsprechenden politischen und gesetzgeberischen Vorhaben hält Franke für notwendig.

Im europäischen Vergleich ist die Rechtsstellung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eine der schwächsten. So kann die Gleichbehandlungsstelle Bürger*innen beispielsweise nicht bei einem Gerichtsverfahren begleiten, hat kein Klagerecht und wird nicht an dem Gesetzgebungsprozess beteiligt.

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