EU-Kommission : Diamantopoulou: Rechtsvorschriften zur Gleichstellung reichen nicht

5. März 2003 // ticker

Jahresbericht Frauen und Chancengleichheit 2002 angenommen

zwd Brüssel (bie) - Die ungleiche Bezahlung von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt sowie die geringe Teilhabe an Entscheidungsprozessen in der Privatwirtschaft muss bei den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ganz oben auf der politischen Agenda stehen. Dies geht aus dem siebten Jahresbericht zur Chancengleichheit in der Europäischen Union hervor, den die Kommission am 5. März angenommen hat. Die für Beschäftigung und Soziales zuständige EU-Kommissarin Anna Diamantopoulou kritisierte die Mitgliedstaaten im Hinblick auf ihre Gleichstellungspolitik bislang nicht mehr als „ein Lippenbekenntnis“ abgelegt zu haben.

Insbesondere durch den Erlass der Richtlinie über Belästigung am Arbeitsplatz hat die Gemeinschaft laut Bericht bei den Rechtsvorschriften Fortschritte erzielt. Wenig zufriedestellend sei hingegen die geringe Beteiligung von Frauen an Entscheidungsprozessen in der privaten Wirtschaft.

„Sowohl die Regierungen als auch die Unternehmen, Verwaltungen und politischen Parteien müssen aktivere Maßnahmen ergreifen, damit die Gleichstellung in der Praxis
verwirklicht wird. Bis jetzt haben die Mitgliedstaaten zur Gleichstellung hauptsächlich
ein Lippenbekenntnis abgelegt. Dies muss sich ändern, sowohl im Interesse der
Frauen, als auch im Interesse der Politik und Wirtschaft Europas insgesamt“, teilte EU-Kommissarin Diamantopoulou mit.

Im Bericht heißt es, dass Rechtsvorschriften allein nicht ausreichend seien – „es sind Unterstützungsmechanismen erforderlich, in Form von Gleichstellungsstellen, Ombudsleuten für Gleichstellungsfragen sowie verlässlichen unabhängigen Beratungsstellen“.

Der Bericht analysiert, in wie weit Geschlechterfragen in allen anderen Politikbereichen der EU berücksichtigt wurden (Gender-Mainstreaming). Untersucht wurde ebenfalls, welche Fortschritte die Beitrittsländer bei der Umsetzung der EU- Vorschriften zur Gleichstellung der Geschlechter gemacht haben. Während Zypern, Tschechien, Lettland, Litauen sowie Ungarn, Slowenien und die Slowakei ihre Rechtsvorschriften bezüglich Geschelchtergerechtigkeit weiter verbessert haben, sind Estland und Malta ihren Verpflichtungen nicht ganz nachgekommen. Polen bildet das Schlusslicht und kann keine zufriedenstellende Geschlechterpolitik aufweisen.

Im Einzelnen wurden die wichtigsten neuen Rechtsvorschriften auf EU-Ebene und die Entwicklungen der neueren Rechtsprechung in den Mitgliedstaaten analysiert sowie die Fortschritte bei der Umsetzung des bestehenden EU-Rechts in den Beitrittsländern. Er beschäftigt sich außerdem mit der Situation der Frauen auf dem Arbeitsmarkt in der Fünfzehnerunion und in den Beitrittsländern sowie mit dem Phänomen der sozialen Ausgrenzung. Schließlich untersucht der Bericht die Fortschritte des „Gender-Mainstreaming“ in sämtlichen anderen Politikbereichen der Union, wie etwa Außenbeziehungen, Forschung und Entwicklung, Bildung und Umwelt.

Den Jahresbericht 2002 in englischer Sprache können Sie als pdf-Download unter der Rubrik Dokumente /Aktuelles herunterladen.


Die Europäische Kommission im Internet: http://europa.eu.int/comm


Lesen Sie in der kommenden März-Ausgabe Frauen und Politik den zweiten Teil der Serie Frauen und EU-Erweriterung mit den Länderbeispielen Polen und Tschechien. Erscheinungsdatum: Ende März

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