NOVELLE DES BERUFSBILDUNGSGESETZES : Die Mindestausbildungsvergütung kommt

16. Mai 2019 // Hannes Reinhardt

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Gesetzentwurf für die Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beschlossen. Er enthält u.a. die Schaffung einer von vielen Seiten seit Langem geforderten Mindestvergütung für Auszubildende.

zwd Berlin. Diese soll dem Gesetzentwurf von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) zufolge ab dem kommenden Jahr 515 Euro pro Monat im ersten Lehrjahr betragen. Dieser Basiswert soll dann bis 2023 in drei Stufen auf 620 Euro steigen. Die Vergütungen für das zweite, dritte und vierte Lehrjahr sollen durch prozentuale Aufschläge von 18, 35 beziehungsweise 40 Prozent auf das jeweilige Basisjahr ermittelt werden. Im Jahr 2023 mit einem Basiswert von 620 Euro wäre von den Betrieben demnach eine Ausbildungsvergütung von 868 Euro monatlich im vierten Lehrjahr zu bezahlen. Laut der Bundesagentur für Arbeit (BA) bekommen 115.000 Azubis aktuell weniger als 500 Euro monatlich.

Die Mindestvergütung dabei jedoch nicht für landesrechtlich geregelte Berufe wie Erzieher*innen. Es greift auch nicht bei reglementierten Berufen im Gesundheitswesen, da das Berufsbildungsgesetz dort keine Anwendung findet. „Die Mindestausbildungsvergütung hält Maß und Mitte, schafft Transparenz und steigert die Attraktivität. Das ist auch dort besonders wichtig, wo Fachkräftenachwuchs dringend gesucht wird“, erklärte die Bildungsministerin bei der Vorstellung des Gesetzentwurfes.

Kritische Töne kamen vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Er sieht in den neuen Regelungen eine Gefahr für den deutschen Ausbildungsmarkt. „Eine Mindestausbildungsvergütung wird besonders kleine Handwerksbetriebe in strukturschwachen Regionen belasten“, mahnte ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. „Wir befürchten, dass künftig eine Reihe von Betrieben sagen: Ausbildung können wir uns nicht mehr leisten. Das wäre dann das Gegenteil von dem, was wir brauchen.“

Mehr zur Novelle des BBiG lesen Sie in der in Kürze erscheinenden neuen Ausgabe (Nr. 368) des zwd-POLITIKMAGAZINs.

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