WAHL ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT : djb fordert Wahllisten nach Reißverschlussprinzip

4. Juni 2018 // ticker

Anlässlich der Wahl zum Europäischen Parlament (EP) im Mai nächsten Jahres fordert der deutsche Juristinnenbund (djb) geschlechtergerechte Wahllisten von den deutschen Parteien. Der Frauenanteil auf deutschen Sitzen liege dort derzeit bei lediglich 33,1 Prozent, kritisierte der Frauenverband.

zwd Berlin. Der Frauenanteil bleibe damit sogar hinter dem durchschnittlichen Anteil von Frauen im EP in Höhe von 36,1 Prozent zurück. Um die Wahllisten geschlechtergerecht zu gestalten, forderte die djb-Präsidentin Maria Wersig die Listen der Parteien alternierend mit Frauen und Männern zu besetzen.

Wersig erklärte dazu: "Selbstverpflichtungen einiger Parteien sind nicht genug. Der Staat ist in der Pflicht, die menschenrechtlich gebotene umfassende, gleichberechtigte, freie und demokratische Teilhabe von Frauen am politischen Leben zu garantieren. Sie ist die Basis für die vollständige Verwirklichung der Menschenrechte von Frauen. Demokratie gelingt nur, wenn ihre Spielregeln nicht diskriminieren."

Nach djb-Informationen beginnen die Landesverbände aller Parteien schon jetzt, erste Kandidat*innen für die EP-Wahl zu nominieren. Die Listen der Grünen werde paritätisch ausgestaltet sein. Auch die SPD und Die Linke achte bei der Aufstellung ihrer Wahllisten auf Geschlechtergerechtigkeit. Diese Parteien haben sich entsprechende Selbstverpflichtungen auferlegt. Andere Parteien verweigern ihren Beitrag zur Geschlechterdemokratie, so der Frauenverband.

Wenn die Parteien intern selbst keine geschlechtergerechten Zugangsvoraussetzungen regeln, sei der Bund verpflichtet, aktiv zu werden, um flächendeckend die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Politik zu gewährleisten.

In der UN-Frauenrechtskonvention hatte sich die Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich dazu verpflichtet, zu gewährleisten, dass Frauen hinsichtlich ihrer Wählbarkeit nicht diskriminiert werden, mahnte der djb. Die Quotierung von Wahllisten adressiere diese Strukturen. Sie sei nötig, um diskriminierende Praxen im Zugang zu Wahlämtern effektiv zu beseitigen.

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