BMJV-REFERENTENENTWURF FÜR BESSEREN SCHUTZ VOR HÄUSLICHER GEWALT : djb: „Sonst läuft die Regelung ins Leere"

24. September 2025 // Redaktion

Die kürzlich neugewählte Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Prof.in Susanne Baer, hat den Referent:innn-Entwurf des Bundesjustizministerums vom 25. August zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt grundsätzlich begrüßt, mahnt aber zugleich „bundeseinheitliche Qualitätsstandards nach anerkannten Leitlinien, gesicherte Finanzierung und flächendeckende Verfügbarkeit“ an. Andernfalls laufe des Vorhaben ins Leere, erklärte die ehemalige Richterin an Bundesverfassungsgericht in einer Stellungnahme ihres Verbandes vom 24. September.

Im Hinblick auf das kritisierte Fehlen umfassender Gewaltschutzmaßnahmen sagte Präsidentin Baer wörtlich: „Der Gesetzgeber ist hier gefordert: Gewaltschutz muss endlich wirksam werden. Wichtig ist die Täterarbeit, um künftig Gewalt zu verhindern, aber die elektronische Aufenthaltsüberwachung kann allenfalls in Einzelfällen kurzfristig bei entsprechender technischer Ausgestaltung und eingebettet in ein interdisziplinäres Risiko- und Fallmanagement schützen. Umfassender Gewaltschutz ist mehr als das, und auch menschenrechtlich gefordert“. Nach den Worten Baers ermöglicht es der Entwurf, Täterarbeit anzuordnen und setzt so eine Vorgabe der Istanbul-Konvention aus Artikel 16 um. Täterarbeit wirke, wenn gewaltausübende Personen so Verantwortung übernähmen und Rückfallrisiken sinken könnten. Dazu seien bundeseinheitliche Qualitätsstandards, eine gesicherte Finanzierung und flächendeckende Verfügbarkeit erforderlich.

Ergänzend stellte die Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht, Prof. Dr. Anna Lena Göttsche heraus, dass es für wirksame Schutzmaßnahmen auch vor und durch den Familiengerichten brauche: „Es ist wichtig, beim Schutz vor Partnergewalt im familiengerichtlichen Verfahren anzusetzen. Aber das darf es nicht gewesen sein. Es müssen nun unbedingt Reformen im Sorgerechts- und Umgangsverfahren folgen, um Gewaltbetroffene effektiv zu schützen“.

Kritische Bewertung der geplanten elektronischen Aufenthaltsüberwachung

Die derzeit geplante elektronische Aufenthaltsüberwachung wird vom Juristinnenbund kritisch bewertet. Nach Einschätzung der Vorsitzenden der djb-Kommission Strafrecht, Dilken Çelebi, LL.M., ist der Bezug zum sogenannten spanischen Modell irreführend, „weil wir in Deutschland weit von einem umfassenden Gewaltschutzkonzept wie in Spanien entfernt sind“. Benötigt würden bundesweit standardisierte Risikoanalysen, die enge Zusammenarbeit im interdisziplinären Fallmanagement und ausreichende Ressourcen.

In der djb-Erklärung wird deshalb gefordert, „ernsthaft“ für Gewaltschutz zu sorgen. Dazu gehörten Regelungen im Sorge- und Umgangsverfahren, die schnelle Umsetzung des Gewalthilfegesetzes, verbindliche Fortbildungen für Richter*innen und andere Berufsgruppen sowie eine verlässliche Ausstattung von Schutz- und Beratungsangeboten. Nur so lässt sich der Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt wirksam und nachhaltig stärken.

Der Link zur vollständigen djb-Stellungnahme: https://www.djb.de/presse/stellungnahmen/detail/st...

Artikel als E-Mail versenden

an. Andernfalls laufe des Vorhaben ins Leere, erklärte die ehemalige Richterin an Bundesverfassungsgericht in einer Stellungnahme ihres Verbandes vom 24. September.

">