33. GFMK (2) : Ein klares Ja zur gleichberechtigten politischen Teilhabe

18. Juni 2023 // Holger H. Lührig

Die 33. Gleichstellungs- und Frauenminister:innen-Konferenz hat ein klares Bekenntnis zur gleichberechtigten politischen Teilhabe von Frauen beschlossen. Der Leitantrag wurde mit deutlicher Mehrheit ohne Gegenstimmen beschlossen. Vom Bund erwarten die Länderminister:innen verstärkte Anstrengungen, den Verfassungsauftrag gemäß Art. 3 Abs. 2 GG umzusetzen und verfassungskonforme Lösungen zu finden. Bayern markierte mit einer Protokollnotiz eine "Ja, aber"-Position.

Auftaktbild zur 33. GFMK (Bild: MSGIV)
Auftaktbild zur 33. GFMK (Bild: MSGIV)

Mit dem Leitantrag „Gleichberechtigte politische Teilhabe von Frauen realisieren“ hat die GFMK erneut - wie schon in früheren Konferenzen - auf die weiterhin bestehende deutliche Unterrepräsentanz von Frauen in der Politik aufmerksam gemacht. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung sei weiblich, jedoch seien Frauen in gesellschaftlichen Entscheidungsebenen nach wie vor unterrepräsentiert. Die Länder richteten an den Bund den Appell, verstärkte Anstrengungen zu unternehmen, um den Verfassungsauftrag der Gleichberechtigung von Frauen und Männern umzusetzen und verfassungskonforme Lösungen zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen in Parlamenten und Entscheidungsgremien zu finden.

Die brandenburgische Frauenministerin und GFMK-Vorsitzende Ursula Nonnemacher, auf deren Initiative der Leitantrag zurückgeht, gab dazu folgende Erklärung ab:

„In Deutschland sind Frauen und Männer nach dem Grundgesetz rechtlich gleichgestellt. Aber in der Lebensrealität gibt es noch immer viele Benachteiligungen. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Politik ist ein dringendes Anliegen zur Förderung einer gerechten Gesellschaft. Wenn Frauen bei wichtigen Entscheidungen und Abstimmungen weiterhin so unterrepräsentiert sind, werden ihre Stimmen und Perspektiven nicht angemessen gehört, was zu einer massiven Verzerrung des demokratischen Prozesses führt. Das können wir nicht länger hinnehmen. Diese Situation verdeutlicht, dass Gleichstellung kein Selbstläufer ist. Lippenbekenntnisse allein bringen nichts. Entscheidende Schlüssel sind die Stärkung der rechtlichen Rahmenbedingungen und eine zeitgemäße politische Umgangskultur.“

Antragstellerin für den Beschluss war das Vorsitzland Brandenburg, Mitantragstellerinnen waren alle Bundesländer mit Ausnahme von Bayern. Das Land ließ den Beschluss trotz Bedenken passieren und begnügte sich mit einer ausführlichen Protokollerklärung. Zur Rolle von Bayern siehe Bericht im nächsten zwd-POLITIKMAGAZIN.

Den Wortlaut des GFMK-Beschlusses zum Leitantrag finden unsere Abonnent:innen in einer gesonderten Meldung: Beschlüsse der GFMK. Die Übersicht wird noch aktualisiert und erweitert.

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