BUNDESTAG : Einführung einer Forschungszulage beschlossen

11. November 2019 // ticker

Gegen die Stimmen der Linken bei Enthaltung von FDP und der Grünen hat der Bundestag am vergangenen Donnerstag einen Entwurf der Bundesregierung für ein Forschungszulagengesetz (Drs. 19/10940, 19/11728 und 19/13175 Nr. 11) beschlossen.

zwd Berlin. Gegenstand des Gesetzes ist die Einführung einer neuen Regelung zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FuE) mit ihren Komponenten Grundlagenforschung, angewandte Forschung und experimentelle Entwicklung, die bei den Personalausgaben ansetzt und für alle steuerpflichtigen Unternehmen unabhängig von deren Größe oder der Art der im Unternehmen ausgeübten Tätigkeit Anwendung findet. Die Förderung wird in einem eigenständigen steuerlichen Nebengesetz zum Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz geregelt, um eine bessere Übersichtlichkeit der Regelung, eine klare Abgrenzung von anderen steuerlichen Regelungen und eine einfachere Handhabung für anspruchsberechtigte Unternehmen zu erreichen, wie es im Regierungsentwurf heißt. In einem eigenständigen Gesetz könnten alle Tatbestandsvoraussetzungen, Umfang und Höhe der Förderung sowie die Prüfung der Förderkriterien übersichtlich und umfassend geregelt werden.

Keine Mehrheit fand ein Entschließungsantrag der FDP (Drs. 19/14891), in dem sie u.a. forderte, dass Verfahren für die Beantragung und Bewilligung der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung bürokratiearm, effizient und verständlich gestaltet werden sollten. Ebenfalls abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Linken (Drs. 19/14890). Darin fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, im Einzelplan des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ein neues Forschungsprogramm zur Förderung der Nachhaltigkeits- und Transformationsforschung in Höhe von 120 Millionen Euro und ein neues Forschungsprogramm zur Förderung von sozialen Innovationen und der gemeinwohlorientierten Dienstleistungsforschung in Höhe von 150 Millionen Euro sowie einen Fonds zur Förderung sozialer, gemeinnütziger und gemeinwohlorientierter Innovationen im digitalen Bereich mit einem Budget von 50 Millionen Euro einzurichten. Dem Entschließungsantrag der FDP stimmten auch die AfD und die Grünen zu, während CDU/CSU, SPD und Linke ihn ablehnten. Den Entschließungsantrag der Linken lehnten alle übrigen Fraktionen ab.

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