zwd New York/Berlin (kri) –Als großen Erfolg bezeichnete Bundesfrauenministerin Ursula von der Leyen (CDU) am 28. August in Berlin die neue Konvention der Vereinten Nationen (UN) zur Förderung und zum Schutz der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderungen, die den besonderen Schutzbedarf von behinderten Frauen herausstellt. Drei Tage zuvor war in der Verhandlungsrunde zur ersten UN-Behindertenkonvention in New York eine Einigung zwischen den UN-Mitgliedsstaaten erzielt worden. „Diese Schutzkonvention setzt international ein deutliches Zeichen für die Rechte von Frauen und Männern mit Behinderungen in allen Lebensbereichen“, so von der Leyen.
Verantwortlich für den Erfolg sind Behindertenorganisationen
Die Konvention mache deutlich, dass die Vertragstaaten besondere Anstrengungen zur Beseitigung der mehrfachen Diskriminierung behinderter Frauen und Mädchen unternehmen müssen, erläuterte der Präsident des Sozialverbandes Deutschland (SoVD). Dafür habe sich der SoVD verstärkt eingesetzt, so Bauer. Auch von der Leyen führt den Verhandlungserfolg vor allem auf die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Verbänden behinderter Menschen zurück: Der Durchbruch sei „insbesondere den Interessensvertretungen behinderter Frauen zu verdanken“. Auch der Vorsitzende der Verhandlungsrunde, der Neuseeländer Don MacKay, dankte den Behindertenorganisationen für ihre Arbeit. Bei den Verhandlungen zur neuen Menschenrechtskonvention waren über 800 Nichtregierungsorganisationen beteiligt – ein neuer Rekord.
Die erzielte UN-Behindertenkonvention stellt die Rechte behinderter Frauen und Männer, Mädchen und Jungen neben die bereits bestehenden Menschenrechtskonventionen. In Artikel 6 der Behindertenkonvention wird erstmals international anerkannt, dass behinderte Frauen und Mädchen mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind: Um sicherzustellen, dass behinderte Frauen dieselben Chancen haben, in den Genuss aller Menschrechte und Grundfreiheiten zu kommen, schreibt der Konventionstext geschlechtersensible Maßnahmen vor.
Keine weltweit uneingeschränkte Geltung
„Mit der Unterzeichnung der Konvention werden sich die Staaten verpflichten, die gesellschaftliche Teilhabe behinderter Frauen und Männer zu sichern“, sagte SoVD-Präsident Bauer. Diskriminierende Gesetze und Barrieren müssten dann abgebaut werden. Wann und von welchen Staaten die Ratifizierung vorgenommen wird, steht jedoch noch in den Sternen. Die Konvention muss zunächst von der UN-Vollversammlung angenommen werden, anschließend unterzeichnet und schließlich national umgesetzt werden. Für Menschen mit Behinderungen in China, Russland und den arabischen Staaten wird die Konvention allerdings auch danach nur teilweise gelten: Jene Länder verlangten die Aufnahme einer Fußnote in den Text, der behinderten Menschen die Fähigkeit, rechtlich zu handeln abspricht.
Der vollständige Text der Konvention ist im Internet abrufbar unter: http://www.un.org/esa/socdev/enable/
Verantwortlich für den Erfolg sind Behindertenorganisationen
Die Konvention mache deutlich, dass die Vertragstaaten besondere Anstrengungen zur Beseitigung der mehrfachen Diskriminierung behinderter Frauen und Mädchen unternehmen müssen, erläuterte der Präsident des Sozialverbandes Deutschland (SoVD). Dafür habe sich der SoVD verstärkt eingesetzt, so Bauer. Auch von der Leyen führt den Verhandlungserfolg vor allem auf die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Verbänden behinderter Menschen zurück: Der Durchbruch sei „insbesondere den Interessensvertretungen behinderter Frauen zu verdanken“. Auch der Vorsitzende der Verhandlungsrunde, der Neuseeländer Don MacKay, dankte den Behindertenorganisationen für ihre Arbeit. Bei den Verhandlungen zur neuen Menschenrechtskonvention waren über 800 Nichtregierungsorganisationen beteiligt – ein neuer Rekord.
Die erzielte UN-Behindertenkonvention stellt die Rechte behinderter Frauen und Männer, Mädchen und Jungen neben die bereits bestehenden Menschenrechtskonventionen. In Artikel 6 der Behindertenkonvention wird erstmals international anerkannt, dass behinderte Frauen und Mädchen mehrfacher Diskriminierung ausgesetzt sind: Um sicherzustellen, dass behinderte Frauen dieselben Chancen haben, in den Genuss aller Menschrechte und Grundfreiheiten zu kommen, schreibt der Konventionstext geschlechtersensible Maßnahmen vor.
Keine weltweit uneingeschränkte Geltung
„Mit der Unterzeichnung der Konvention werden sich die Staaten verpflichten, die gesellschaftliche Teilhabe behinderter Frauen und Männer zu sichern“, sagte SoVD-Präsident Bauer. Diskriminierende Gesetze und Barrieren müssten dann abgebaut werden. Wann und von welchen Staaten die Ratifizierung vorgenommen wird, steht jedoch noch in den Sternen. Die Konvention muss zunächst von der UN-Vollversammlung angenommen werden, anschließend unterzeichnet und schließlich national umgesetzt werden. Für Menschen mit Behinderungen in China, Russland und den arabischen Staaten wird die Konvention allerdings auch danach nur teilweise gelten: Jene Länder verlangten die Aufnahme einer Fußnote in den Text, der behinderten Menschen die Fähigkeit, rechtlich zu handeln abspricht.
Der vollständige Text der Konvention ist im Internet abrufbar unter: http://www.un.org/esa/socdev/enable/