DEUTSCHER JURISTINNENBUND : Einkommensteuerreform muss Gleichstellung fördern

30. September 2026 // Redaktion

zwd Berlin (red). Das Einkommensteuerreformgesetz 2027,lässt zentrale gleichstellungspolitische Reformen vermissen. In einer aktuellen Stellungnahme bemängelt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb), dass das Kindergeld erhöht, das Ehegattensplitting und die Steuerklassenkombination III/V aber beibehalten wurden. Dadurch würden insbesondere Frauen finanziell benachteiligt, konstatierte die djb-Präsidentin Prof. Dr. Susanne Baer. Ihrer Auffassung nach muss eine Steuerreform muss die wirtschaftliche Eigenständigkeit von Frauen stärken: „Das Ehegattensplitting setzt weiter Fehlanreize. Das lässt sich besser regeln“.

Nach Auffasung des djb begünstigt das Ehegattensplitting begünstigt vor allem Einverdienstehen mit höheren Einkommen und fördert finanzielle Abhängigkeit, geringere Karrierechancen und Altersarmut. Der Gesetzgeber könnte stattdessen eine Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag einführen und die Steuerklasse V abschaffen. Auch wenn die Anhebung des Kindergelds grundsätzlich zu begrüßen sei, dürfe nicht übersehen werden, dass sich durch die höheren Kinderfreibeträge die Entlastungsschere zwischen Familien mit niedrigen und hohen Einkommen weizter vergrößert werde. Nach Auffassung von Prof. Dr. Susanne Dern, Vorsitzende der djb-Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich, mussamilienförderung muss Kinder unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern angemessen absichern. Die wachsende Entlastungsschere widerspreche diesem Ziel. Der Gesetzgeber habe auch hier die Möglichkeit, das besser zu regeln. So könne er Minijobs, in denen weithin Frauen tätig seien, ohne damit ökonomische Sicherheit zu erlangen, in reguläre Beschäftigung überführen und Familien sozial ausgewogen entlasten.

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