BUNDESARBEITSMINISTER HEIL : Entwurf zum Rückkehrrecht von Teil- zu Vollzeit steht

17. April 2018 // Sibille Heine

Hubertus Heil hat sein Versprechen gehalten und legt nun einen Gesetzentwurf zum Rückkehrrecht von Teilzeit zu Vollzeit vor. Geht es nach dem Bundesarbeitsminister, dann soll das Gesetz bereits Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.

zwd Berlin. Gesagt, getan: Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, hatte auf einer Veranstaltung des Deutschen Gewerkschaftsbunds Anfang März versprochen, innerhalb der ersten 100 Tage seiner Amtszeit einen Gesetzentwurf zur Rückkehr aus Teil- in Vollzeit vorzulegen. Nun sagte er im Deutschlandfunk, der Entwurf sei fertig.

In bestimmten Fällen, wie bei Kindererziehung oder der Pflege von Angehörigen, ist die befristete Teilzeitarbeit bereits möglich. Heil möchte das Modell aber mehr Arbeitnehmenden ermöglichen, es solle dabei auch um Verwirklichung von Lebenszielen gehen. Deshalb soll fortan keine Begründung für eine Reduzierung der Arbeitszeit für eine Dauer von zwischen einem und fünf Jahren mehr nötig sein. Die Neuregelung könnte laut Heil für fast eine Million Beschäftigte interessant sein, die ihre Arbeitszeit reduzieren wollten.

Vor allem Frauen könnten mithilfe des Rechtsanspruchs auf Rückkehr in Vollzeit der Teilzeitfalle entkommen, in der viele nach der Geburt eines Kindes landeten. Lange in Teilzeit zu arbeiten, bedeute für die meisten Betroffenen Altersarmut. Wer in der Lage ist, seine Arbeitszeit wieder zu erhöhen, könnte der Armutsfalle entkommen, so Heil.

Die Regelungen werden bei erfolgreicher Verabschiedung des Entwurfs nur für Angestellte von Unternehmen mit mehr als 45 Mitarbeitenden gelten, die länger als sechs Monate dem Betrieb angehören. Der Arbeitnehmende muss zudem einen entsprechenden Antrag stellen.

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