BUNDESAUSBILDUNGSFÖRDERUNG : Erste Konturen der BAföG-Reform durchgesickert

18. Februar 2022 // Holger H. Lührig

Zum kommenden Wintersemester 2022/2023 soll das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) nach dem Willen der Ampel grundlegend reformiert und modernisiert werden. Im Bundesministerium für Bildung und Forschung ist nach zwd-Informationen ein erster Referentenentwurf fertiggestellt. Von den Vorgaben des Koalitionsvertrages scheint er noch weit entfernt.

Im Koalitionsvertrag hatten SPD, Grüne und FDP vereinbart:

"Das BAföG wollen wir reformieren und dabei elternunabhängiger machen. Der elternunabhängige Garantiebetrag im Rahmen der Kindergrundsicherung soll künftig direkt an volljährige Anspruchsberechtigte in Ausbildung und Studium ausgezahlt werden. Wir richten das BAföG neu aus und legen dabei einen besonderen Fokus auf eine deutliche Erhöhung der Freibeträge. Außerdem werden wir u. a. Altersgrenzen stark anheben, Studienfachwechsel erleichtern, die Förderhöchstdauer verlängern, Bedarfssätze auch vor dem Hintergrund steigender Wohnkosten anheben, einen Notfallmechanismus ergänzen und Teilzeitförderungen prüfen. Freibeträge und Bedarfssätze werden wir künftig regelmäßiger anpassen. Wir streben eine Absenkung des Darlehensanteils und eine Öffnung des zinsfreien BAföG-Volldarlehens für alle Studierenden an. Studierende aus Bedarfsgemeinschaften werden wir mit einer neuen Studienstarthilfe unterstützen. Die Beantragung und Verwaltung des BAföG werden wir schlanker, schneller und digitaler gestalten und gezielter für das BAföG werben."

Das ist die politische Ausgangslage für Bundesbildungsministerin Bettina Stark Watzinger, die am Freitag gegenüber dpa ankündigte, die Reform solle das BAföG "moderner und flexibler machen, so dass es auch 'bunteren Lebensläufen' gerecht" werde. Der in ihre Hause erarbeitete Entwurf soll nun innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden. Er wurde dem Kanzleramt zur weiteren Kooridinierung zugeleitet. Nach der Ressortabstimmung soll der Entwurf nach jetzigen Planungen am 6. April ins Bundeskabinett gehen. Der Bundesrat (BR) könnte seine Stellungnahme zu der Vorlage, die für die BR-Sitzung am 8. April zu früh käme, erstmals am 20. Mai im Plenum beschließen. Nach dem regulären Zeitplan könnte die erste Lesung des Gesetzentwurfs dann erst in der 22. Kalenderwoche (30.Mai bis 3. Juni) stattfinden. Damit wäre aber ein Inkrafttreten der BAföG-Neuregelungen zum Wintersemester 2022/23 zumindest unsicher. Insofern könnte die Ampel-Koalition die erste Lesung des Gesetzentwurfs schon auf die 17. Kalender-Woche (25.-29. April) vorziehen, ohne die Stellungnahme der Länderkammer abzuwarten.

Anlässlich der Verabschiedung des 22. BAföG-Berichts im Bundeskabinett am 16. Dezember vergangenen Jahres hatte Bundesbildungsministerin Stark-Watzinger sich eindeutig dazu bekannt, dass der kontinuierlichen Rückgang der Gefördertenzahlen so nicht hinnehmbar sei. Laut dem noch von der alten Bundesregierung erarbeiteten Bericht ist im Berichtszeitraum 2017 bis 2020 die Zahl der Geförderten von 782.000 auf 639.000 gesunken. Der Bericht zeigt nach Angaben des Bundesbildungsministeriums, dass die Anhebungen der Freibeträge und Bedarfsätze mit dem 26. BAföG-Änderungsgesetzt von 2019 nicht ausreichend waren, um eine Trendwende bei den Gefördertenzahlen einzuleiten. Die Gefördertenquote bei den Studierenden sei im Berichtszeitraum von 21,4 Prozent 2017 auf 18,5 Prozent im Jahr 2020 kontinuierlich gesunken. Zugleich sind die durchschnittlichen Förderungsbeträge im Berichtszeitraum für Studierende von 464 Euro auf 574 Euro gestiegen (Anstieg um 23, 5 Prozent), für Schülerinnen und Schüler von 435 Euro auf 503 Euro (Anstieg um 16 Prozent).

Einzelheiten des jetzt vorliegenden Referentenentwurfs siehe unter "Eckdaten"

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