zwd Berlin. Männer und Frauen, die in einem Betrieb mit mehr als 200 Beschäftigten arbeiten, können einen Auskunftsanspruch zum Einkommen der Kolleg*innen in gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit stellen. Bisher haben aber nur vier Prozent der befragten Beschäftigten entsprechende Auskünfte von ihrem*ihrer Arbeitgeber*in eingefordert. Wesentlich aktiver verhalten sich die Unternehmen: 43 Prozent der Betriebe mit 201 bis 500 Beschäftigten überprüften freiwillig ihre betrieblichen Entgeltstrukturen, seitdem das Gesetz im Sommer 2017 in Wirkung getreten ist.
Bundesministerin Franziska Giffey (SPD) bewertete die erste Überprüfung des Gesetzes als „ersten wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz.“ Dennoch würde das Gutachten auch aufweisen, an welchen Stellschrauben noch gedreht werden müsse. Die Autor*innen des Evaluationsgutachtens empfahlen unter anderem, das Gesetz insgesamt bekannter zu machen und das Auskunftsverfahren zu vereinfachen.
Die Bundestags-Opposition forderte eine Verschärfung des Gesetzes. Doris Achelwilm, gleichstellungspolitische Sprecherin der Linken-Bundestagsfraktion, sprach sich dafür aus, die Beschränkung des Auskunftsanspruches auf Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten aufzuheben. Immerhin 60 Prozent der Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben seien Frauen. Außerdem müsse nach Auffassung der Bremer Bundestagsabgeordneten die Beweislaststruktur umgekehrt werden, sodass der oder die Arbeitgeber*in Lohngerechtigkeit nachweisen müsse. Diese Forderung wies Koalitionspartner CDU/CSU zurück. Für Nadine Schön (CDU), frauenpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, ist „eine umfassende Beurteilung zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt noch nicht möglich“. Deshalb wäre auch eine Verschärfung übereilt.