LOHNUNGLEICHHEIT : Erste Ergebnisse zum Entgelttransparenzgesetz: Verhaltenes Fazit

11. Juli 2019 // Julia Trippo

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Entgelttransparenzgesetzes – ein Instrument, das die fehlende Transparenz in betrieblichen Entgeltstrukturen bekämpfen und somit auch die Lohnungleichheit von Frauen und Männern verringern soll – liegt nun der erste Bericht zu der Wirksamkeit des Gesetzes vor. Dieser zeigt auf, dass das Gesetz kaum benutzt wird.

Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD) bei der Kundgebung zum Equal Pay Day am 18. März 2019. - Bild: zwd (Archiv)
Bundesfrauenministerin Franziska Giffey (SPD) bei der Kundgebung zum Equal Pay Day am 18. März 2019. - Bild: zwd (Archiv)

zwd Berlin. Männer und Frauen, die in einem Betrieb mit mehr als 200 Beschäftigten arbeiten, können einen Auskunftsanspruch zum Einkommen der Kolleg*innen in gleicher oder gleichwertiger Tätigkeit stellen. Bisher haben aber nur vier Prozent der befragten Beschäftigten entsprechende Auskünfte von ihrem*ihrer Arbeitgeber*in eingefordert. Wesentlich aktiver verhalten sich die Unternehmen: 43 Prozent der Betriebe mit 201 bis 500 Beschäftigten überprüften freiwillig ihre betrieblichen Entgeltstrukturen, seitdem das Gesetz im Sommer 2017 in Wirkung getreten ist.

Bundesministerin Franziska Giffey (SPD) bewertete die erste Überprüfung des Gesetzes als „ersten wichtigen Schritt hin zu mehr Transparenz.“ Dennoch würde das Gutachten auch aufweisen, an welchen Stellschrauben noch gedreht werden müsse. Die Autor*innen des Evaluationsgutachtens empfahlen unter anderem, das Gesetz insgesamt bekannter zu machen und das Auskunftsverfahren zu vereinfachen.

Die Bundestags-Opposition forderte eine Verschärfung des Gesetzes. Doris Achelwilm, gleichstellungspolitische Sprecherin der Linken-Bundestagsfraktion, sprach sich dafür aus, die Beschränkung des Auskunftsanspruches auf Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten aufzuheben. Immerhin 60 Prozent der Beschäftigten in kleinen und mittleren Betrieben seien Frauen. Außerdem müsse nach Auffassung der Bremer Bundestagsabgeordneten die Beweislaststruktur umgekehrt werden, sodass der oder die Arbeitgeber*in Lohngerechtigkeit nachweisen müsse. Diese Forderung wies Koalitionspartner CDU/CSU zurück. Für Nadine Schön (CDU), frauenpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, ist „eine umfassende Beurteilung zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt noch nicht möglich“. Deshalb wäre auch eine Verschärfung übereilt.

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