Immer noch erhalten Frauen fast ein Viertel weniger Gehalt als Männer. Auch in der Schule verhindere das „Frausein“ eine gerechte Bezahlung, berichtete Anne Jenter, in der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) als Vorstandsmitglied für Frauenpolitik zuständig. Anlässlich des vierten Equal Pay Days am 25. März fordern deshalb LehrerInnenverbände die unteren Gehalts- und Besoldungsgruppen, in denen überwiegend Frauen tätig sind, aufzuwerten.
Lehrerinnen arbeiten zu 80 Prozent in eher erzieherisch ausgerichteten und deutlich schlechter bezahlten Stellen an Grund- und Hauptschulen. Die GEW fordert deshalb gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit an allen Schularten, um die auseinanderklaffende Einkommensschere von Frauen und Männern zu schließen.
Ein weiterer Grund für die Entgeltungleichheit liegt im höheren Anteil von Teilzeitbeschäftigung bei Frauen. Wegen des fehlenden Ganztagsangebotes an Schulen und Kitas könnten sich Lehrerinnen mit eigenen Kindern nicht frei für einen Vollzeitjob oder eine Leitungsstelle entscheiden, stellte Jenter fest. Die Gewerkschafterin beklagte zudem das gesellschaftliche Bild von Frauen als Zuverdienerinnen. Bisher würden als typisch weiblich geltende Berufe auch deshalb so gering geschätzt, weil Frauen scheinbar keine eigenständige Existenzsicherung brauchen.
Zweiklassengesellschaft bei Lehrkräften
Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) verwies am Equal Pay Day auf die jüngsten Tarifergebnisse im öffentlichen Dienst (der zwd berichtete am 11. März und 3. März). Verdi und GEW war es nicht gelungen, einen Tarifvertrag für angestellte Lehrkräfte durchzusetzen und diese damit den verbeamteten KollegInnen gleichzustellen. Diese Zweiklassengesellschaft sei nicht hinnehmbar, bekräftigte Jutta Endrusch, Vorsitzende der VBE-Bundesfrauenvertretung. „Vor allem angesichts der Tatsache, dass sich im Lehrbereich hauptsächlich Frauen im Angestelltenverhältnis befinden“, fügte sie hinzu.
Die aus familienbedingten Unterbrechungszeiten, Teilzeitbeschäftigung und Höchstaltersgrenzen für Verbeamtung resultierenden Niveauunterschiede bei der Altersversorgung beobachtet der VBE ebenfalls mit großer Sorge. Diese führten immer häufiger auch bei ehemaligen Lehrerinnen zu Altersarmut, warnte der VBE-Bundesvorsitzende Udo Beckmann. Teilzeitbeschäftigung dürfe deshalb künftig nicht mehr zur Kürzung der Anrechnungszeiten bei Renten und Pensionen führen, so die Forderung des VBE.
14 Prozent Gehaltsunterschied im öffentlichen Dienst
Insgesamt muss der öffentliche Dienst laut den Interessenverbänden der Lehrkräfte seiner gesellschaftlichen Vorbildfunktion besser gerecht werden. Im Erziehungsbereich sind 97 Prozent der Beschäftigten weiblich, im Bereich Schulunterricht 70 Prozent. Der Gehaltsunterschied beträgt in beiden Bereichen rund 14 Prozent. Der VBE mahnte zudem an, die Schlechterstellung von Lehrkräften und PädagogInnen gegenüber anderen akademischen Berufen im öffentlichen Dienst endlich zu beenden.
Lehrerinnen arbeiten zu 80 Prozent in eher erzieherisch ausgerichteten und deutlich schlechter bezahlten Stellen an Grund- und Hauptschulen. Die GEW fordert deshalb gleiche Bezahlung für gleichwertige Arbeit an allen Schularten, um die auseinanderklaffende Einkommensschere von Frauen und Männern zu schließen.
Ein weiterer Grund für die Entgeltungleichheit liegt im höheren Anteil von Teilzeitbeschäftigung bei Frauen. Wegen des fehlenden Ganztagsangebotes an Schulen und Kitas könnten sich Lehrerinnen mit eigenen Kindern nicht frei für einen Vollzeitjob oder eine Leitungsstelle entscheiden, stellte Jenter fest. Die Gewerkschafterin beklagte zudem das gesellschaftliche Bild von Frauen als Zuverdienerinnen. Bisher würden als typisch weiblich geltende Berufe auch deshalb so gering geschätzt, weil Frauen scheinbar keine eigenständige Existenzsicherung brauchen.
Zweiklassengesellschaft bei Lehrkräften
Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) verwies am Equal Pay Day auf die jüngsten Tarifergebnisse im öffentlichen Dienst (der zwd berichtete am 11. März und 3. März). Verdi und GEW war es nicht gelungen, einen Tarifvertrag für angestellte Lehrkräfte durchzusetzen und diese damit den verbeamteten KollegInnen gleichzustellen. Diese Zweiklassengesellschaft sei nicht hinnehmbar, bekräftigte Jutta Endrusch, Vorsitzende der VBE-Bundesfrauenvertretung. „Vor allem angesichts der Tatsache, dass sich im Lehrbereich hauptsächlich Frauen im Angestelltenverhältnis befinden“, fügte sie hinzu.
Die aus familienbedingten Unterbrechungszeiten, Teilzeitbeschäftigung und Höchstaltersgrenzen für Verbeamtung resultierenden Niveauunterschiede bei der Altersversorgung beobachtet der VBE ebenfalls mit großer Sorge. Diese führten immer häufiger auch bei ehemaligen Lehrerinnen zu Altersarmut, warnte der VBE-Bundesvorsitzende Udo Beckmann. Teilzeitbeschäftigung dürfe deshalb künftig nicht mehr zur Kürzung der Anrechnungszeiten bei Renten und Pensionen führen, so die Forderung des VBE.
14 Prozent Gehaltsunterschied im öffentlichen Dienst
Insgesamt muss der öffentliche Dienst laut den Interessenverbänden der Lehrkräfte seiner gesellschaftlichen Vorbildfunktion besser gerecht werden. Im Erziehungsbereich sind 97 Prozent der Beschäftigten weiblich, im Bereich Schulunterricht 70 Prozent. Der Gehaltsunterschied beträgt in beiden Bereichen rund 14 Prozent. Der VBE mahnte zudem an, die Schlechterstellung von Lehrkräften und PädagogInnen gegenüber anderen akademischen Berufen im öffentlichen Dienst endlich zu beenden.